Die Neubewertung einer Schwerbehinderung

Wie ich grund­sätz­lich eine Schwer­be­hin­de­rung fest­stel­len las­se, habe ich schon gezeigt. Heu­te gehe ich einen Schritt wei­ter und zei­ge, wie ein Ver­schlech­te­rungs- bzw. Ver­schlim­me­rungs­an­trag gestellt wird. Im offi­zi­el­len Jar­gon gibt es die­se Wör­ter nicht, son­dern es wird eine Schwer­be­hin­de­rung ein­fach nur neu bewer­tet.

Dies kann im Übri­gen in bei­de Rich­tun­gen pas­sie­ren, wes­halb Neu­be­wer­tung bes­ser passt. Nicht jede Behin­de­rung ist von Dau­er, so dass der Antrag­stel­ler schon schau­en muss, wes­halb er einen sol­chen Antrag stel­len möch­te. Bei einer pro­gre­di­en­ten chro­ni­schen Erkran­kung stellt sich die­se Fra­ge nicht. Da stellt sich ledig­lich die Fra­ge, wie stark wirkt sich die Erkran­kung auf den All­tag aus.

Der Antrag läuft in glei­cher Wei­se ab, wie der Erst­an­trag, nur mit dem Unter­schied, dass man dar­auf hin­weist, dass es sich um eine Neu­be­wer­tung han­delt. In NRW wird online gefragt, ob schon ein Antrag gestellt wur­de und unter wel­chem Akten­zei­chen die­ser geführt wur­de.

Wie schon beim Erst­an­trag emp­feh­le ich, in einem sepa­ra­ten Schrei­ben zu schil­dern, mit wel­chen Ein­schrän­kun­gen der Antrag­stel­ler im All­tag zu kämp­fen hat. Dar­über hin­aus bean­tragt das Amt aber immer auch die aktu­el­len Arzt­brie­fe bei den behan­deln­den Ärz­ten und der Kran­ken­kas­se. War­um ich den­noch eine Kopie mei­nes aktu­ells­ten Arzt­briefs bei­le­gen muss, erschließt sich mir ehr­lich gesagt nicht.

In mei­nem Fall kam es zu zwei Beson­der­hei­ten. Zum einen wur­de für die Neu­fest­stel­lung „wei­te­res Beweis­ma­te­ri­al“ ange­for­dert. Um was es sich han­del­te, weiß ich bis heu­te nicht, denn die­se Anfor­de­rung erfolg­te nicht bei mir, son­dern bei einem Arzt. Als zwei­te Beson­der­heit wur­de die medi­zi­ni­sche Bewer­tung neu gestar­tet, weil ich zwi­schen­zeit­lich neue Gut­ach­ten erhal­ten habe, die ich post­wen­dend dem Ver­sor­gungs­amt zuge­sandt habe.

In NRW kann der Antrag­stel­ler online den Stand der Bear­bei­tung abfra­gen

Dar­an zeigt sich, wie indi­vi­du­ell ein Antrag auf eine Schwer­be­hin­de­rung bear­bei­tet wer­den muss. Die Sach­be­ar­bei­ter bewer­ten die Schwer­be­hin­de­rung aus­schließ­lich nach Papier­la­ge. Aus die­sem Grund habe ich im Vor­feld mit mei­nen behan­deln­den Ärz­ten gespro­chen, damit die­se wuss­ten, dass bald eine Anfra­ge vom Ver­sor­gungs­amt kom­men wird.

Im Netz lese ich immer wie­der von der Fra­ge, wel­ches Merk­zei­chen für wel­che Behin­de­rung aus­ge­stellt wird. Die­se Fra­ge ist so nicht kor­rekt, denn die Merk­zei­chen wer­den nicht aus­ge­stellt, weil jemand irgend­ei­ne Erkran­kung hat oder hat­te, son­dern aus­schließ­lich auf­grund der Ein­schrän­kung, mit der der Pati­ent leben muss.

Je nach Merk­zei­chen kommt es auf die Kör­per­zo­nen an, die von der Behin­de­rung betrof­fen sind. Des­halb liest man häu­fig, dass z.B. min­des­tens ein gewis­ser Pro­zent­satz für die Bei­ne gege­ben sein müs­sen, damit das Merk­zei­chen G gewährt wird.

Es wird aller­dings immer nach Papier­la­ge ent­schie­den. Kein Sach­be­ar­bei­ter wird den Antrag­stel­ler sehen. Das heißt natür­lich, dass in den ange­for­der­ten Doku­men­ten die geschil­der­te Ein­schrän­kung ange­ge­ben sein muss bzw. es muss aus ihnen her­vor­ge­hen.

