Wie beantrage ich eine Schwerbehinderung und wie reagiere ich auf einen Bescheid, der nicht meinen Erwartungen entspricht? (Natürlich beantrage ich nicht die Schwerbehinderung als solches, denn diese habe ich ja schon. Aber dennoch wird dies umgangssprachlich so formuliert, wenn es um einen Schwerbehindertenantrag geht.)
Jedes Bundesland bzw. jeder Kreis regelt die Anträge auf seine Art. Es lebe der Föderalismus. Aus diesem Grund kann ich lediglich sagen, wie es in NRW abläuft.
Tritt eine Einschränkung als Folge einer fortschreitenden Erkrankung in Erscheinung, dann ist ein solcher Antrag sicherlich etwas anderes als wenn diese nach einem Unfall festgestellt wird. Es wird so oder so immer der momentane Gesundheitszustand festgestellt, auch wenn davon auszugehen ist, dass sich der Gesundheitszustand in Folge einer Erkrankung verschlechtert oder in Folge eines Unfalls verbessert.
Grundvoraussetzung ist, dass die Einschränkung für mindestens ein halbes Jahr anhält. Gleichzeitig dürfen Arztbriefe mit der Diagnose nicht älter als zwei Jahre sein. Warum überhaupt Arztbriefe mit dem Antrag eingereicht werden müssen, erschließt sich mir nicht, da das Versorgungsamt so oder so bei den Ärzten eben diese anfordert.
In NRW kann jeder formlos einen Antrag beim Versorgungsamt stellen. Alternativ gibt es ein Online-Portal, auf dem der Antrag auch online gestellt werden kann. Ich empfehle diesen Weg, da so die Sachbearbeiter die Daten lediglich prüfen, aber nicht alle neu angeben müssen.
Schreibe einen Kommentar