Wie lange dauert die Bearbeitung eines Schwerbehindertenantrags?

Dem Föder­al­is­mus sei Dank wird eine Schwer­be­hin­derung nicht zen­tral, son­dern im jew­eili­gen Ver­sorgungsamt gestellt, das dem Wohnort zugeteilt wurde. Wie ich zahlre­ichen Bericht­en aus dem Netz ent­nehmen kann, ist die Art und Weise, wie solche Anträge behan­delt wer­den beliebig unter­schiedlich. Deshalb kann meine Darstel­lung nur einen Einzelfall darstellen, der für den inter­essierten Leser eine Ori­en­tierung seine kann, mit welchen Zeiträu­men so grob zu rech­nen ist, wenn der Antrag gestellt wurde.

  • Der Erstantrag wurde am 30.11. online gestellt. 
  • 15 Werk­tage später kam am 09.12. die Mit­teilung, dass die Sachver­halt­saufk­lärung ges­tartet wurde.
  • Nun mussten alle auf die Ärzte warten, denn nun lag es bei Ihnen die Berichte zeit­ig auf die Reise zu brin­gen. Dies war am 18.01. der Fall. Nach 21 Werk­ta­gen wurde der Ein­gang der ärztlichen Berichte bestätigt.
  • Jet­zt lag der Ball wieder bei den Mitar­beit­ern des Ver­sorgungsamtes, die nun 25 Werk­tage benötigten, um die Unter­la­gen zu bew­erten. Am 19.02. wurde die medi­zinis­che Prü­fung been­det und der Bescheid ver­sandt.
  • Ein behördlich­es Schreiben benötigt natür­lich immer ein biss­chen länger, so dass ich nochmals 13 Werk­tage warten musste bis ich am 09.03. den Bescheid im Briefkas­ten vor­fand.
Ins­ge­samt hat der kom­plette Vor­gang 74 Werk­tage in Anspruch genom­men, was knapp 15 Wochen sind. Die Bew­er­tung, ob dies lang oder kurz ist, über­lasse ich dem Leser.

Gegen diesen Bescheid habe ich keinen Wider­spruch ein­gelegt. Da bei mir eine pro­gres­sive Erkrankung zum Tra­gen kommt, war klar, dass ich in abse­hbar­er Zeit ein Ver­schlim­merungsantrag stellen müsste. Um diesen ranken sich auch sehr viele Mythen.

Die größte Befürch­tung viel­er ist, dass ein solch­er Antrag genau das Gegen­teil erzielt. Denn es kann dur­chaus sein, dass anstelle eine Her­auf­stu­fung des Schwer­be­hin­derten­grads eine Min­derung her­auskommt.

Wer einen solchen Antrag aber vorher bei seinem behan­del­nden Arzt ankündigt und auch durch­spricht, wird allerd­ings nichts zu befürcht­en haben, denn es geht ja darum, dass sich die Auswirkun­gen ein­er Erkrankung auf seinen All­t­ag ver­schlim­mert haben.

Übri­gens muss ein Betrof­fen­er sehr wohl mit­teilen, wenn sich eine Behin­derung gebessert hat. Wer nun fragt, wie sowas sein kann, dem sei gesagt, dass es einen bun­ten Strauß an Möglichkeit­en gibt, weshalb eine Behin­derung sich sig­nifikant bessert.

Dieser Beitrag ist eine Ergänzung zum Beitrag, wie eine Schwer­be­hin­derung gel­tend gemacht wer­den kann.

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