Ein paar Fakten zum Zensus 2022

Ich kann mich noch gut an die Proteste erin­nern, die in den 80ern durch Deutsch­land waberten. Auch in mein­er dama­li­gen Schule wurde die Volk­szäh­lung sehr hitzig disku­tiert. Immer­hin resul­tierte aus den dama­li­gen Protesten das “Recht auf infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mung”. Das Urteil von 1983 des Bun­desver­fas­sungs­gerichts gilt heute als Weg­bere­it­er des stren­gen deutschen Daten­schutzes. Ver­mut­lich wurde angesichts dieser Proteste in den fol­gen­den Jahren nicht mehr von ein­er Volk­szäh­lung gesprochen, son­dern von einem Zen­sus, der 2011 zum ersten Mal im vere­inigten Deutsch­land durchge­führt wurde.

Gestern startete erneut eine Volk­szäh­lung, die sich hin­ter dem Namen Zen­sus 2022 ver­birgt. Dies ist die zweite Erhe­bung zahlre­ich­er Dat­en nach der Erfas­sung vor 11 Jahren. Ich finde an dieser Volk­szäh­lung zwei Dinge sehr inter­es­sant.

Ich finde es sehr beze­ich­nend, dass in unserem analo­gen Deutsch­land eine solche Erhe­bung über­haupt notwendig ist. Denn eigentlich soll­ten die Dat­en bei den unter­schiedlichen Ämtern erfasst sein. Eigentlich. Deutsch­land hat aber gar kein zen­trales Ver­wal­tungsreg­is­ter. Und so kann es dur­chaus vorkom­men, dass Men­schen in Deutsch­land leben, ohne gemeldet zu sein, wenn sie sich bei einem Amt abmelden, sich anschließend aber nir­gend­wo anmelden

Die zweite Auf­fäl­ligkeit sind die unwahren Behaup­tun­gen, die sich angesichts dieses Zen­sus durch die sozialen Medi­en schlän­geln. Und natür­lich wirft die Aus­sage, dass eine Teil­nahme verpflich­t­end sei, zahlre­iche Betrüger auf den Plan. Fol­gend ein paar Hin­weise, die die kur­sieren­den Fake-News entkräften.

Im Zuge der Erhe­bung wird nicht nach fol­gen­den Dat­en gefragt:

  • Sozialver­sicherungsausweis­num­mer
  • Sozialver­sicherungsnum­mer
  • Per­son­alausweis oder Reisep­a­ss
  • Gehalt und Einkom­men
  • Benutzerken­nun­gen oder Pass­wörter
  • Bankverbindun­gen oder Dat­en der Kred­itkarten
  • Kon­toin­for­ma­tio­nen
  • E‑Mail-Adresse
  • Urlaube
  • Impf­s­ta­tus (wed­er zu Coro­na noch zu anderen Krankheit­en)

Der Befragte muss auch keine Unter­schrift leis­ten, weshalb drin­gend ger­at­en wird, keine Doku­mente zu unter­schrieben. Auch wird keine Teil­nahme an ein­er Ver­losung oder einem Gewinn­spiel mit dieser Befra­gung ver­bun­den. Eben­so wer­den keine Beloh­nun­gen vergeben, wenn an der Umfrage teilgenom­men wird.

Der Zen­sus ver­stößt nicht gegen gel­tendes Recht. Die Daten­schutzbes­tim­mungen sind sehr streng und die sta­tis­tis­chen Ämter, die für die Erhe­bung zuständig sind, dür­fen die erhobe­nen Dat­en nicht an andere Ämter weit­ergeben. Die Furcht vor dem gläser­nen Bürg­er ist ger­ade in Deutsch­land unbe­grün­det.

Das geht sog­ar soweit, dass nicht ord­nungs­gemäß gemeldete Per­so­n­en zwar erfasst, aber die Dat­en zu diesen Per­so­n­en nicht an die jew­eili­gen Behör­den weit­ergegeben wer­den.

Es wird zwar der ener­getis­che Zus­tand von Wohn­häusern erfasst, daraus fol­gt aber kein Zwang zur Sanierung. Das gilt auch für den Fall, dass eine Mod­ernisierung ein­er Immo­bilie mehr als anger­at­en wäre. Auch hier wer­den die erhobe­nen Dat­en nicht an andere Ämter weit­ergegeben (auch nicht an Finanzämter).

Der erfasste Leer­stand wird nicht dazu benutzt, um Eigen­tümer zu enteignen, um diesen Wohn­raum Geflüchteten oder anderen Grup­pierun­gen zur Ver­fü­gung zu stellen.

Die Teil­nehmer wer­den immer vor­ab kon­tak­tiert, dass sie aus­gewählt wur­den. Die Kon­tak­tauf­nahme erfol­gt immer postal­isch (also mit einem Brief) und niemals via E‑Mail und auch nicht tele­fonisch.

In diesem Brief ist ein konkretes Datum angegeben, wann der Inter­view­er kom­men wird.

Es ist nicht verpflich­t­end, dass das Inter­view in den eige­nen vier Wän­den stat­tfind­et. Das Inter­view kann auch an der Haustüre oder online erfol­gen. Die Dat­en hierzu find­en sich eben­falls in dem Schreiben.

Wer mit­tels eines Briefs aus­gewählt wurde, sollte den­noch den Fragesteller nach einem Ausweis fra­gen. Jed­er Fragesteller muss einen Ausweis für Erhe­bungs­beauf­tragte bei sich tra­gen. Dies ist ein offizielles Doku­ment, das nicht jed­er­mann erhält. Es sollte nie­mand in die Woh­nung gelassen wer­den, der sich nicht ausweisen kann.

Quelle: Sta­tis­tis­che Ämter des Bun­des und der Län­der

Bei Fra­gen kann man sich immer über die Web­seite an die Ver­ant­wortlichen wen­den. Dort ste­hen auch viele weit­ere Infor­ma­tio­nen zu diesem The­ma.

Bei allen Anfra­gen, die nicht via Brief­post an einen herange­tra­gen wer­den, ist die Wahrschein­lichkeit hoch, dass es sich um eine Betrugs­masche han­delt.

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