Eine Schwerbehinderung beantragen

Wie beantrage ich eine Schwerbehinderung und wie reagiere ich auf einen Bescheid, der nicht meinen Erwartungen entspricht? (Natürlich beantrage ich nicht die Schwerbehinderung als solches, denn diese habe ich ja schon. Aber dennoch wird dies umgangssprachlich so formuliert, wenn es um einen Schwerbehindertenantrag geht.)

Jedes Bundesland bzw. jeder Kreis regelt die Anträge auf seine Art. Es lebe der Föderalismus. Aus diesem Grund kann ich lediglich sagen, wie es in NRW abläuft.

Tritt eine Einschränkung als Folge einer fortschreitenden Erkrankung in Erscheinung, dann ist ein solcher Antrag sicherlich etwas anderes als wenn diese nach einem Unfall festgestellt wird. Es wird so oder so immer der momentane Gesundheitszustand festgestellt, auch wenn davon auszugehen ist, dass sich der Gesundheitszustand in Folge einer Erkrankung verschlechtert oder in Folge eines Unfalls verbessert.

Grundvoraussetzung ist, dass die Einschränkung für mindestens ein halbes Jahr anhält. Gleichzeitig dürfen Arztbriefe mit der Diagnose nicht älter als zwei Jahre sein. Warum überhaupt Arztbriefe mit dem Antrag eingereicht werden müssen, erschließt sich mir nicht, da das Versorgungsamt so oder so bei den Ärzten eben diese anfordert.

In NRW kann jeder formlos einen Antrag beim Versorgungsamt stellen. Alternativ gibt es ein Online-Portal, auf dem der Antrag auch online gestellt werden kann. Ich empfehle diesen Weg, da so die Sachbearbeiter die Daten lediglich prüfen, aber nicht alle neu angeben müssen.

Nach dem Antrag meldet sich das Versorgungsamt und gibt das Geschäftszeichen bekannt. Mit diesem ist es möglich, sich online über den Stand des Antrags zu erkundigen. Auf der Webseite SGB IX Online (nrw.de) werden dann auch die einzelnen Schritte gelistet, die für einen Antrag notwendig sind.

Einspruch/Widerspruch

Im Internet liest man sehr häufig, dass man pauschal Einspruch gegen seinen Bescheid einlegen soll. Das ist wohl etwas übertrieben. Ein Einspruch macht nur dann Sinn, wenn man auf Basis fundierter Kenntnisse davon ausgehen muss, dass die Einstufung nicht korrekt erfolgte. Für einen Einspruch benötigt man kein Formular und kann diesen formlos einreichen. Eine gute Taktik ist, den Einspruch in zwei Teilen einzureichen.

Im ersten Teil legt man einen unbegründeten Widerspruch ein und fordert gleichzeitig die Akten an, auf deren Basis die Einstufung erfolgte. Die Akteneinsicht sollte bei einem Widerspruch immer erfolgen, damit der begründete Widerspruch, der im zweiten Teil formuliert wird, auch Hand und Fuß hat. Ein Mustertext für einen Widerspruch keinen einen Schwerbehindertenbescheid sieht z.B. so aus, wie folgend gezeigt. Der Text sollte ein wenig an die eigenen Bedürfnisse bzw. Gegebenheiten angepasst werden.

Dieser beispielhafte Text findet sich im Internet auf sehr vielen Seiten, so dass ich die ursprüngliche Quelle nicht ausfindig machen konnte. Ich habe diesen Mustertext leicht überarbeitet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

infolge meines Antrags auf [Feststellung der Schwerbehinderung/Erhöhung des GdB/Anerkennung des Merkzeichens] [G/H/aG/B/RF/Bl] vom [Datum], haben Sie am [Datum] den oben genannten Bescheid erlassen. Darin lehnen Sie meinen Antrag ab. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden.

Am [Datum] habe ich den Bescheid vom [Datum] erhalten, in dem Sie einen Grad der Behinderung von [0-100%] feststellen. Ich bin der Ansicht, dass dieser GdB zu niedrig angesetzt ist und der Art sowie Schwere der bei mir vorliegenden Behinderung nicht gerecht wird. Daher lege ich Widerspruch gegen den genannten Feststellungsbescheid ein. Mein Widerspruch erfolgt zunächst fristwahrend.

Gleichzeitig beantrage ich hiermit Akteneinsicht. Bitte schicken Sie mir Kopien von sämtlichen Arztberichten und medizinischen Unterlagen zu, die Sie für Ihre Entscheidung herangezogen haben. Insbesondere bitte ich um die Zusendung der abschließenden Stellungnahme des Versorgungsärztlichen Dienstes. Nach Erhalt der angeforderten Unterlagen geht Ihnen die Begründung meines Widerspruchs gesondert zu.

Mit freundlichen Grüßen

Es werden ein paar Tage vergehen, bis die Unterlagen zugesandt werden. So oder muss der Facharzt bzw. der behandelnde Arzt konsultiert werden, um ihm mitzuteilen, dass ein Widerspruch eingelegt wurde und dass man sich gerne auf ihn beziehen möchte. Ggf. macht es Sinn, sich vom Arzt ein entsprechendes Gutachten ausstellen zu lassen. Ob dies möglich ist, hängt vom Verhältnis zum Arzt ab. Unterstützt der behandelnde Arzt den Widerspruch nicht, dann macht es nur bedingt Sinn, einen solchen zu stellen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung der geforderten Unterlagen. Meinen Widerspruch vom [Datum des Briefs aus Teil 1] begründe ich wie folgt:

Sowohl mein behandelnder Arzt als auch ich sind der Meinung, dass aufgrund der Art und Schwere der Behinderung der Grad der Behinderung mit [GdB aus dem Bescheid] erheblich zu niedrig bemessen worden ist. Darüber hinaus bin ich ebenso wie mein behandelnder Arzt der Auffassung, dass aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen die Voraussetzungen des Merkzeichens [G/aG/RF/B/H/BI] vorliegen.

Ich beantrage daher, den angefochtenen Bescheid [aufzuheben/zu ändern] und erneut über die [Höhe des Grades der Behinderung/die Feststellung eines Merkzeichens] zu entscheiden. Zu einer fachärztlichen Untersuchung und Begutachtung in Ihrer versorgungsärztlichen Untersuchungsstelle oder durch einen anderen Gutachter bin ich gerne bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Wie immer bei Rechtsfragen im Internet übernehmen wir keinerlei Verantwortung/Haftung für die Richtigkeit unserer Angaben. Die gezeigten Mustertexte sind eine Möglichkeit, ohne fachanwaltliche Hilfe einen Widerspruch gegen einen Feststellungsbescheid zu einer potentiellen Schwerbehinderung einzulegen.

Die Mustertexte müssen in jedem Fall und unbedingt an die eigenen Gegebenheiten angepasst werden. Wer damit überfordert ist, sollte sich unbedingt Hilfe suchen (z.B. in Selbsthilfegruppen oder bei Sozialverbänden).

Wird einem solchen Widerspruch nicht entsprochen, ist der Gang zum Sozialgericht unvermeidlich. Dieser kann auch ohne Anwalt erfolgen. Wer es sich zutraut: Entsprechende Formulare zur Einreichung einer Klage finden sich im Internetauftritt des Gerichts. Es muss dabei bedacht werden, dass Kosten von mehreren hundert Euro auf einen zukommen können.

Erst eine Instanz höher (vor dem Bundessozialgericht) besteht eine Anwaltspflicht.

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