Wie lange dauert die Bearbeitung eines Schwerbehindertenantrags?

Dem Föde­ra­lis­mus sei Dank wird eine Schwer­be­hin­de­rung nicht zen­tral, son­dern im jewei­li­gen Ver­sor­gungs­amt gestellt, das dem Wohn­ort zuge­teilt wur­de. Wie ich zahl­rei­chen Berich­ten aus dem Netz ent­neh­men kann, ist die Art und Wei­se, wie sol­che Anträ­ge behan­delt wer­den belie­big unter­schied­lich. Des­halb kann mei­ne Dar­stel­lung nur einen Ein­zel­fall dar­stel­len, der für den inter­es­sier­ten Leser eine Ori­en­tie­rung sei­ne kann, mit wel­chen Zeit­räu­men so grob zu rech­nen ist, wenn der Antrag gestellt wur­de.

  • Der Erst­an­trag wur­de am 30.11. online gestellt. 
  • 15 Werk­ta­ge spä­ter kam am 09.12. die Mit­tei­lung, dass die Sach­ver­halts­auf­klä­rung gestar­tet wur­de.
  • Nun muss­ten alle auf die Ärz­te war­ten, denn nun lag es bei Ihnen die Berich­te zei­tig auf die Rei­se zu brin­gen. Dies war am 18.01. der Fall. Nach 21 Werk­ta­gen wur­de der Ein­gang der ärzt­li­chen Berich­te bestä­tigt.
  • Jetzt lag der Ball wie­der bei den Mit­ar­bei­tern des Ver­sor­gungs­am­tes, die nun 25 Werk­ta­ge benö­tig­ten, um die Unter­la­gen zu bewer­ten. Am 19.02. wur­de die medi­zi­ni­sche Prü­fung been­det und der Bescheid ver­sandt.
  • Ein behörd­li­ches Schrei­ben benö­tigt natür­lich immer ein biss­chen län­ger, so dass ich noch­mals 13 Werk­ta­ge war­ten muss­te bis ich am 09.03. den Bescheid im Brief­kas­ten vor­fand.
Ins­ge­samt hat der kom­plet­te Vor­gang 74 Werk­ta­ge in Anspruch genom­men, was knapp 15 Wochen sind. Die Bewer­tung, ob dies lang oder kurz ist, über­las­se ich dem Leser.

Gegen die­sen Bescheid habe ich kei­nen Wider­spruch ein­ge­legt. Da bei mir eine pro­gres­si­ve Erkran­kung zum Tra­gen kommt, war klar, dass ich in abseh­ba­rer Zeit ein Ver­schlim­me­rungs­an­trag stel­len müss­te. Um die­sen ran­ken sich auch sehr vie­le Mythen.

Die größ­te Befürch­tung vie­ler ist, dass ein sol­cher Antrag genau das Gegen­teil erzielt. Denn es kann durch­aus sein, dass anstel­le eine Her­auf­stu­fung des Schwer­be­hin­der­ten­grads eine Min­de­rung her­aus­kommt.

Wer einen sol­chen Antrag aber vor­her bei sei­nem behan­deln­den Arzt ankün­digt und auch durch­spricht, wird aller­dings nichts zu befürch­ten haben, denn es geht ja dar­um, dass sich die Aus­wir­kun­gen einer Erkran­kung auf sei­nen All­tag ver­schlim­mert haben.

Übri­gens muss ein Betrof­fe­ner sehr wohl mit­tei­len, wenn sich eine Behin­de­rung gebes­sert hat. Wer nun fragt, wie sowas sein kann, dem sei gesagt, dass es einen bun­ten Strauß an Mög­lich­kei­ten gibt, wes­halb eine Behin­de­rung sich signi­fi­kant bes­sert.

Die­ser Bei­trag ist eine Ergän­zung zum Bei­trag, wie eine Schwer­be­hin­de­rung gel­tend gemacht wer­den kann.

Es heißt, wer mit einer chro­ni­schen sel­te­nen neu­ro­mus­ku­lä­ren Erkran­kung lebt, muss für die­se selbst zum Exper­ten wer­den. Es gibt aber auch vie­le Über­schnei­dun­gen zu ande­ren Erkran­kun­gen, wes­halb ich alle Bei­trä­ge, die im Zusam­men­hang mit mei­ner Erkran­kung ent­stan­den, auf einer eige­nen Sei­te zusam­men­ge­stellt habe. Dort beschrei­be ich nicht nur den Weg zur Dia­gno­se und wie sich die CMT äußert, son­dern auch, wie ein Schwer­be­hin­der­ten­an­trag bean­tragt wird, wel­che Stol­per­stei­ne der All­tag und die Berufs­welt für behin­der­te Men­schen bereit­hält und ich gehe das ganz gro­ße The­ma Hilfs­mit­tel an. Wie fin­de ich das pas­sen­de Hilfs­mit­tel und wie bean­tra­ge ich es?

Zu mei­ner Über­sicht.

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