Ein paar Fakten zum Zensus 2022

Ich kann mich noch gut an die Proteste erinnern, die in den 80ern durch Deutschland waberten. Auch in meiner damaligen Schule wurde die Volkszählung sehr hitzig diskutiert. Immerhin resultierte aus den damaligen Protesten das “Recht auf informationelle Selbstbestimmung”. Das Urteil von 1983 des Bundesverfassungsgerichts gilt heute als Wegbereiter des strengen deutschen Datenschutzes. Vermutlich wurde angesichts dieser Proteste in den folgenden Jahren nicht mehr von einer Volkszählung gesprochen, sondern von einem Zensus, der 2011 zum ersten Mal im vereinigten Deutschland durchgeführt wurde.

Gestern startete erneut eine Volkszählung, die sich hinter dem Namen Zensus 2022 verbirgt. Dies ist die zweite Erhebung zahlreicher Daten nach der Erfassung vor 11 Jahren. Ich finde an dieser Volkszählung zwei Dinge sehr interessant.

Ich finde es sehr bezeichnend, dass in unserem analogen Deutschland eine solche Erhebung überhaupt notwendig ist. Denn eigentlich sollten die Daten bei den unterschiedlichen Ämtern erfasst sein. Eigentlich. Deutschland hat aber gar kein zentrales Verwaltungsregister. Und so kann es durchaus vorkommen, dass Menschen in Deutschland leben, ohne gemeldet zu sein, wenn sie sich bei einem Amt abmelden, sich anschließend aber nirgendwo anmelden

Die zweite Auffälligkeit sind die unwahren Behauptungen, die sich angesichts dieses Zensus durch die sozialen Medien schlängeln. Und natürlich wirft die Aussage, dass eine Teilnahme verpflichtend sei, zahlreiche Betrüger auf den Plan. Folgend ein paar Hinweise, die die kursierenden Fake-News entkräften.

Im Zuge der Erhebung wird nicht nach folgenden Daten gefragt:

  • Sozialversicherungsausweisnummer
  • Sozialversicherungsnummer
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gehalt und Einkommen
  • Benutzerkennungen oder Passwörter
  • Bankverbindungen oder Daten der Kreditkarten
  • Kontoinformationen
  • E-Mail-Adresse
  • Urlaube
  • Impfstatus (weder zu Corona noch zu anderen Krankheiten)

Der Befragte muss auch keine Unterschrift leisten, weshalb dringend geraten wird, keine Dokumente zu unterschrieben. Auch wird keine Teilnahme an einer Verlosung oder einem Gewinnspiel mit dieser Befragung verbunden. Ebenso werden keine Belohnungen vergeben, wenn an der Umfrage teilgenommen wird.

Der Zensus verstößt nicht gegen geltendes Recht. Die Datenschutzbestimmungen sind sehr streng und die statistischen Ämter, die für die Erhebung zuständig sind, dürfen die erhobenen Daten nicht an andere Ämter weitergeben. Die Furcht vor dem gläsernen Bürger ist gerade in Deutschland unbegründet.

Das geht sogar soweit, dass nicht ordnungsgemäß gemeldete Personen zwar erfasst, aber die Daten zu diesen Personen nicht an die jeweiligen Behörden weitergegeben werden.

Es wird zwar der energetische Zustand von Wohnhäusern erfasst, daraus folgt aber kein Zwang zur Sanierung. Das gilt auch für den Fall, dass eine Modernisierung einer Immobilie mehr als angeraten wäre. Auch hier werden die erhobenen Daten nicht an andere Ämter weitergegeben (auch nicht an Finanzämter).

Der erfasste Leerstand wird nicht dazu benutzt, um Eigentümer zu enteignen, um diesen Wohnraum Geflüchteten oder anderen Gruppierungen zur Verfügung zu stellen.

Die Teilnehmer werden immer vorab kontaktiert, dass sie ausgewählt wurden. Die Kontaktaufnahme erfolgt immer postalisch (also mit einem Brief) und niemals via E-Mail und auch nicht telefonisch.

In diesem Brief ist ein konkretes Datum angegeben, wann der Interviewer kommen wird.

Es ist nicht verpflichtend, dass das Interview in den eigenen vier Wänden stattfindet. Das Interview kann auch an der Haustüre oder online erfolgen. Die Daten hierzu finden sich ebenfalls in dem Schreiben.

Wer mittels eines Briefs ausgewählt wurde, sollte dennoch den Fragesteller nach einem Ausweis fragen. Jeder Fragesteller muss einen Ausweis für Erhebungsbeauftragte bei sich tragen. Dies ist ein offizielles Dokument, das nicht jedermann erhält. Es sollte niemand in die Wohnung gelassen werden, der sich nicht ausweisen kann.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Bei Fragen kann man sich immer über die Webseite an die Verantwortlichen wenden. Dort stehen auch viele weitere Informationen zu diesem Thema.

Bei allen Anfragen, die nicht via Briefpost an einen herangetragen werden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt.

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