Eine Schwerbehinderung beantragen

Wie bean­tra­ge ich eine Schwer­be­hin­de­rung und wie reagie­re ich auf einen Bescheid, der nicht mei­nen Erwar­tun­gen ent­spricht? (Natür­lich bean­tra­ge ich nicht die Schwer­be­hin­de­rung als sol­ches, denn die­se habe ich ja schon. Aber den­noch wird dies umgangs­sprach­lich so for­mu­liert, wenn es um einen Schwer­be­hin­der­ten­an­trag geht.)

Jedes Bun­des­land bzw. jeder Kreis regelt die Anträ­ge auf sei­ne Art. Es lebe der Föde­ra­lis­mus. Aus die­sem Grund kann ich ledig­lich sagen, wie es in NRW abläuft.

Tritt eine Ein­schrän­kung als Fol­ge einer fort­schrei­ten­den Erkran­kung in Erschei­nung, dann ist ein sol­cher Antrag sicher­lich etwas ande­res als wenn die­se nach einem Unfall fest­ge­stellt wird. Es wird so oder so immer der momen­ta­ne Gesund­heits­zu­stand fest­ge­stellt, auch wenn davon aus­zu­ge­hen ist, dass sich der Gesund­heits­zu­stand in Fol­ge einer Erkran­kung ver­schlech­tert oder in Fol­ge eines Unfalls ver­bes­sert.

Grund­vor­aus­set­zung ist, dass die Ein­schrän­kung für min­des­tens ein hal­bes Jahr anhält. Gleich­zei­tig dür­fen Arzt­brie­fe mit der Dia­gno­se nicht älter als zwei Jah­re sein. War­um über­haupt Arzt­brie­fe mit dem Antrag ein­ge­reicht wer­den müs­sen, erschließt sich mir nicht, da das Ver­sor­gungs­amt so oder so bei den Ärz­ten eben die­se anfor­dert.

In NRW kann jeder form­los einen Antrag beim Ver­sor­gungs­amt stel­len. Alter­na­tiv gibt es ein Online-Por­tal, auf dem der Antrag auch online gestellt wer­den kann. Ich emp­feh­le die­sen Weg, da so die Sach­be­ar­bei­ter die Daten ledig­lich prü­fen, aber nicht alle neu ange­ben müs­sen.

Nach dem Antrag mel­det sich das Ver­sor­gungs­amt und gibt das Geschäfts­zei­chen bekannt. Mit die­sem ist es mög­lich, sich online über den Stand des Antrags zu erkun­di­gen. Auf der Web­sei­te SGB IX Online (nrw.de) wer­den dann auch die ein­zel­nen Schrit­te gelis­tet, die für einen Antrag not­wen­dig sind.

Einspruch/Widerspruch

Im Inter­net liest man sehr häu­fig, dass man pau­schal Ein­spruch gegen sei­nen Bescheid ein­le­gen soll. Das ist wohl etwas über­trie­ben. Ein Ein­spruch macht nur dann Sinn, wenn man auf Basis fun­dier­ter Kennt­nis­se davon aus­ge­hen muss, dass die Ein­stu­fung nicht kor­rekt erfolg­te. Für einen Ein­spruch benö­tigt man kein For­mu­lar und kann die­sen form­los ein­rei­chen. Eine gute Tak­tik ist, den Ein­spruch in zwei Tei­len ein­zu­rei­chen.

Im ers­ten Teil legt man einen unbe­grün­de­ten Wider­spruch ein und for­dert gleich­zei­tig die Akten an, auf deren Basis die Ein­stu­fung erfolg­te. Die Akten­ein­sicht soll­te bei einem Wider­spruch immer erfol­gen, damit der begrün­de­te Wider­spruch, der im zwei­ten Teil for­mu­liert wird, auch Hand und Fuß hat. Ein Mus­ter­text für einen Wider­spruch kei­nen einen Schwer­be­hin­der­ten­be­scheid sieht z.B. so aus, wie fol­gend gezeigt. Der Text soll­te ein wenig an die eige­nen Bedürf­nis­se bzw. Gege­ben­hei­ten ange­passt wer­den.

Die­ser bei­spiel­haf­te Text fin­det sich im Inter­net auf sehr vie­len Sei­ten, so dass ich die ursprüng­li­che Quel­le nicht aus­fin­dig machen konn­te. Ich habe die­sen Mus­ter­text leicht über­ar­bei­tet.

Sehr geehr­te Damen und Her­ren,

infol­ge mei­nes Antrags auf [Fest­stel­lung der Schwerbehinderung/Erhöhung des GdB/Anerkennung des Merk­zei­chens] [G/H/aG/B/RF/Bl] vom [Datum], haben Sie am [Datum] den oben genann­ten Bescheid erlas­sen. Dar­in leh­nen Sie mei­nen Antrag ab. Mit die­ser Ent­schei­dung bin ich nicht ein­ver­stan­den.

Am [Datum] habe ich den Bescheid vom [Datum] erhal­ten, in dem Sie einen Grad der Behin­de­rung von [0–100%] fest­stel­len. Ich bin der Ansicht, dass die­ser GdB zu nied­rig ange­setzt ist und der Art sowie Schwe­re der bei mir vor­lie­gen­den Behin­de­rung nicht gerecht wird. Daher lege ich Wider­spruch gegen den genann­ten Fest­stel­lungs­be­scheid ein. Mein Wider­spruch erfolgt zunächst frist­wah­rend.

