Im Netz lese ich immer wieder von der Frage, welches Merkzeichen für welche Behinderung ausgestellt wird. Diese Frage ist so nicht korrekt, denn die Merkzeichen werden nicht ausgestellt, weil jemand irgendeine Erkrankung hat oder hatte, sondern ausschließlich aufgrund der Einschränkung, mit der der Patient leben muss.
Je nach Merkzeichen kommt es auf die Körperzonen an, die von der Behinderung betroffen sind. Deshalb liest man häufig, dass z.B. mindestens ein gewisser Prozentsatz für die Beine gegeben sein müssen, damit das Merkzeichen G gewährt wird.
Es wird allerdings immer nach Papierlage entschieden. Kein Sachbearbeiter wird den Antragsteller sehen. Das heißt natürlich, dass in den angeforderten Dokumenten die geschilderte Einschränkung angegeben sein muss bzw. es muss aus ihnen hervorgehen.
Das heißt aber auch, dass die Sachbearbeiter einen gewissen Beurteilungsspielraum haben. Wer in den sozialen Medien schaut, wer welches Merkzeichen zugesprochen bekommen hat, wird deutliche Unterschiede feststellen. Deshalb lässt sich nicht pauschal sagen, dass ab bestimmten Einschränkungen immer die Prozentzahl mit jenem Merkzeichen gewährt wird. Es sind immer Einzelfallentscheidungen.
Wenn ich mir weiterhin die Beiträge in den sozialen Medien anschaue, so hat es den Anschein, als würde in Städten bestimmte Merkzeichen nicht so gern vergeben werden, während in ländlicheren Regionen diese Merkzeichen schneller gewährt werden. Aber dies ist nur ein Eindruck, den ich nicht untermauern kann.
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