Wer in Deutschland auf ein Fahrzeug mit Fahrhilfen angewiesen ist, findet sich in einem Wust von bürokratischen Vorgängen wieder, den selbst Menschen vom Fach nicht entwirren können. So kommt es, dass behinderte Menschen von unterschiedlichsten Seiten sehr unterschiedliche Dinge gesagt bekommen. Dabei geht es doch lediglich darum, ein umgebautes Auto fahren zu dürfen, das seiner Behinderung entsprechend angepasst wurde.
In dem Beitrag »Darf ich noch Auto fahren« habe ich einen ersten Einblick darüber gegeben, wie und wann chronisch kranke Menschen aktiv werden sollten. Zusätzlich berichte ich nun in diesem Beitrag darüber, wie es bei mir gelaufen ist.
Ich hatte bei meiner Fahrprobe Gelegenheit gehabt, die TÜV-Prüferin zu fragen, welche Reihenfolge sie empfiehlt.
1. Zuerst bei einer Fahrschule austesten, welcher Umbau für einen geeignet ist. Das kann schon beliebig schwierig sein, denn nicht alle Fahrschulen mit umgebauten Fahrzeugen haben alle Systeme. Die meisten haben lediglich ein Fahrzeug mit Handgas mit Handknauf.
Die TÜV-Prüferin hatte aber sehr eindeutig gesagt, dass man durchaus perspektivisch schauen sollte. D.h., wenn absehbar ist, dass in wenigen Jahren ein Umbau auf z.B. eine Joystick-Steuerung ansteht, dann sollte man sein Fahrzeug direkt in dieser Richtung umbauen lassen und den Zwischenschritt überspringen.
Allerdings sieht das nicht jeder TÜV-Prüfer so, weshalb der Betroffene selbst einschätzen muss, was sinnvoll ist.
2. Mit der Erkenntnis aus der Fahrschule lässt man ein ärztliches Gutachten erstellen, aus dem hervorgeht, dass das Führen eines Fahrzeugs mit dem jeweiligen System möglich ist. Sehr oft haben Fahrlehrer einen guten Tipp, welcher Arzt im Sinne des Patienten ein Gutachten erstellen kann. (Tipp: Man sollte versuchen, den Arzt davon zu überzeugen, dass bei fortschreitenden Erkrankungen Folgegutachten nicht notwendig oder nur in großen Abständen notwendig sind. Andernfalls kann es passieren, dass man jährlich ein ärztliches Gutachten erbringen muss.)
In Deutschland ist es leider so, dass man nur ein System eintragen lassen kann. Also entweder das Handgas oder den Joystick, aber eben nicht beides. Obwohl es theoretisch anders ginge, die Gutachter dies aber nicht so handhaben. Da komme ich gleich zu.
Nun folgen einige bürokratischen Schritte
3a) mit der Erkenntnis der Fahrschule und einem ärztlichen Gutachten geht man zur Führerscheinstelle und beantragt den Eintrag der Schlüsselzahlen. Das Amt wird eine Fahrprobe anordnen. Dafür werden die Unterlagen vom Amt zur Fahrschule und zum TÜV gesendet.
3b) parallel kann der Fahrzeug-Umbau bei einem Kostenträger beantragt werden.
4) Die Fahrschule meldet sich, wenn sie einen Termin für die Fahrprobe hat. Die Fahrprobe ist keine Fahrprüfung, wie man sie aus der Fahrschule kennt, wenn man frisch einen Führerschein macht. Grundsätzlich möchten die Prüfer sehen, dass man mit dem umgebauten Fahrzeug zurechtkommt. Bei einem Anhänger möchten sie zudem sehen, dass man diesen an- und abkoppeln kann. Die Fahrprobe wird ggf. mit dem Anhänger durchgeführt.
Wer nicht wie der letzte Henker fährt, Stoppschilder missachtet oder über eine rote Ampel fährt, sollte sich keine zu großen Sorgen machen.
