Wie lange dauert die Bearbeitung eines Schwerbehindertenantrags?

Dem Föderalismus sei Dank wird eine Schwerbehinderung nicht zentral, sondern im jeweiligen Versorgungsamt gestellt, das dem Wohnort zugeteilt wurde. Wie ich zahlreichen Berichten aus dem Netz entnehmen kann, ist die Art und Weise, wie solche Anträge behandelt werden beliebig unterschiedlich. Deshalb kann meine Darstellung nur einen Einzelfall darstellen, der für den interessierten Leser eine Orientierung seine kann, mit welchen Zeiträumen so grob zu rechnen ist, wenn der Antrag gestellt wurde.

  • Der Erstantrag wurde am 30.11. online gestellt. 
  • 15 Werktage später kam am 09.12. die Mitteilung, dass die Sachverhaltsaufklärung gestartet wurde.
  • Nun mussten alle auf die Ärzte warten, denn nun lag es bei Ihnen die Berichte zeitig auf die Reise zu bringen. Dies war am 18.01. der Fall. Nach 21 Werktagen wurde der Eingang der ärztlichen Berichte bestätigt.
  • Jetzt lag der Ball wieder bei den Mitarbeitern des Versorgungsamtes, die nun 25 Werktage benötigten, um die Unterlagen zu bewerten. Am 19.02. wurde die medizinische Prüfung beendet und der Bescheid versandt.
  • Ein behördliches Schreiben benötigt natürlich immer ein bisschen länger, so dass ich nochmals 13 Werktage warten musste bis ich am 09.03. den Bescheid im Briefkasten vorfand.
Insgesamt hat der komplette Vorgang 74 Werktage in Anspruch genommen, was knapp 15 Wochen sind. Die Bewertung, ob dies lang oder kurz ist, überlasse ich dem Leser.

Gegen diesen Bescheid habe ich keinen Widerspruch eingelegt. Da bei mir eine progressive Erkrankung zum Tragen kommt, war klar, dass ich in absehbarer Zeit ein Verschlimmerungsantrag stellen müsste. Um diesen ranken sich auch sehr viele Mythen.

Die größte Befürchtung vieler ist, dass ein solcher Antrag genau das Gegenteil erzielt. Denn es kann durchaus sein, dass anstelle eine Heraufstufung des Schwerbehindertengrads eine Minderung herauskommt.

Wer einen solchen Antrag aber vorher bei seinem behandelnden Arzt ankündigt und auch durchspricht, wird allerdings nichts zu befürchten haben, denn es geht ja darum, dass sich die Auswirkungen einer Erkrankung auf seinen Alltag verschlimmert haben.

Übrigens muss ein Betroffener sehr wohl mitteilen, wenn sich eine Behinderung gebessert hat. Wer nun fragt, wie sowas sein kann, dem sei gesagt, dass es einen bunten Strauß an Möglichkeiten gibt, weshalb eine Behinderung sich signifikant bessert.

Dieser Beitrag ist eine Ergänzung zum Beitrag, wie eine Schwerbehinderung geltend gemacht werden kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert