Knebelvertrag von Jobrad für das Leasing eines Fahrrads

Es liest sich auf den ers­ten Blick ganz gut, dass ein Arbeit­neh­mer sich ein Fahr­rad least und über die Gehalts­um­wand­lung ein wenig Geld spart. Das Kon­zept scheint auch in Ord­nung, solan­ge das Fahr­rad ein­wand­frei funk­tio­niert.

Pro­ble­ma­tisch wird es, wenn ein Defekt am Fahr­rad auf­tritt und repa­riert wer­den muss. In unse­rem Fall war das Fahr­rad deut­lich län­ger als vier Mona­te beim Her­stel­ler, wes­halb es sich um eine über­lan­ge Repa­ra­tur han­del­te.

  • Wer denkt, dass er in die­sem Fall die Lea­sing­ra­te aus­set­zen kann, irrt.
  • Wer denkt, dass er ein Ersatz­rad für den Zeit­raum der Repa­ra­tur zur Ver­fü­gung gestellt bekommt, irrt.
  • Wer denkt, dass er die finan­zi­el­len Aus­fäl­le bei irgend­wem gel­tend machen kann, irrt.
  • Wer denkt, dass er von Job­rad in einem sol­chen Fall unter­stützt wird, irrt.

Die­ser Bei­trag beschreibt mei­ne per­sön­li­chen Erfah­run­gen mit dem Ser­vice­fall wäh­rend eines Job­rad-Lea­sings. Dar­aus lässt sich nicht zwin­gend ablei­ten, dass gene­rell die­se Pro­ble­me auf­tre­ten.

Aber der Reihe nach. Was ist passiert?

Wir haben ein »All Moun­tain Bike« über Job­rad geleast. Die­ses Rad hat die Beson­der­heit, dass sich der Dämp­fer inner­halb des Rah­mens befin­det. Es ist ein Rad, das für die Nut­zung in unweg­sa­men Gelän­de ent­wi­ckelt wur­de. Gefah­ren wur­de das Rad von mei­nem Sohn, der sich als Anfän­ger in die­ser Sport­art betä­tigt.

Schon nach den ers­ten Besu­chen in den klei­ne­ren Dirt­parks in Köln mach­te das Rad beim Ein­fe­dern Geräu­sche. Die­se haben wir umge­hend bei unse­rem Händ­ler gel­tend gemacht. Da es sich um einen Car­bon­rah­men han­delt, wur­de von der Werk­statt kund­ge­tan, dass sol­che Rah­men immer wie­der mal Geräu­sche machen, und dies sei nor­mal.

Als Ein­stei­ger in die­sen Sport haben wir der Aus­sa­ge ver­traut. Mitt­ler­wei­le wis­sen wir, dass die­se Aus­sa­ge blöd­sin­nig ist und Car­bon­rah­men unter kei­nen Umstän­den Geräu­sche machen dür­fen. Also haben wir das Rad wei­ter genutzt. Nach den nächs­ten Besu­chen in den Bike­parks wur­den die Geräu­sche lau­ter. Also sind wir wie­der in der Werk­statt gewe­sen, aber wie­der wur­de kund­ge­tan, dass die­se Geräu­sche nor­mal sei­en.

Und es kam, wie es kom­men muss­te. Der innen­lie­gen­de Dämp­fer scheint eine Fehl­kon­struk­ti­on zu sein, denn er zer­stör­te von innen den Rah­men, so dass ein Wei­ter­fah­ren nicht mehr mög­lich war. Nun muss­te die Werk­statt ein­se­hen, dass ihre Ein­schät­zung feh­ler­haft war.

Lei­der fing damit das Dra­ma an. 