Das heißt aber auch, dass die Sach­be­ar­bei­ter einen gewis­sen Beur­tei­lungs­spiel­raum haben. Wer in den sozia­len Medi­en schaut, wer wel­ches Merk­zei­chen zuge­spro­chen bekom­men hat, wird deut­li­che Unter­schie­de fest­stel­len. Des­halb lässt sich nicht pau­schal sagen, dass ab bestimm­ten Ein­schrän­kun­gen immer die Pro­zent­zahl mit jenem Merk­zei­chen gewährt wird. Es sind immer Ein­zel­fall­ent­schei­dun­gen.

Wenn ich mir wei­ter­hin die Bei­trä­ge in den sozia­len Medi­en anschaue, so hat es den Anschein, als wür­de in Städ­ten bestimm­te Merk­zei­chen nicht so gern ver­ge­ben wer­den, wäh­rend in länd­li­che­ren Regio­nen die­se Merk­zei­chen schnel­ler gewährt wer­den. Aber dies ist nur ein Ein­druck, den ich nicht unter­mau­ern kann.

Mein Ansin­nen war, dass nicht nur der Grad der Behin­de­rung ange­ho­ben wird, son­dern auch, dass ich das Merk­zei­chen aG erhal­te. Als Roll­stuhl­fah­rer wur­de es näm­lich zuneh­mend schwie­ri­ger, nor­ma­le Park­plät­ze zu nut­zen, da ich mich nicht immer zwi­schen den Autos hin­durch­quet­schen kann. Auch wenn ich noch drei Schrit­te (nur mit ent­spre­chen­den Orthe­sen) von der Fah­rer­tü­re zum Kof­fer­raum “gehen” kann (es ist eher ein schlep­pen als ein gehen), war ich der Mei­nung, dass dies für eine außer­ge­wöhn­li­che Behin­de­rung aus­reich­te.

Und genau hier schei­den sich die Geis­ter. Es gab wohl frü­her mal eine Rege­lung, dass beim Unter­schrei­ten einer gewis­sen Weg­stre­cke das Merk­zei­chen aG zu gewäh­ren ist. Heu­te ist dies nicht mehr so ein­deu­tig. Im Netz liest man davon, dass trotz Kla­ge kein aG gewährt wird, weil der Erkrank­te noch 5 Meter gehen kann. Und dann von Fäl­len, in denen Pati­en­ten 50 Meter gehen kön­nen und den­noch das Merk­zei­chen erhal­ten haben.

Wie lange dauert eine Neubewertung?

Man könn­te ja mei­nen, dass eine Neu­be­wer­tung der Schwer­be­hin­de­rung schnel­ler bear­bei­tet wer­den kann als ein Erst­an­trag. Dem war in mei­nem Fall jedoch nicht so. Der Erst­an­trag dau­er­te 3,5 Mona­te wäh­rend die Neu­be­wer­tung 3 Mona­te dau­er­te. Kein gro­ßer Unter­schied.

3 Mona­te nach Antrags­ein­gang sind für eine Groß­stadt wohl voll­kom­men im nor­ma­len Rah­men. In länd­li­che­ren Krei­sen kann eine sol­che Bear­bei­tung auch schon mal län­ger dau­ern.

Am Ende noch­mals der Hin­weis, dass ein Antrag auf Schwer­be­hin­de­rung eine sehr indi­vi­du­el­le Sache ist. Mit mei­nem Bei­trag möch­te ich zei­gen, wie der Antrag am bes­ten gestellt wird und mit wel­chen Erwar­tun­gen der Antrag­stel­ler an die­sen her­an­ge­hen kann. Natür­lich erhebt die­ser Bei­trag kei­ner­lei Rechts­an­spruch auf eine bestimm­te Ein­stu­fung. Wer Pro­ble­me mit dem Aus­fül­len der Antrags­for­mu­la­re hat, kann (zumin­dest in NRW) form­los einen Antrag stel­len. Form­los heißt, dass der Antrag ein­fach auf einem Blatt Papier in eige­nen Wor­ten gestellt wer­den kann. 

Es heißt, wer mit einer chro­ni­schen sel­te­nen neu­ro­mus­ku­lä­ren Erkran­kung lebt, muss für die­se selbst zum Exper­ten wer­den. Es gibt aber auch vie­le Über­schnei­dun­gen zu ande­ren Erkran­kun­gen, wes­halb ich alle Bei­trä­ge, die im Zusam­men­hang mit mei­ner Erkran­kung ent­stan­den, auf einer eige­nen Sei­te zusam­men­ge­stellt habe. Dort beschrei­be ich nicht nur den Weg zur Dia­gno­se und wie sich die CMT äußert, son­dern auch, wie ein Schwer­be­hin­der­ten­an­trag bean­tragt wird, wel­che Stol­per­stei­ne der All­tag und die Berufs­welt für behin­der­te Men­schen bereit­hält und ich gehe das ganz gro­ße The­ma Hilfs­mit­tel an. Wie fin­de ich das pas­sen­de Hilfs­mit­tel und wie bean­tra­ge ich es?

Zu mei­ner Über­sicht.

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