Ausgrenzung aus Kunst & Kultur

Ausgrenzung_kunst_kultur_02

Die Mög­lich­keit, Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen zu besu­chen, soll­te auch für behin­der­te Men­schen mög­lich sein. Dadurch, dass es in Deutsch­land kei­ner­lei Geset­ze gibt, dass selbst bei pri­va­ten Neu­bau­ten zumin­dest auf eine bar­rie­re­ar­me Gestal­tung geach­tet wer­den muss, ist es nicht selbst­ver­ständ­lich, dass Behin­der­te Zugang zu Kunst&Kultur haben. Da ich Roll­stuhl­fah­rer bin, kon­zen­trie­re ich mich bei mei­nen Beob­ach­tun­gen eher auf die­sen Aspekt. Wer noch ein paar Meter lau­fen kann, wird u.U. die Mög­lich­keit haben, auf alter­na­ti­ven Wegen zu einem Sitz­platz zu gelan­gen. Dies muss jeder indi­vi­du­ell prü­fen. Anders beein­träch­tig­ten Men­schen wird eben­falls der Zugang zu Kunst & Kul­tur ver­wehrt, wes­halb die­ser Bei­trag gern exem­pla­risch ange­se­hen wer­den kann.

Welche Probleme tauchen auf?

  • Ich habe bis­her noch kei­nen Buchungs­ser­vice ent­deckt, bei dem man direkt Plät­ze für Roll­stuhl­fah­rer buchen kann. In jedem Fall muss bei einer Ser­vice-Hot­line ange­ru­fen wer­den, damit die Plät­ze gebucht wer­den kön­nen. Möch­te man als Fami­lie eine Ver­an­stal­tung besu­chen, so kön­nen Plät­ze nur getrennt gebucht wer­den, was vor allem mit klei­ne­ren Kin­dern zu Schwie­rig­kei­ten führt.
  • Es gibt sehr vie­le Platt­for­men, die den Ein­tritts­preis rabat­tie­ren. Der Rabatt kann aber nicht für Kar­ten der Schwer­be­hin­der­ten über­nom­men wer­den, weil kein Gut­schein­code akzep­tiert wird. Und es gibt sehr vie­le Ver­an­stal­tun­gen, bei denen Schwer­be­hin­der­te kei­nen Rabatt vom Ver­an­stal­ter bekom­men.
  • Oft­mals weiß ich nicht, wo sich die Roll­stuhl­fah­rer­plät­ze befin­den. Wenn ich als Vater mit klei­nen Kin­dern eine Ver­an­stal­tung besu­chen möch­te, so ist dies erst gar nicht mög­lich, weil ich die Kin­der nicht allei­ne in irgend­ei­nem Block sit­zen las­sen kann.
  • Auch wenn ich eine Begleit­per­son kos­ten­frei mit­neh­men darf, so ist dies eben­falls kei­ne Opti­on, weil die Begleit­per­son (ver­ständ­li­cher­wei­se) älter als 14 Jah­re sein muss (das ist abhän­gig vom Ver­an­stal­ter, ich habe auch schon Alters­gren­zen von bis zu 18 Jah­ren gese­hen). Für gewöhn­lich darf ich auch nur eine Begleit­per­son in den Bereich mit­neh­men, in den die Roll­stuhl­fah­rer sepa­riert wer­den.
  • Sehr schön auch, wenn Ver­an­stal­ter zur Buchung der Roll­stuhl­fah­rer­plät­ze eine gebüh­ren­pflich­ti­ge Hot­line ange­ben, wäh­rend die nor­ma­le Ticket­hot­line kos­ten­frei ist.
  • Auch schon erlebt, dass eine gebüh­ren­pflich­ti­ge Num­mer zur Buchung ange­ge­ben wird, dort der Anru­fen­de in einer War­te­schlan­ge dar­auf auf­merk­sam gemacht wird, dass man auch online buchen kön­ne (haha, sehr wit­zig!) nur um dann am Ende gesagt zu bekom­men, dass man die Kar­ten direkt beim Ver­an­stal­ter buchen muss.

Ver­ein­zelt tau­chen neu­er­dings Buchungs­sys­te­me auf, die zulas­sen, dass auch Roll­stuhl­fah­rer ein­fach online ihre Kar­ten buchen. Ein gro­ßes Kino in Köln lässt dies z.B. zu, auch wenn die Buchung nicht immer ein­deu­tig ist. Wenn ich näm­lich einen Roll­stuhl­fah­rer­platz buche und die Plät­ze dane­ben für mei­ne Kin­der eben­falls, sind dann die­se Plät­ze mit Sit­zen ver­se­hen oder nicht? Dies wird näm­lich auf der Buchungs­sei­te nicht deut­lich.

Dabei gäbe es so vie­le ein­fa­che Lösun­gen. So könn­ten Stuh­le z.B. fle­xi­bel ein­ge­setzt wer­den. Wenn ein Roll­stuhl­fah­rer die­sen Platz bucht, wird der Sitz ent­fernt, bucht ein Fuß­gän­ger, wird er unver­än­dert gelas­sen. So könn­te dann die Rol­li-Mama oder der Rol­li-Papa mit ihren oder sei­nen Kin­dern eine ent­spre­chen­de Ver­an­stal­tung buchen.

