Knebelvertrag von Jobrad für das Leasing eines Fahrrads

Es liest sich auf den ersten Blick ganz gut, dass ein Arbeit­nehmer sich ein Fahrrad least und über die Gehalt­sumwand­lung ein wenig Geld spart. Das Konzept scheint auch in Ord­nung, solange das Fahrrad ein­wand­frei funk­tion­iert.

Prob­lema­tisch wird es, wenn ein Defekt am Fahrrad auftritt und repari­ert wer­den muss. In unserem Fall war das Fahrrad deut­lich länger als vier Monate beim Her­steller, weshalb es sich um eine über­lange Reparatur han­delte.

  • Wer denkt, dass er in diesem Fall die Leas­in­grate aus­set­zen kann, irrt.
  • Wer denkt, dass er ein Ersatzrad für den Zeitraum der Reparatur zur Ver­fü­gung gestellt bekommt, irrt.
  • Wer denkt, dass er die finanziellen Aus­fälle bei irgendwem gel­tend machen kann, irrt.
  • Wer denkt, dass er von Jobrad in einem solchen Fall unter­stützt wird, irrt.

Dieser Beitrag beschreibt meine per­sön­lichen Erfahrun­gen mit dem Ser­vice­fall während eines Jobrad-Leas­ings. Daraus lässt sich nicht zwin­gend ableit­en, dass generell diese Prob­leme auftreten.

Aber der Reihe nach. Was ist passiert?

Wir haben ein »All Moun­tain Bike« über Jobrad geleast. Dieses Rad hat die Beson­der­heit, dass sich der Dämpfer inner­halb des Rah­mens befind­et. Es ist ein Rad, das für die Nutzung in unwegsamen Gelände entwick­elt wurde. Gefahren wurde das Rad von meinem Sohn, der sich als Anfänger in dieser Sportart betätigt.

Schon nach den ersten Besuchen in den kleineren Dirt­parks in Köln machte das Rad beim Ein­fed­ern Geräusche. Diese haben wir umge­hend bei unserem Händler gel­tend gemacht. Da es sich um einen Car­bon­rah­men han­delt, wurde von der Werk­statt kund­getan, dass solche Rah­men immer wieder mal Geräusche machen, und dies sei nor­mal.

Als Ein­steiger in diesen Sport haben wir der Aus­sage ver­traut. Mit­tler­weile wis­sen wir, dass diese Aus­sage blödsin­nig ist und Car­bon­rah­men unter keinen Umstän­den Geräusche machen dür­fen. Also haben wir das Rad weit­er genutzt. Nach den näch­sten Besuchen in den Bikeparks wur­den die Geräusche lauter. Also sind wir wieder in der Werk­statt gewe­sen, aber wieder wurde kund­getan, dass diese Geräusche nor­mal seien.

Und es kam, wie es kom­men musste. Der innen­liegende Dämpfer scheint eine Fehlkon­struk­tion zu sein, denn er zer­störte von innen den Rah­men, so dass ein Weit­er­fahren nicht mehr möglich war. Nun musste die Werk­statt ein­se­hen, dass ihre Ein­schätzung fehler­haft war.

Lei­der fing damit das Dra­ma an. 

  • Wir haben Jobrad über den Vor­fall informiert, die zwar ihr Bedauern aus­ge­drückt haben, aber jegliche weit­ere Hil­festel­lung abgelehnt haben.
  • Die Ver­sicherung, die für die »Mobil­itäts­garantie« zuständig ist, wiegelte ab, denn es han­delt sich ja um einen Garantiefall.
  • Der Her­steller lehnte die Ein­schätzung ab, dass es sich um einen Garantiefall han­delte, weil das Rad ihrer Ein­schätzung nach über­mäßig beansprucht wurde.
  • Die Werk­statt lehnte jegliche Ver­ant­wor­tung ab, da sich der Her­steller weigerte, das Rad zu repari­eren.

Wir haben uns an Jobrad, den Her­steller, die Ver­sicherun­gen, den Händler und den Arbeit­ge­ber gewandt und von kein­er Seite Hil­fe oder Unter­stützung erhal­ten. Jed­er schob den schwarzen Peter zum anderen und zur Not zu uns als Kun­den.

Das Fahrrad sollte nicht für Sprünge höher als 1,20 Meter ver­wen­det wer­den. Das Rad wurde von einem Jugendlichen benutzt, der ger­ade mit dem Sport begonnen hat. Solche Sprünge standen da eher nicht an der Tage­sor­d­nung. Den­noch ver­suchte der Händler, uns den schwarzen Peter zuzuschieben. (Klein­er Tipp am Rande: Der Bik­er sollte über­prüfen, welch­er Kat­e­gorie das Rad zuge­ord­net ist und was der Her­steller hin­sichtlich der Nutzung des Rads auss­chließt.)

Der Her­steller kam dem Händler immer­hin insofern ent­ge­gen, als dass ein Teil der Kosten über­nom­men wurde. Also ver­sucht­en wir, den Händler dazu zu bewe­gen, dass er für den Rest der Kosten aufkam. Aber dieser weigerte sich behar­rlich, auch wenn wir unter Zeu­gen beweisen kon­nten, dass wir die Geräuschen­twick­lung zeit­ig bekan­nt gegeben haben, und der Schaden mit Sicher­heit nicht so hoch aus­ge­fall­en wäre, wenn dieser sofort erkan­nt wor­den wäre.

