Ein paar Fakten zum Zensus 2022

Ich kann mich noch gut an die Pro­tes­te erin­nern, die in den 80ern durch Deutsch­land waber­ten. Auch in mei­ner dama­li­gen Schu­le wur­de die Volks­zäh­lung sehr hit­zig dis­ku­tiert. Immer­hin resul­tier­te aus den dama­li­gen Pro­tes­ten das “Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung”. Das Urteil von 1983 des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts gilt heu­te als Weg­be­rei­ter des stren­gen deut­schen Daten­schut­zes. Ver­mut­lich wur­de ange­sichts die­ser Pro­tes­te in den fol­gen­den Jah­ren nicht mehr von einer Volks­zäh­lung gespro­chen, son­dern von einem Zen­sus, der 2011 zum ers­ten Mal im ver­ei­nig­ten Deutsch­land durch­ge­führt wur­de.

Ges­tern star­te­te erneut eine Volks­zäh­lung, die sich hin­ter dem Namen Zen­sus 2022 ver­birgt. Dies ist die zwei­te Erhe­bung zahl­rei­cher Daten nach der Erfas­sung vor 11 Jah­ren. Ich fin­de an die­ser Volks­zäh­lung zwei Din­ge sehr inter­es­sant.

Ich fin­de es sehr bezeich­nend, dass in unse­rem ana­lo­gen Deutsch­land eine sol­che Erhe­bung über­haupt not­wen­dig ist. Denn eigent­lich soll­ten die Daten bei den unter­schied­li­chen Ämtern erfasst sein. Eigent­lich. Deutsch­land hat aber gar kein zen­tra­les Ver­wal­tungs­re­gis­ter. Und so kann es durch­aus vor­kom­men, dass Men­schen in Deutsch­land leben, ohne gemel­det zu sein, wenn sie sich bei einem Amt abmel­den, sich anschlie­ßend aber nir­gend­wo anmel­den

Die zwei­te Auf­fäl­lig­keit sind die unwah­ren Behaup­tun­gen, die sich ange­sichts die­ses Zen­sus durch die sozia­len Medi­en schlän­geln. Und natür­lich wirft die Aus­sa­ge, dass eine Teil­nah­me ver­pflich­tend sei, zahl­rei­che Betrü­ger auf den Plan. Fol­gend ein paar Hin­wei­se, die die kur­sie­ren­den Fake-News ent­kräf­ten.

Im Zuge der Erhe­bung wird nicht nach fol­gen­den Daten gefragt:

  • Sozi­al­ver­si­che­rungs­aus­weis­num­mer
  • Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer
  • Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass
  • Gehalt und Ein­kom­men
  • Benut­zer­ken­nun­gen oder Pass­wör­ter
  • Bank­ver­bin­dun­gen oder Daten der Kre­dit­kar­ten
  • Kon­to­in­for­ma­tio­nen
  • E‑Mail-Adres­se
  • Urlau­be
  • Impf­sta­tus (weder zu Coro­na noch zu ande­ren Krank­hei­ten)

Der Befrag­te muss auch kei­ne Unter­schrift leis­ten, wes­halb drin­gend gera­ten wird, kei­ne Doku­men­te zu unter­schrie­ben. Auch wird kei­ne Teil­nah­me an einer Ver­lo­sung oder einem Gewinn­spiel mit die­ser Befra­gung ver­bun­den. Eben­so wer­den kei­ne Beloh­nun­gen ver­ge­ben, wenn an der Umfra­ge teil­ge­nom­men wird.

Der Zen­sus ver­stößt nicht gegen gel­ten­des Recht. Die Daten­schutz­be­stim­mun­gen sind sehr streng und die sta­tis­ti­schen Ämter, die für die Erhe­bung zustän­dig sind, dür­fen die erho­be­nen Daten nicht an ande­re Ämter wei­ter­ge­ben. Die Furcht vor dem glä­ser­nen Bür­ger ist gera­de in Deutsch­land unbe­grün­det.

Das geht sogar soweit, dass nicht ord­nungs­ge­mäß gemel­de­te Per­so­nen zwar erfasst, aber die Daten zu die­sen Per­so­nen nicht an die jewei­li­gen Behör­den wei­ter­ge­ge­ben wer­den.

Es wird zwar der ener­ge­ti­sche Zustand von Wohn­häu­sern erfasst, dar­aus folgt aber kein Zwang zur Sanie­rung. Das gilt auch für den Fall, dass eine Moder­ni­sie­rung einer Immo­bi­lie mehr als ange­ra­ten wäre. Auch hier wer­den die erho­be­nen Daten nicht an ande­re Ämter wei­ter­ge­ge­ben (auch nicht an Finanz­äm­ter).

Der erfass­te Leer­stand wird nicht dazu benutzt, um Eigen­tü­mer zu ent­eig­nen, um die­sen Wohn­raum Geflüch­te­ten oder ande­ren Grup­pie­run­gen zur Ver­fü­gung zu stel­len.

Die Teil­neh­mer wer­den immer vor­ab kon­tak­tiert, dass sie aus­ge­wählt wur­den. Die Kon­takt­auf­nah­me erfolgt immer pos­ta­lisch (also mit einem Brief) und nie­mals via E‑Mail und auch nicht tele­fo­nisch.

In die­sem Brief ist ein kon­kre­tes Datum ange­ge­ben, wann der Inter­view­er kom­men wird.

Es ist nicht ver­pflich­tend, dass das Inter­view in den eige­nen vier Wän­den statt­fin­det. Das Inter­view kann auch an der Haus­tü­re oder online erfol­gen. Die Daten hier­zu fin­den sich eben­falls in dem Schrei­ben.

Wer mit­tels eines Briefs aus­ge­wählt wur­de, soll­te den­noch den Fra­ge­stel­ler nach einem Aus­weis fra­gen. Jeder Fra­ge­stel­ler muss einen Aus­weis für Erhe­bungs­be­auf­trag­te bei sich tra­gen. Dies ist ein offi­zi­el­les Doku­ment, das nicht jeder­mann erhält. Es soll­te nie­mand in die Woh­nung gelas­sen wer­den, der sich nicht aus­wei­sen kann.

Quel­le: Sta­tis­ti­sche Ämter des Bun­des und der Län­der

Bei Fra­gen kann man sich immer über die Web­sei­te an die Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Dort ste­hen auch vie­le wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu die­sem The­ma.

Bei allen Anfra­gen, die nicht via Brief­post an einen her­an­ge­tra­gen wer­den, ist die Wahr­schein­lich­keit hoch, dass es sich um eine Betrugs­ma­sche han­delt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert