Der unkündbare schwerbehinderte Arbeitnehmer?!?

Wenn ein Arbeit­ge­ber keinen schwer­be­hin­derten Men­schen beschäftigt, kann es teuer wer­den. Es ste­ht geschrieben im Sozialge­set­zbuch (SGB IX), Neuntes Buch, Reha­bil­i­ta­tion und Teil­habe von Men­schen mit Behin­derun­gen § 160 SGB IX Aus­gle­ichsab­gabe, Absatz 2:720 Euro bei ein­er jahres­durch­schnit­tlichen Beschäf­ti­gungsquote von 0 Prozent. Wenn ein klein­er Arbeit­ge­ber also keinen Schwer­be­hin­derten eingestellt hat,

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Im Job ohne Grenzen?

Hin­weis: Wie schon der erste Beitrag zu den gesam­melten Erfahrun­gen Schwer­be­hin­dert­er aus der Arbeitswelt, ist dieser Beitrag eine Summe aus Erfahrun­gen unter­schiedlich­er schwer­be­hin­dert­er Per­so­n­en, die Berufe erlernt haben, die mal mehr (Inge­nieure, Pro­gram­mier­er) und mal weniger (Kau­fleute) gefragt sind. Außer­dem fließen Erfahrun­gen von Per­son­alleit­ern und dieses Mal auch von Schwer­be­hin­derten­vertre­tun­gen in diesen Beitrag

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Und dann bewirbt er sich doch! Der Schwerbehinderte

Unab­hängig von ein­er Schwer­be­hin­derung, sind immer wieder Stel­lenanzeigen zu sehen, die die eier­legende Wollmilch­sau suchen. In der Anzeige find­et sich unter dem Punkt “Voraus­set­zun­gen” ein bunter Strauß an Anforderun­gen, die kein Men­sch der Welt in dieser Spezial­isierung innehat. Bei LinkedIn macht sich das dadurch bemerk­bar, dass sich dort kein­er bewirbt,

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