Natür­lich war der Händler in der Beweispflicht, aber lei­der war das Rad den­noch den gesamten Fall lang nicht ver­füg­bar. Wir haben also die Leas­in­grat­en bezahlt, obwohl das Rad beim Her­steller darauf wartete, repari­ert zu wer­den.

Die knau­serige Jobrad Mobil­itäts­garantie
Es heißt ja so schön im Wer­bev­er­sprechen, dass bei einem Defekt, für die Mobil­ität garantiert wird. In Zahlen heißt das, dass die Ver­sicherung für max­i­mal 25 Euro pro Tag und für max­i­mal 14 Tage die Kosten für ein Leihrad übern­immt. Die Kosten dür­fen in Summe 350 Euro nicht über­schre­it­en. Nun kann sich jed­er selb­st fra­gen, was für ein Rad man für 25 Euro pro Tag erhält. In Köln erhält man aktuell dafür ein Nicht-eBike. Wer also seinen Arbeitsweg darauf aus­gerichtet hat, mit einem eBike zu fahren, schaut in die Röhre bzw. muss für die Dif­ferenz selb­st aufkom­men.

Vor allem bei eBikes dauern Repara­turen schon mal länger, wenn einzelne Bauteile län­gere Lieferzeit­en haben. Vier Wochen sind da heutzu­tage üblich.

Die nicht vorhan­dene Kaskover­sicherung

Bestandteil des Leas­ingver­trags ist auch eine Kaskover­sicherung, die bei Dieb­stahl und Defek­ten am Fahrrad für den Schaden aufkom­men kön­nte, wenn der Leas­ingnehmer wasserdichte Beweise vor­legen kann. Wer im Netz recher­chiert, wird sehr viele Fälle find­en, in denen die Ver­sicherung nicht gezahlt hat und von kulanten Regelun­gen keinen Gebrauch macht.

In unserem Fall han­delte es sich um eine Reparatur eines Schadens, der beim Gebrauch des Fahrrads ent­standen ist. Die Ver­sicherung zahlt aber grund­sät­zlich nicht für Schä­den, die bei der Nutzung des Rads im Gelände ent­standen sind. Dabei ist es vol­lkom­men uner­he­blich, ob der Bik­er ein­fach nur einen Weg ohne jegliche Sprünge fährt oder ob er auf prä­pari­erten Pis­ten unter­wegs ist. Die Ver­sicherung deklar­i­ert dies alles als »Down­hill-Fahrt«, was zwar unsin­nig ist, aber nicht eingeklagt wer­den kann, da das Rad offen­sichtlich im unwegsamen Gelände gefahren wurde. Auch eine sim­ple Moun­tain­bike-Tour gehört laut Ver­sicherung zu den »Down­hill-Fahrten«.

Wir haben natür­lich voll­stes Ver­ständ­nis dafür, dass wed­er Her­steller noch Ver­sicher­er für Schä­den aufkom­men, die bei hals­brecherischen Abfahrten entste­hen, wo die Bik­er Sprünge vollführen, bei denen man beten muss, dass dem Fahrer nichts passiert. Aber dass auch ganz sim­ple Fahrten durch das Gelände nicht abgesichert sind, selb­st wenn das Fahrrad expliz­it für solche Fahrten gedacht ist, ist reine Abzocke am Kun­den.

Also wird der Ein­fach­heit hal­ber alles aus­geschlossen, was eine solche Ver­sicherung etwas hin­fäl­lig wer­den lässt, obgle­ich sie ein oblig­a­torisch­er Bestandteil des Leas­ingver­trags ist und im Grunde genom­men nur den Dieb­stahl absichert.

Was tun, wenn das Fahrrad ver­schrot­tet wurde und sich die Rah­men­num­mer ändert?
Jobrad beschreibt, wie man nach einem Dieb­stahl bzw. Totalschaden sich 50% der Rat­en anrech­nen lassen kann, die man zu viel gezahlt hat, wenn man ein neues Jobrad beantragt. Was aber nicht beschrieben wird, ist die Möglichkeit, den Ver­trag in einem solchen Fall aufzulösen. Das geht näm­lich nicht! Es geht also nicht darum, ob man ein neues Rad leasen kann, son­dern muss! Und dann natür­lich für weit­ere 36 Monate.

Wie ging es in unserem Fall weit­er?
Wir haben schlussendlich eine Eini­gung zwis­chen Her­steller, Händler und uns erzielt, wobei die Kosten zu unter­schiedlichen Teilen aufgeteilt wur­den. Eine Unter­stützung seit­ens Jobrad gab es in diesem Prozess über­haupt nicht. Da wir aus dem Ver­trag nicht her­aus­gekom­men sind, haben wir keinen neuen Leas­ingver­trag unterze­ich­net, auch wenn sich die Rah­men­num­mer geän­dert hat­te. Wir hat­ten näm­lich kein Inter­esse, einen neuen Leas­ingzeitraum zu starten. 

Die Rah­men­num­mer wurde im Ver­trag geän­dert und wir mussten keinen neuen Ver­trag abschließen.

 

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