  • Wir haben Job­rad über den Vor­fall infor­miert, die zwar ihr Bedau­ern aus­ge­drückt haben, aber jeg­li­che wei­te­re Hil­fe­stel­lung abge­lehnt haben.
  • Die Ver­si­che­rung, die für die »Mobi­li­täts­ga­ran­tie« zustän­dig ist, wie­gel­te ab, denn es han­delt sich ja um einen Garan­tie­fall.
  • Der Her­stel­ler lehn­te die Ein­schät­zung ab, dass es sich um einen Garan­tie­fall han­del­te, weil das Rad ihrer Ein­schät­zung nach über­mä­ßig bean­sprucht wur­de.
  • Die Werk­statt lehn­te jeg­li­che Ver­ant­wor­tung ab, da sich der Her­stel­ler wei­ger­te, das Rad zu repa­rie­ren.

Wir haben uns an Job­rad, den Her­stel­ler, die Ver­si­che­run­gen, den Händ­ler und den Arbeit­ge­ber gewandt und von kei­ner Sei­te Hil­fe oder Unter­stüt­zung erhal­ten. Jeder schob den schwar­zen Peter zum ande­ren und zur Not zu uns als Kun­den.

Das Fahr­rad soll­te nicht für Sprün­ge höher als 1,20 Meter ver­wen­det wer­den. Das Rad wur­de von einem Jugend­li­chen benutzt, der gera­de mit dem Sport begon­nen hat. Sol­che Sprün­ge stan­den da eher nicht an der Tages­ord­nung. Den­noch ver­such­te der Händ­ler, uns den schwar­zen Peter zuzu­schie­ben. (Klei­ner Tipp am Ran­de: Der Biker soll­te über­prü­fen, wel­cher Kate­go­rie das Rad zuge­ord­net ist und was der Her­stel­ler hin­sicht­lich der Nut­zung des Rads aus­schließt.)

Der Her­stel­ler kam dem Händ­ler immer­hin inso­fern ent­ge­gen, als dass ein Teil der Kos­ten über­nom­men wur­de. Also ver­such­ten wir, den Händ­ler dazu zu bewe­gen, dass er für den Rest der Kos­ten auf­kam. Aber die­ser wei­ger­te sich beharr­lich, auch wenn wir unter Zeu­gen bewei­sen konn­ten, dass wir die Geräusch­ent­wick­lung zei­tig bekannt gege­ben haben, und der Scha­den mit Sicher­heit nicht so hoch aus­ge­fal­len wäre, wenn die­ser sofort erkannt wor­den wäre.

Natür­lich war der Händ­ler in der Beweis­pflicht, aber lei­der war das Rad den­noch den gesam­ten Fall lang nicht ver­füg­bar. Wir haben also die Lea­sing­ra­ten bezahlt, obwohl das Rad beim Her­stel­ler dar­auf war­te­te, repa­riert zu wer­den.

Die knau­se­ri­ge Job­rad Mobi­li­täts­ga­ran­tie
Es heißt ja so schön im Wer­be­ver­spre­chen, dass bei einem Defekt, für die Mobi­li­tät garan­tiert wird. In Zah­len heißt das, dass die Ver­si­che­rung für maxi­mal 25 Euro pro Tag und für maxi­mal 14 Tage die Kos­ten für ein Leih­rad über­nimmt. Die Kos­ten dür­fen in Sum­me 350 Euro nicht über­schrei­ten. Nun kann sich jeder selbst fra­gen, was für ein Rad man für 25 Euro pro Tag erhält. In Köln erhält man aktu­ell dafür ein Nicht-eBike. Wer also sei­nen Arbeits­weg dar­auf aus­ge­rich­tet hat, mit einem eBike zu fah­ren, schaut in die Röh­re bzw. muss für die Dif­fe­renz selbst auf­kom­men.

Vor allem bei eBikes dau­ern Repa­ra­tu­ren schon mal län­ger, wenn ein­zel­ne Bau­tei­le län­ge­re Lie­fer­zei­ten haben. Vier Wochen sind da heut­zu­ta­ge üblich.