Der­zeit funk­tio­niert der Buchungs­vor­gang so:

  1. Zuerst über eine Inter­net­such­ma­schi­ne erfra­gen, ob der Ver­an­stal­tungs­ort über­haupt Roll­stuhl­plät­ze anbie­tet bzw. bar­rie­re­frei ist, wozu z.B. auch ein ent­spre­chen­des stil­les Ört­chen gehört.
  2. Dann her­aus­fin­den, wo sich die­se Plät­ze befin­den. Online schau­en, wel­che Fuß­gän­ger­plät­ze in der Nähe und ob die­se noch ver­füg­bar sind.
  3. Dann anru­fen und die Tickets noch­mal erfra­gen und dann buchen. Und oft­mals ist es ein Glücks­spiel, wenn alles passt.
  4. Die Tickets für die ande­ren Fami­li­en­mit­glie­der kön­nen oft­mals aber nicht gleich mit­ge­bucht wer­den, so dass die­se dann wie­der über das Online­sys­tem gebucht wer­den kön­nen.

Ein paar Bei­spie­le gefäl­lig? Hier kom­men sie:

1. Der Cine­dom in Köln ist das größ­te Kino der Stadt. Im größ­ten Saal wer­den Roll­stuhl­fah­rer sepa­riert oder die Roll­stuhl­fah­rer­plät­ze sind nur über eine Stu­fe erreich­bar. Es gibt also nur eini­ge Säle, in denen das Schau­en von Fil­men mit Freun­den mög­lich ist. Die Tickets müs­sen aller­dings vor Ort gekauft wer­den, was das Gan­ze zu einem Lot­te­rie­spiel wer­den lässt, denn ich kann nicht sehen, ob die Plät­ze im Kino schon belegt sind oder nicht.

2. In der Köln­are­na wer­den Roll­stuhl­fah­rer auf einer sepa­ra­ten Empo­re plat­ziert, wäh­rend die Kin­der im Block unter die­ser sit­zen müs­sen. Wenn das Kind zum Eltern­teil gelan­gen möch­te, muss es den Block in den Innen­raum ver­las­sen und den Zugang für die Rol­li­fah­rer­em­po­re suchen. Das ist kei­ne Opti­on, was sehr scha­de ist, denn dadurch wird uns der Zugang zu vie­len Ver­an­stal­tun­gen ver­wehrt.

Ich habe mal ver­sucht, direkt den Ver­an­stal­ter dar­auf auf­merk­sam zu machen, der die Ehr­lich Brot­hers pro­mo­tet. Nach vie­len Mails habe ich immer­hin den Ver­an­stal­ter soweit gehabt, dass er das Pro­blem erkannt hat, wenn Eltern von ihren Kin­dern in einer der­art gro­ßen Hal­le von­ein­an­der getrennt wer­den. Aber die Mög­lich­keit, den Roll­stuhl­fah­rer im bestuhl­ten Innen­raum der Are­na zu plat­zie­ren, wur­de nicht umge­setzt (obwohl die theo­re­tisch mög­lich wäre).

3. In der Köl­ner Phil­har­mo­nie wer­den die Roll­stuhl­fah­rer ober­halb der Zuschau­er­rän­ge plat­ziert. Die Begleit­per­son darf auf einem Klapp­stuhl dane­ben Platz neh­men. Aber eben nur eine, obwohl dort aus­rei­chend Platz wäre, um eine ande­re Lösung zu instal­lie­ren. Hier muss auch erwähnt wer­den, dass es nur einen sehr alten und engen Auf­zug gibt, der den Roll­stuhl­fah­rer nach oben fährt.

4. Bei Star Light Express in Bochum wer­den Roll­stuhl­fah­rer am Rand plat­ziert, wobei die Begleit­per­son hin­ter dem Rol­li­fah­rer sitzt. Allei­ne ver­steht sich, wäh­rend der Rest der Fami­lie irgend­wo anders in der Hal­le sitzt. Zudem ist der Zugang nur über eine sehr stei­le Ram­pe mög­lich, wobei das Per­so­nal mit ver­ein­ten Kräf­ten ver­sucht, den Rol­li­fah­rer dort­hin zu bug­sie­ren.

5. Im Cir­cus Ron­cal­li kann ein Platz demon­tiert wer­den, aber dies ist eine „Zwei­er­lo­ge“ neben dem Ein­gang. Auch hier wird der Rest der Fami­lie woan­ders plat­ziert. Und auch hier gibt es nur einen sehr stei­len Zugang in das Zelt. Wit­zig ist der Toi­let­ten­wa­gen, der mit einer Hebe­büh­ne ver­se­hen ist. Auch die­ser ist nur mit Hil­fe erreich­bar.

Die Lis­te lie­ße sich belie­big ver­län­gern, wie Men­schen mit Behin­de­rung von Kunst & Kul­tur aus­ge­schlos­sen wer­den. Das Trau­ri­ge dabei ist der Unwil­le der Poli­tik, dies ändern zu wol­len, denn das Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­set­zes, das im Juni abge­seg­net wer­den soll, ver­passt mal wie­der, die Pri­vat­wirt­schaft wenigs­tens bei Neu­bau­ten in die Pflicht zu neh­men.

Es heißt, wer mit einer chro­ni­schen sel­te­nen neu­ro­mus­ku­lä­ren Erkran­kung lebt, muss für die­se selbst zum Exper­ten wer­den. Es gibt aber auch vie­le Über­schnei­dun­gen zu ande­ren Erkran­kun­gen, wes­halb ich alle Bei­trä­ge, die im Zusam­men­hang mit mei­ner Erkran­kung ent­stan­den, auf einer eige­nen Sei­te zusam­men­ge­stellt habe. Dort beschrei­be ich nicht nur den Weg zur Dia­gno­se und wie sich die CMT äußert, son­dern auch, wie ein Schwer­be­hin­der­ten­an­trag bean­tragt wird, wel­che Stol­per­stei­ne der All­tag und die Berufs­welt für behin­der­te Men­schen bereit­hält und ich gehe das ganz gro­ße The­ma Hilfs­mit­tel an. Wie fin­de ich das pas­sen­de Hilfs­mit­tel und wie bean­tra­ge ich es?

Zu mei­ner Über­sicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert