Es liest sich auf den ersten Blick ganz gut, dass ein Arbeitnehmer sich ein Fahrrad least und über die Gehaltsumwandlung ein wenig Geld spart. Das Konzept scheint auch in Ordnung, solange das Fahrrad einwandfrei funktioniert.
Problematisch wird es, wenn ein Defekt am Fahrrad auftritt und repariert werden muss. In unserem Fall war das Fahrrad deutlich länger als vier Monate beim Hersteller, weshalb es sich um eine überlange Reparatur handelte.
- Wer denkt, dass er in diesem Fall die Leasingrate aussetzen kann, irrt.
- Wer denkt, dass er ein Ersatzrad für den Zeitraum der Reparatur zur Verfügung gestellt bekommt, irrt.
- Wer denkt, dass er die finanziellen Ausfälle bei irgendwem geltend machen kann, irrt.
- Wer denkt, dass er von Jobrad in einem solchen Fall unterstützt wird, irrt.
Dieser Beitrag beschreibt meine persönlichen Erfahrungen mit dem Servicefall während eines Jobrad-Leasings. Daraus lässt sich nicht zwingend ableiten, dass generell diese Probleme auftreten.
Aber der Reihe nach. Was ist passiert?
Wir haben ein »All Mountain Bike« über Jobrad geleast. Dieses Rad hat die Besonderheit, dass sich der Dämpfer innerhalb des Rahmens befindet. Es ist ein Rad, das für die Nutzung in unwegsamen Gelände entwickelt wurde. Gefahren wurde das Rad von meinem Sohn, der sich als Anfänger in dieser Sportart betätigt.
Schon nach den ersten Besuchen in den kleineren Dirtparks in Köln machte das Rad beim Einfedern Geräusche. Diese haben wir umgehend bei unserem Händler geltend gemacht. Da es sich um einen Carbonrahmen handelt, wurde von der Werkstatt kundgetan, dass solche Rahmen immer wieder mal Geräusche machen, und dies sei normal.
Als Einsteiger in diesen Sport haben wir der Aussage vertraut. Mittlerweile wissen wir, dass diese Aussage blödsinnig ist und Carbonrahmen unter keinen Umständen Geräusche machen dürfen. Also haben wir das Rad weiter genutzt. Nach den nächsten Besuchen in den Bikeparks wurden die Geräusche lauter. Also sind wir wieder in der Werkstatt gewesen, aber wieder wurde kundgetan, dass diese Geräusche normal seien.
Und es kam, wie es kommen musste. Der innenliegende Dämpfer scheint eine Fehlkonstruktion zu sein, denn er zerstörte von innen den Rahmen, so dass ein Weiterfahren nicht mehr möglich war. Nun musste die Werkstatt einsehen, dass ihre Einschätzung fehlerhaft war.
Leider fing damit das Drama an.
- Wir haben Jobrad über den Vorfall informiert, die zwar ihr Bedauern ausgedrückt haben, aber jegliche weitere Hilfestellung abgelehnt haben.
- Die Versicherung, die für die »Mobilitätsgarantie« zuständig ist, wiegelte ab, denn es handelt sich ja um einen Garantiefall.
- Der Hersteller lehnte die Einschätzung ab, dass es sich um einen Garantiefall handelte, weil das Rad ihrer Einschätzung nach übermäßig beansprucht wurde.
- Die Werkstatt lehnte jegliche Verantwortung ab, da sich der Hersteller weigerte, das Rad zu reparieren.
Wir haben uns an Jobrad, den Hersteller, die Versicherungen, den Händler und den Arbeitgeber gewandt und von keiner Seite Hilfe oder Unterstützung erhalten. Jeder schob den schwarzen Peter zum anderen und zur Not zu uns als Kunden.
Das Fahrrad sollte nicht für Sprünge höher als 1,20 Meter verwendet werden. Das Rad wurde von einem Jugendlichen benutzt, der gerade mit dem Sport begonnen hat. Solche Sprünge standen da eher nicht an der Tagesordnung. Dennoch versuchte der Händler, uns den schwarzen Peter zuzuschieben. (Kleiner Tipp am Rande: Der Biker sollte überprüfen, welcher Kategorie das Rad zugeordnet ist und was der Hersteller hinsichtlich der Nutzung des Rads ausschließt.)
Der Hersteller kam dem Händler immerhin insofern entgegen, als dass ein Teil der Kosten übernommen wurde. Also versuchten wir, den Händler dazu zu bewegen, dass er für den Rest der Kosten aufkam. Aber dieser weigerte sich beharrlich, auch wenn wir unter Zeugen beweisen konnten, dass wir die Geräuschentwicklung zeitig bekannt gegeben haben, und der Schaden mit Sicherheit nicht so hoch ausgefallen wäre, wenn dieser sofort erkannt worden wäre.
