Fahrhilfen in den Führerschein eintragen lassen

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Wer in Deutsch­land auf ein Fahr­zeug mit Fahr­hil­fen ange­wie­sen ist, fin­det sich in einem Wust von büro­kra­ti­schen Vor­gän­gen wie­der, den selbst Men­schen vom Fach nicht ent­wir­ren kön­nen. So kommt es, dass behin­der­te Men­schen von unter­schied­lichs­ten Sei­ten sehr unter­schied­li­che Din­ge gesagt bekom­men. Dabei geht es doch ledig­lich dar­um, ein umge­bau­tes Auto fah­ren zu dür­fen, das sei­ner Behin­de­rung ent­spre­chend ange­passt wur­de.

In dem Bei­trag »Darf ich noch Auto fah­ren« habe ich einen ers­ten Ein­blick dar­über gege­ben, wie und wann chro­nisch kran­ke Men­schen aktiv wer­den soll­ten. Zusätz­lich berich­te ich nun in die­sem Bei­trag dar­über, wie es bei mir gelau­fen ist.

Ich hat­te bei mei­ner Fahr­pro­be Gele­gen­heit gehabt, die TÜV-Prü­fe­rin zu fra­gen, wel­che Rei­hen­fol­ge sie emp­fiehlt.

1. Zuerst bei einer Fahr­schu­le aus­tes­ten, wel­cher Umbau für einen geeig­net ist. Das kann schon belie­big schwie­rig sein, denn nicht alle Fahr­schu­len mit umge­bau­ten Fahr­zeu­gen haben alle Sys­te­me. Die meis­ten haben ledig­lich ein Fahr­zeug mit Hand­gas mit Hand­knauf.

Die TÜV-Prü­fe­rin hat­te aber sehr ein­deu­tig gesagt, dass man durch­aus per­spek­ti­visch schau­en soll­te. D.h., wenn abseh­bar ist, dass in weni­gen Jah­ren ein Umbau auf z.B. eine Joy­stick-Steue­rung ansteht, dann soll­te man sein Fahr­zeug direkt in die­ser Rich­tung umbau­en las­sen und den Zwi­schen­schritt über­sprin­gen.

Aller­dings sieht das nicht jeder TÜV-Prü­fer so, wes­halb der Betrof­fe­ne selbst ein­schät­zen muss, was sinn­voll ist.

2. Mit der Erkennt­nis aus der Fahr­schu­le lässt man ein ärzt­li­ches Gut­ach­ten erstel­len, aus dem her­vor­geht, dass das Füh­ren eines Fahr­zeugs mit dem jewei­li­gen Sys­tem mög­lich ist. Sehr oft haben Fahr­leh­rer einen guten Tipp, wel­cher Arzt im Sin­ne des Pati­en­ten ein Gut­ach­ten erstel­len kann. (Tipp: Man soll­te ver­su­chen, den Arzt davon zu über­zeu­gen, dass bei fort­schrei­ten­den Erkran­kun­gen Fol­ge­gut­ach­ten nicht not­wen­dig oder nur in gro­ßen Abstän­den not­wen­dig sind. Andern­falls kann es pas­sie­ren, dass man jähr­lich ein ärzt­li­ches Gut­ach­ten erbrin­gen muss.)

In Deutsch­land ist es lei­der so, dass man nur ein Sys­tem ein­tra­gen las­sen kann. Also ent­we­der das Hand­gas oder den Joy­stick, aber eben nicht bei­des. Obwohl es theo­re­tisch anders gin­ge, die Gut­ach­ter dies aber nicht so hand­ha­ben. Da kom­me ich gleich zu.

Nun fol­gen eini­ge büro­kra­ti­schen Schrit­te
3a) mit der Erkennt­nis der Fahr­schu­le und einem ärzt­li­chen Gut­ach­ten geht man zur Füh­rer­schein­stel­le und bean­tragt den Ein­trag der Schlüs­sel­zah­len. Das Amt wird eine Fahr­pro­be anord­nen. Dafür wer­den die Unter­la­gen vom Amt zur Fahr­schu­le und zum TÜV gesen­det.

3b) par­al­lel kann der Fahr­zeug-Umbau bei einem Kos­ten­trä­ger bean­tragt wer­den.

4) Die Fahr­schu­le mel­det sich, wenn sie einen Ter­min für die Fahr­pro­be hat. Die Fahr­pro­be ist kei­ne Fahr­prü­fung, wie man sie aus der Fahr­schu­le kennt, wenn man frisch einen Füh­rer­schein macht. Grund­sätz­lich möch­ten die Prü­fer sehen, dass man mit dem umge­bau­ten Fahr­zeug zurecht­kommt. Bei einem Anhän­ger möch­ten sie zudem sehen, dass man die­sen an- und abkop­peln kann. Die Fahr­pro­be wird ggf. mit dem Anhän­ger durch­ge­führt.

Wer nicht wie der letz­te Hen­ker fährt, Stopp­schil­der miss­ach­tet oder über eine rote Ampel fährt, soll­te sich kei­ne zu gro­ßen Sor­gen machen.

