Ist es verboten, aus einer Reha heraus zu arbeiten?

aus der Reha arbeiten

Rechtliche Grundlagen

Klingt dies wie eine para­do­xe Fra­ge? Nein, über­haupt nicht, denn vie­le Reha­bi­li­tan­den den­ken an ihren Job und möch­ten nicht, dass nach der Reha ein Berg Arbeit auf sie war­tet bzw. dass die gesam­te Arbeit auf den Schul­tern der Kol­le­gen gelegt wird. Den­noch ist die Ant­wort auf die­se Fra­ge sehr ein­deu­tig.

Recht­lich gese­hen gilt der Reha­bi­li­tand für die Dau­er der Maß­nah­me als arbeits­un­fä­hig, und der Fokus muss allein auf der Wie­der­her­stel­lung Ihrer Gesund­heit lie­gen.

Das gilt auch dann, wenn es sich um eine regel­mä­ßig wie­der­keh­ren­de sta­tio­nä­re Reha auf­grund einer chro­ni­schen Erkran­kung han­delt und wäh­rend die­ser Zeit Ent­gelt­fort­zah­lung durch den Arbeit­ge­ber erfolgt. Die Reha ist recht­lich als Zeit­raum der Arbeits­un­ter­bre­chung ein­zu­ord­nen und in ihrer Wir­kung mit einer attes­tier­ten Arbeits­un­fä­hig­keit ver­gleich­bar. Der Zweck der Maß­nah­me besteht dar­in, die Gesund­heit zu sta­bi­li­sie­ren oder die Erwerbs­fä­hig­keit zu erhal­ten bzw. wie­der­her­zu­stel­len; eine gleich­zei­ti­ge regu­lä­re Arbeits­leis­tung ist damit nicht ver­ein­bar. Aus der Ent­gelt­fort­zah­lung ergibt sich kein Recht, wäh­rend der Reha zu arbei­ten.

Theorie vs. Praxis

In der Pra­xis wird jedoch häu­fig zwi­schen tat­säch­li­cher Arbeits­leis­tung und blo­ßer Erreich­bar­keit unter­schie­den. Das gele­gent­li­che Lesen von E‑Mails oder sehr kur­ze, rein orga­ni­sa­to­ri­sche Rück­mel­dun­gen wer­den viel­fach tole­riert, ins­be­son­de­re wenn dadurch weder The­ra­pie­zei­ten beein­träch­tigt noch arbeits­re­le­van­te Ergeb­nis­se erzielt wer­den. Die­se Form der pas­si­ven Erreich­bar­keit gilt nicht als Erwerbs­tä­tig­keit, solan­ge kei­ne fach­li­chen Inhal­te bear­bei­tet, kei­ne Ent­schei­dun­gen getrof­fen und kei­ne Auf­ga­ben erle­digt wer­den, die ansons­ten regu­lär hät­ten geleis­tet wer­den müs­sen. Maß­geb­lich ist nicht, ob die Tätig­keit die The­ra­pie objek­tiv gefähr­det, son­dern ob fak­tisch Arbeits­leis­tung erbracht wird.

Unzu­läs­sig oder zumin­dest recht­lich pro­ble­ma­tisch wird es, wenn wäh­rend der sta­tio­nä­ren Reha regel­mä­ßig gear­bei­tet wird, fes­te Erreich­bar­kei­ten bestehen, an Bespre­chun­gen teil­ge­nom­men wird oder inhalt­li­che Bei­trä­ge mit ver­wert­ba­rem Ergeb­nis erfol­gen. In sol­chen Fäl­len steht die Tätig­keit im Wider­spruch zum Reha-Zweck und zur ange­nom­me­nen Arbeits­un­fä­hig­keit, unab­hän­gig davon, ob Über­gangs­geld oder Ent­gelt­fort­zah­lung bezo­gen wird. Ent­schei­dend ist daher nicht die Häu­fig­keit der Reha, das Ein­ver­ständ­nis des Arbeit­ge­bers oder die sub­jek­ti­ve Belast­bar­keit der betrof­fe­nen Per­son, son­dern allein, ob wäh­rend der Reha-Zeit eine pro­duk­ti­ve Arbeits­leis­tung erbracht wird.

Beson­ders „gefähr­det“ sind Reha­bi­li­tan­den, die eine tech­ni­sche Aus­stat­tung besit­zen, mit der sie aus dem Home­Of­fice arbei­ten kön­nen. Hier ist es sehr ein­fach, auch aus der Reha-Kli­nik her­aus zu arbei­ten. Aber auch hier gel­ten die recht­li­chen Grund­la­gen, dass das Arbei­ten wäh­rend der Reha nicht zuläs­sig ist, auch wenn dies in der Frei­zeit geschieht.

Aller­dings geht der Kos­ten­trä­ger davon aus, dass der The­ra­pie­plan gut gefüllt ist. Dass es wäh­rend einer Reha zu „Durst­stre­cken“ kommt, in denen es sehr wenig The­ra­pien gibt, bleibt dabei unbe­rück­sich­tigt. Aller­dings habe ich es bis­her noch nicht erlebt, dass das Kli­nik­per­so­nal oder der Arbeit­ge­ber Ein­spruch dage­gen erhe­ben, wenn man mal eben sei­ne Mails prüft.

Vor­sicht bei den Ant­wor­ten der KIs. Ich habe auch mal Chatgpt und Gemi­ni nach ihrer Mei­nung gefragt. Bei­de sagen zwar, dass es recht­lich nicht zuläs­sig ist, wäh­rend der Reha zu arbei­ten, fügen aber gelo­ge­ne und unkor­rek­te „Wahr­hei­ten“ ihren Tex­ten hin­zu. So ist Gemi­ni sehr auf dem Ent­las­sungs­be­richt her­um­ge­rit­ten und hat behaup­tet, dass der Arbeit­ge­ber den Arbeit­neh­mer wäh­rend der Reha „abmel­det“. Auch geht Gemi­ni davon aus, dass der Arbeit­neh­mer nicht als voll berufs­tä­tig ent­las­sen wird.

Bei­des ist in die­ser Form falsch. Bei sol­chen Rechts­fra­gen soll­te man es tun­lichst ver­mei­den, sich auf die Ant­wor­ten der KIs zu ver­las­sen und bes­ser Sozi­al­be­ra­tun­gen in Anspruch neh­men, die von NGOs und den Selbst­hil­fe­ver­ei­nen ange­bo­ten wer­den.

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