Die nicht vor­han­de­ne Kas­ko­ver­si­che­rung

Bestand­teil des Lea­sing­ver­trags ist auch eine Kas­ko­ver­si­che­rung, die bei Dieb­stahl und Defek­ten am Fahr­rad für den Scha­den auf­kom­men könn­te, wenn der Lea­sing­neh­mer was­ser­dich­te Bewei­se vor­le­gen kann. Wer im Netz recher­chiert, wird sehr vie­le Fäl­le fin­den, in denen die Ver­si­che­rung nicht gezahlt hat und von kulan­ten Rege­lun­gen kei­nen Gebrauch macht.

In unse­rem Fall han­del­te es sich um eine Repa­ra­tur eines Scha­dens, der beim Gebrauch des Fahr­rads ent­stan­den ist. Die Ver­si­che­rung zahlt aber grund­sätz­lich nicht für Schä­den, die bei der Nut­zung des Rads im Gelän­de ent­stan­den sind. Dabei ist es voll­kom­men uner­heb­lich, ob der Biker ein­fach nur einen Weg ohne jeg­li­che Sprün­ge fährt oder ob er auf prä­pa­rier­ten Pis­ten unter­wegs ist. Die Ver­si­che­rung dekla­riert dies alles als »Downhill-Fahrt«, was zwar unsin­nig ist, aber nicht ein­ge­klagt wer­den kann, da das Rad offen­sicht­lich im unweg­sa­men Gelän­de gefah­ren wur­de. Auch eine simp­le Moun­tain­bike-Tour gehört laut Ver­si­che­rung zu den »Downhill-Fahr­ten«.

Wir haben natür­lich volls­tes Ver­ständ­nis dafür, dass weder Her­stel­ler noch Ver­si­che­rer für Schä­den auf­kom­men, die bei hals­bre­che­ri­schen Abfahr­ten ent­ste­hen, wo die Biker Sprün­ge voll­füh­ren, bei denen man beten muss, dass dem Fah­rer nichts pas­siert. Aber dass auch ganz simp­le Fahr­ten durch das Gelän­de nicht abge­si­chert sind, selbst wenn das Fahr­rad expli­zit für sol­che Fahr­ten gedacht ist, ist rei­ne Abzo­cke am Kun­den.

Also wird der Ein­fach­heit hal­ber alles aus­ge­schlos­sen, was eine sol­che Ver­si­che­rung etwas hin­fäl­lig wer­den lässt, obgleich sie ein obli­ga­to­ri­scher Bestand­teil des Lea­sing­ver­trags ist und im Grun­de genom­men nur den Dieb­stahl absi­chert.

Was tun, wenn das Fahr­rad ver­schrot­tet wur­de und sich die Rah­men­num­mer ändert?
Job­rad beschreibt, wie man nach einem Dieb­stahl bzw. Total­scha­den sich 50% der Raten anrech­nen las­sen kann, die man zu viel gezahlt hat, wenn man ein neu­es Job­rad bean­tragt. Was aber nicht beschrie­ben wird, ist die Mög­lich­keit, den Ver­trag in einem sol­chen Fall auf­zu­lö­sen. Das geht näm­lich nicht! Es geht also nicht dar­um, ob man ein neu­es Rad lea­sen kann, son­dern muss! Und dann natür­lich für wei­te­re 36 Mona­te.

Wie ging es in unse­rem Fall wei­ter?
Wir haben schluss­end­lich eine Eini­gung zwi­schen Her­stel­ler, Händ­ler und uns erzielt, wobei die Kos­ten zu unter­schied­li­chen Tei­len auf­ge­teilt wur­den. Eine Unter­stüt­zung sei­tens Job­rad gab es in die­sem Pro­zess über­haupt nicht. Da wir aus dem Ver­trag nicht her­aus­ge­kom­men sind, haben wir kei­nen neu­en Lea­sing­ver­trag unter­zeich­net, auch wenn sich die Rah­men­num­mer geän­dert hat­te. Wir hat­ten näm­lich kein Inter­es­se, einen neu­en Lea­sing­zeit­raum zu star­ten. 

Die Rah­men­num­mer wur­de im Ver­trag geän­dert und wir muss­ten kei­nen neu­en Ver­trag abschlie­ßen.

 

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