Gleich­zei­tig bean­tra­ge ich hier­mit Akten­ein­sicht. Bit­te schi­cken Sie mir Kopien von sämt­li­chen Arzt­be­rich­ten und medi­zi­ni­schen Unter­la­gen zu, die Sie für Ihre Ent­schei­dung her­an­ge­zo­gen haben. Ins­be­son­de­re bit­te ich um die Zusen­dung der abschlie­ßen­den Stel­lung­nah­me des Ver­sor­gungs­ärzt­li­chen Diens­tes. Nach Erhalt der ange­for­der­ten Unter­la­gen geht Ihnen die Begrün­dung mei­nes Wider­spruchs geson­dert zu.

Mit freund­li­chen Grü­ßen

Es wer­den ein paar Tage ver­ge­hen, bis die Unter­la­gen zuge­sandt wer­den. So oder muss der Fach­arzt bzw. der behan­deln­de Arzt kon­sul­tiert wer­den, um ihm mit­zu­tei­len, dass ein Wider­spruch ein­ge­legt wur­de und dass man sich ger­ne auf ihn bezie­hen möch­te. Ggf. macht es Sinn, sich vom Arzt ein ent­spre­chen­des Gut­ach­ten aus­stel­len zu las­sen. Ob dies mög­lich ist, hängt vom Ver­hält­nis zum Arzt ab. Unter­stützt der behan­deln­de Arzt den Wider­spruch nicht, dann macht es nur bedingt Sinn, einen sol­chen zu stel­len.

Sehr geehr­te Damen und Her­ren,

vie­len Dank für die Zusen­dung der gefor­der­ten Unter­la­gen. Mei­nen Wider­spruch vom [Datum des Briefs aus Teil 1] begrün­de ich wie folgt:

Sowohl mein behan­deln­der Arzt als auch ich sind der Mei­nung, dass auf­grund der Art und Schwe­re der Behin­de­rung der Grad der Behin­de­rung mit [GdB aus dem Bescheid] erheb­lich zu nied­rig bemes­sen wor­den ist. Dar­über hin­aus bin ich eben­so wie mein behan­deln­der Arzt der Auf­fas­sung, dass auf­grund der gesund­heit­li­chen Ein­schrän­kun­gen die Vor­aus­set­zun­gen des Merk­zei­chens [G/aG/RF/B/H/BI] vor­lie­gen.

Ich bean­tra­ge daher, den ange­foch­te­nen Bescheid [aufzuheben/zu ändern] und erneut über die [Höhe des Gra­des der Behinderung/die Fest­stel­lung eines Merk­zei­chens] zu ent­schei­den. Zu einer fach­ärzt­li­chen Unter­su­chung und Begut­ach­tung in Ihrer ver­sor­gungs­ärzt­li­chen Unter­su­chungs­stel­le oder durch einen ande­ren Gut­ach­ter bin ich ger­ne bereit.

Mit freund­li­chen Grü­ßen

Wie immer bei Rechts­fra­gen im Inter­net über­neh­men wir kei­ner­lei Verantwortung/Haftung für die Rich­tig­keit unse­rer Anga­ben. Die gezeig­ten Mus­ter­tex­te sind eine Mög­lich­keit, ohne fach­an­walt­li­che Hil­fe einen Wider­spruch gegen einen Fest­stel­lungs­be­scheid zu einer poten­ti­el­len Schwer­be­hin­de­rung ein­zu­le­gen.

Die Mus­ter­tex­te müs­sen in jedem Fall und unbe­dingt an die eige­nen Gege­ben­hei­ten ange­passt wer­den. Wer damit über­for­dert ist, soll­te sich unbe­dingt Hil­fe suchen (z.B. in Selbst­hil­fe­grup­pen oder bei Sozi­al­ver­bän­den).

Wird einem sol­chen Wider­spruch nicht ent­spro­chen, ist der Gang zum Sozi­al­ge­richt unver­meid­lich. Die­ser kann auch ohne Anwalt erfol­gen. Wer es sich zutraut: Ent­spre­chen­de For­mu­la­re zur Ein­rei­chung einer Kla­ge fin­den sich im Inter­net­auf­tritt des Gerichts. Es muss dabei bedacht wer­den, dass Kos­ten von meh­re­ren hun­dert Euro auf einen zukom­men kön­nen.

Erst eine Instanz höher (vor dem Bun­des­so­zi­al­ge­richt) besteht eine Anwalts­pflicht.

Es heißt, wer mit einer chro­ni­schen sel­te­nen neu­ro­mus­ku­lä­ren Erkran­kung lebt, muss für die­se selbst zum Exper­ten wer­den. Es gibt aber auch vie­le Über­schnei­dun­gen zu ande­ren Erkran­kun­gen, wes­halb ich alle Bei­trä­ge, die im Zusam­men­hang mit mei­ner Erkran­kung ent­stan­den, auf einer eige­nen Sei­te zusam­men­ge­stellt habe. Dort beschrei­be ich nicht nur den Weg zur Dia­gno­se und wie sich die CMT äußert, son­dern auch, wie ein Schwer­be­hin­der­ten­an­trag bean­tragt wird, wel­che Stol­per­stei­ne der All­tag und die Berufs­welt für behin­der­te Men­schen bereit­hält und ich gehe das ganz gro­ße The­ma Hilfs­mit­tel an. Wie fin­de ich das pas­sen­de Hilfs­mit­tel und wie bean­tra­ge ich es?

Zu mei­ner Über­sicht.

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