5) Der TÜV-Prü­fer erstellt dar­auf­hin ein Gut­ach­ten mit dem Ergeb­nis der Fahr­pro­be und ent­spre­chen­den Emp­feh­lun­gen. Dazu gehört z.B., dass man aus der Pflicht zur Absi­che­rung eines lie­gen­ge­blie­be­nen Fahr­zeugs her­aus­ge­nom­men wird oder dass man eine Rund­um­leuch­te im Fahr­zeug mit­füh­ren muss. Als Roll­stuhl­fah­rer kann man eben nicht mal eben aus­stei­gen, um ers­te Hil­fe zu leis­ten oder um einen Unfall­ort abzu­si­chern. Auch steigt er sicher nicht bei einer Pan­ne auf der Auto­bahn aus, wenn das Fahr­zeug auf dem Stand­strei­fen steht.

Bei einem Anhän­ger wird ger­ne eine Begleit­per­son ins Gut­ach­ten geschrie­ben, wobei natür­lich spä­ter nie­mand über­prü­fen wird, ob man den Anhän­ger nun allein ange­kup­pelt hat oder nicht.

Bei fort­schrei­ten­den Erkran­kun­gen soll­te der Prüf­ling beim TÜV-Prü­fer erwir­ken, dass nicht in regel­mä­ßi­gen Abstän­den ein neu­es fach­ärzt­li­ches Gut­ach­ten ein­ge­for­dert wird bzw. wenn schon der TÜV-Prü­fer dies ein­for­dert, die Zeit­ab­stän­de zwi­schen den Gut­ach­ten lang sind (z.B. alle fünf Jah­re und nicht jähr­lich). Lei­der muss dies sowohl beim Arzt (sie­he oben) als auch beim TÜV-Prü­fer erwirkt wer­den.

6) Das Gut­ach­ten wird zum Prüf­ling gesen­det und nicht zum Amt. Der Prüf­ling darf Ein­spruch gegen das Gut­ach­ten erhe­ben, wenn er der Mei­nung ist, dass eine unan­ge­brach­te Maß­nah­me ein­ge­tra­gen wur­de.

7) Nun muss man wie­der einen Ter­min bei der Füh­rer­schein­stel­le machen und dort das Ergeb­nis der Fahr­pro­be vor­le­gen.

8) Erst jetzt wird der neue Füh­rer­schein in Auf­trag gege­ben. Und natür­lich muss man dann war­ten, bis die Dru­cke­rei die­sen erstellt hat.

Wel­che Fol­gen das hat, zei­ge ich in einem zwei­ten Bei­trag, in dem ich beschrei­be, wie es bei mir gelau­fen ist.

Grund­sätz­lich habe ich beim Umgang mit dem Fahr­zeug­um­rüs­ter, dem Kos­ten­trä­ger, der Fahr­schu­le, der Füh­rer­schein­stel­le, dem TÜV-Prü­fer und ande­ren Betrof­fe­nen bzw. inner­halb von Selbst­hil­fe­grup­pen sehr vie­le unter­schied­li­che Mei­nun­gen gehört. So ist auch kein Fall iden­tisch gewe­sen, wenn in einer sehr gro­ßen Run­de über die eige­nen Erfah­run­gen berich­tet wur­de. Hin­zu kommt, dass sehr alte Geset­ze und Vor­schrif­ten eben­so hin­der­lich sind, wie der enor­me büro­kra­ti­sche Auf­wand.

Der Gesetz­ge­ber soll­te die betrof­fe­nen Men­schen doch dazu ermu­ti­gen, sich zei­tig dar­um zu küm­mern, sicher im Stra­ßen­ver­kehr unter­wegs zu sein. Mit den aktu­el­len Vor­ga­ben wird aber mei­ner Erfah­rung nach genau das Gegen­teil erreicht und vie­le chro­nisch kran­ke Men­schen fah­ren viel zu lan­ge ohne Hil­fen her­um und stel­len so ein poten­ti­el­les Sicher­heits­ri­si­ko dar.

Es heißt, wer mit einer chro­ni­schen sel­te­nen neu­ro­mus­ku­lä­ren Erkran­kung lebt, muss für die­se selbst zum Exper­ten wer­den. Es gibt aber auch vie­le Über­schnei­dun­gen, wes­halb ich alle Bei­trä­ge, die im Zusam­men­hang mit mei­ner Erkran­kung ent­stan­den, auf einer eige­nen Sei­te zusam­men­ge­stellt habe. Dort schrei­be ich nicht nur den Weg zur Dia­gno­se und wie sich die CMT äußert, son­dern auch dar­über, wie ein Schwer­be­hin­der­ten­an­trag bean­tragt wird, wel­che Stol­per­stei­ne der All­tag und die Berufs­welt für behin­der­te Men­schen bereit­hält und ich gehe das ganz gro­ße The­ma Hilfs­mit­tel an. Wie fin­de ich das pas­sen­de Hilfs­mit­tel und wie bean­tra­ge ich es.

Zu mei­ner Über­sicht.

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