Natürlich war der Händler in der Beweispflicht, aber leider war das Rad dennoch den gesamten Fall lang nicht verfügbar. Wir haben also die Leasingraten bezahlt, obwohl das Rad beim Hersteller darauf wartete, repariert zu werden.
Die knauserige Jobrad Mobilitätsgarantie
Es heißt ja so schön im Werbeversprechen, dass bei einem Defekt, für die Mobilität garantiert wird. In Zahlen heißt das, dass die Versicherung für maximal 25 Euro pro Tag und für maximal 14 Tage die Kosten für ein Leihrad übernimmt. Die Kosten dürfen in Summe 350 Euro nicht überschreiten. Nun kann sich jeder selbst fragen, was für ein Rad man für 25 Euro pro Tag erhält. In Köln erhält man aktuell dafür ein Nicht-eBike. Wer also seinen Arbeitsweg darauf ausgerichtet hat, mit einem eBike zu fahren, schaut in die Röhre bzw. muss für die Differenz selbst aufkommen.
Vor allem bei eBikes dauern Reparaturen schon mal länger, wenn einzelne Bauteile längere Lieferzeiten haben. Vier Wochen sind da heutzutage üblich.
Die nicht vorhandene Kaskoversicherung
Bestandteil des Leasingvertrags ist auch eine Kaskoversicherung, die bei Diebstahl und Defekten am Fahrrad für den Schaden aufkommen könnte, wenn der Leasingnehmer wasserdichte Beweise vorlegen kann. Wer im Netz recherchiert, wird sehr viele Fälle finden, in denen die Versicherung nicht gezahlt hat und von kulanten Regelungen keinen Gebrauch macht.
In unserem Fall handelte es sich um eine Reparatur eines Schadens, der beim Gebrauch des Fahrrads entstanden ist. Die Versicherung zahlt aber grundsätzlich nicht für Schäden, die bei der Nutzung des Rads im Gelände entstanden sind. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob der Biker einfach nur einen Weg ohne jegliche Sprünge fährt oder ob er auf präparierten Pisten unterwegs ist. Die Versicherung deklariert dies alles als »Downhill-Fahrt«, was zwar unsinnig ist, aber nicht eingeklagt werden kann, da das Rad offensichtlich im unwegsamen Gelände gefahren wurde. Auch eine simple Mountainbike-Tour gehört laut Versicherung zu den »Downhill-Fahrten«.
Wir haben natürlich vollstes Verständnis dafür, dass weder Hersteller noch Versicherer für Schäden aufkommen, die bei halsbrecherischen Abfahrten entstehen, wo die Biker Sprünge vollführen, bei denen man beten muss, dass dem Fahrer nichts passiert. Aber dass auch ganz simple Fahrten durch das Gelände nicht abgesichert sind, selbst wenn das Fahrrad explizit für solche Fahrten gedacht ist, ist reine Abzocke am Kunden.
Also wird der Einfachheit halber alles ausgeschlossen, was eine solche Versicherung etwas hinfällig werden lässt, obgleich sie ein obligatorischer Bestandteil des Leasingvertrags ist und im Grunde genommen nur den Diebstahl absichert.
Was tun, wenn das Fahrrad verschrottet wurde und sich die Rahmennummer ändert?
Jobrad beschreibt, wie man nach einem Diebstahl bzw. Totalschaden sich 50% der Raten anrechnen lassen kann, die man zu viel gezahlt hat, wenn man ein neues Jobrad beantragt. Was aber nicht beschrieben wird, ist die Möglichkeit, den Vertrag in einem solchen Fall aufzulösen. Das geht nämlich nicht! Es geht also nicht darum, ob man ein neues Rad leasen kann, sondern muss! Und dann natürlich für weitere 36 Monate.
Wie ging es in unserem Fall weiter?
Wir haben schlussendlich eine Einigung zwischen Hersteller, Händler und uns erzielt, wobei die Kosten zu unterschiedlichen Teilen aufgeteilt wurden. Eine Unterstützung seitens Jobrad gab es in diesem Prozess überhaupt nicht. Da wir aus dem Vertrag nicht herausgekommen sind, haben wir keinen neuen Leasingvertrag unterzeichnet, auch wenn sich die Rahmennummer geändert hatte. Wir hatten nämlich kein Interesse, einen neuen Leasingzeitraum zu starten.
Die Rahmennummer wurde im Vertrag geändert und wir mussten keinen neuen Vertrag abschließen.

Schon seit Anbeginn des Internets pflegte Eng einen Blog. Und weil es ihm Spaß macht, seine Erfahrungen zu teilen, sind es immer Mischblogs, so wie dieser hier.
Seitdem seine neuromuskuläre Erkrankung einen deutlich größeren Einfluss auf sein Leben hat, befinden sich neben den Beiträgen zur Fotografie, Aquaristik, Reisen, Verbraucherschutz und Technik auch Beiträge zu Gesundheitsthemen auf diesem Blog.
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