5) Der TÜV-Prüfer erstellt daraufhin ein Gutachten mit dem Ergebnis der Fahrprobe und entsprechenden Empfehlungen. Dazu gehört z.B., dass man aus der Pflicht zur Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs herausgenommen wird oder dass man eine Rundumleuchte im Fahrzeug mitführen muss. Als Rollstuhlfahrer kann man eben nicht mal eben aussteigen, um erste Hilfe zu leisten oder um einen Unfallort abzusichern. Auch steigt er sicher nicht bei einer Panne auf der Autobahn aus, wenn das Fahrzeug auf dem Standstreifen steht.
Bei einem Anhänger wird gerne eine Begleitperson ins Gutachten geschrieben, wobei natürlich später niemand überprüfen wird, ob man den Anhänger nun allein angekuppelt hat oder nicht.
Bei fortschreitenden Erkrankungen sollte der Prüfling beim TÜV-Prüfer erwirken, dass nicht in regelmäßigen Abständen ein neues fachärztliches Gutachten eingefordert wird bzw. wenn schon der TÜV-Prüfer dies einfordert, die Zeitabstände zwischen den Gutachten lang sind (z.B. alle fünf Jahre und nicht jährlich). Leider muss dies sowohl beim Arzt (siehe oben) als auch beim TÜV-Prüfer erwirkt werden.
6) Das Gutachten wird zum Prüfling gesendet und nicht zum Amt. Der Prüfling darf Einspruch gegen das Gutachten erheben, wenn er der Meinung ist, dass eine unangebrachte Maßnahme eingetragen wurde.
7) Nun muss man wieder einen Termin bei der Führerscheinstelle machen und dort das Ergebnis der Fahrprobe vorlegen.
8) Erst jetzt wird der neue Führerschein in Auftrag gegeben. Und natürlich muss man dann warten, bis die Druckerei diesen erstellt hat.
Welche Folgen das hat, zeige ich in einem zweiten Beitrag, in dem ich beschreibe, wie es bei mir gelaufen ist.
Grundsätzlich habe ich beim Umgang mit dem Fahrzeugumrüster, dem Kostenträger, der Fahrschule, der Führerscheinstelle, dem TÜV-Prüfer und anderen Betroffenen bzw. innerhalb von Selbsthilfegruppen sehr viele unterschiedliche Meinungen gehört. So ist auch kein Fall identisch gewesen, wenn in einer sehr großen Runde über die eigenen Erfahrungen berichtet wurde. Hinzu kommt, dass sehr alte Gesetze und Vorschriften ebenso hinderlich sind, wie der enorme bürokratische Aufwand.
Der Gesetzgeber sollte die betroffenen Menschen doch dazu ermutigen, sich zeitig darum zu kümmern, sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Mit den aktuellen Vorgaben wird aber meiner Erfahrung nach genau das Gegenteil erreicht und viele chronisch kranke Menschen fahren viel zu lange ohne Hilfen herum und stellen so ein potentielles Sicherheitsrisiko dar.
Es heißt, wer mit einer chronischen seltenen neuromuskulären Erkrankung lebt, muss für diese selbst zum Experten werden. Es gibt aber auch viele Überschneidungen, weshalb ich alle Beiträge, die im Zusammenhang mit meiner Erkrankung entstanden, auf einer eigenen Seite zusammengestellt habe. Dort schreibe ich nicht nur den Weg zur Diagnose und wie sich die CMT äußert, sondern auch darüber, wie ein Schwerbehindertenantrag beantragt wird, welche Stolpersteine der Alltag und die Berufswelt für behinderte Menschen bereithält und ich gehe das ganz große Thema Hilfsmittel an. Wie finde ich das passende Hilfsmittel und wie beantrage ich es.

Schon seit Anbeginn des Internets pflegte Eng einen Blog. Und weil es ihm Spaß macht, seine Erfahrungen zu teilen, sind es immer Mischblogs, so wie dieser hier.
Seitdem seine neuromuskuläre Erkrankung einen deutlich größeren Einfluss auf sein Leben hat, befinden sich neben den Beiträgen zur Fotografie, Aquaristik, Reisen, Verbraucherschutz und Technik auch Beiträge zu Gesundheitsthemen auf diesem Blog.
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