Jeder chronisch Kranke, dessen Muskelkraft nach und nach schwindet, wird irgendwann feststellen, dass das Autofahren nicht mehr ganz so einfach funktioniert. In welcher Form sich dies zeigt, ist von Betroffenen zu Betroffenen unterschiedlich. Die einen haben Probleme im Stop&Go-Verkehr, andere treffen die Pedale nicht mehr sicher und wieder andere müssen ihre Beine immer wieder in Bewegung halten. Je nach Krankheit kann dieser Prozess mehrere Monate oder sogar Jahre dauern. Nur, wann ist der Zeitpunkt gekommen, ab wann sich der Betroffene informieren muss?
Das ist gar nicht so einfach zu beantworten, denn dies ist ein Graubereich in der Rechtssprechung und wird trotz aller Gesetze nicht eindeutig geregelt. Selbst Fachleute blicken oftmals nicht durch, was offiziell gefordert wird und was nicht.
In einem Vortrag eines Mediziners, der nicht selbst begutachtet, aber sehr wohl Behinderte hinsichtlich der Fahreignung berät, offenbarten sich diverse Zwickmühlen.
Wer sich begutachten lassen muss und dann feststellt, dass er bestimmte Kräfte nicht mehr leisten kann, darf von jetzt auf gleich kein Fahrzeug mehr im Straßenverkehr betreiben. Es ist also dann zu spät, um aktiv zu werden. Der erste Indikator darf auch nicht der Erhalt eines Schwerbehindertenausweises sein, denn dann ist es gleichfalls zu spät. Ein guter Indikator ist der Zeitpunkt, zu dem man als erstes bemerkt, dass man bestimmte Handlungen nur noch mit Mühen durchführen kann. Auch das Tragen vor Orthesen ist ein solcher Indikator, ab wann man aktiv werden sollte.
Der Gesetzestext überträgt die Verantwortung auf den Verkehrsteilnehmer. Hier ein Auszug aus der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung):
§ 2 Eingeschränkte Zulassung
(1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.
Eines vorab, weil das ebenfalls oftmals in den sozialen Medien zu lesen ist: Ärzte sind nicht berechtigt, einem Patienten die Fahreignung zu verwehren, geschweige denn, ihm den Führerschein abzunehmen. Das gilt auch für Reha-Kliniken. Dies dürfen lediglich die entsprechenden Behörden. Zudem sind die Ärzte an ihre Schweigepflicht gebunden, weshalb sie nicht irgendeiner Behörde melden dürfen, wenn die Fahreignung eines Patienten eingeschränkt ist. Hier gibt es lediglich die Ausnahme, wenn Gefahr in Verzug ist.
Eine erste Anlaufstelle kann sein, zuerst bei einem Fahrzeugumrüster vorstellig zu werden. Das sind die Spezialisten, die Fahrzeuge auf die Bedürfnisse behinderter Menschen umrüsten. Dort kann man sich nicht nur beraten lassen, welche Fahrhilfen es gibt, sondern auch sich selbst auf einem Prüfstand testen lassen.
Wenn eine Person geprüft wird, ob das Führen eines Fahrzeugs noch möglich ist, so wird auf einem Teststand gemessen, mit welcher Kraft ein Proband die Pedale, das Lenkrad oder ein Handbediengerät betätigt. Wer weiß, aus welchem Jahr die Forderung stammt, dass mindestens 50 kg aufgebracht werden müssen, um die Bremse zu betätigen. Warum ist diese Forderung nicht mehr zeitgemäß?
- Selbst beim Ausfall des Bremskraftverstärkers kann man noch mehrfach die Bremse betätigen, bevor der Ausfall sich spürbar bemerkbar macht.
- Der Ausfall des Bremskraftverstärkers ist ein sehr untypischer Fehler im Fahrzeug.
- Zierliche Personen haben auch ohne Behinderung das Problem, die 50 kg zu drücken. Diese müssten konsequenterweise ebenfalls begutachtet werden.
Es gibt auch keinen sinnvollen Grund, weshalb es gesunden Menschen untersagt ist, einen Lenkrad-Knauf zu benutzen. Es gibt keine Möglichkeit, den Lenkrad-Knauf zu nutzen, selbst wenn die Lenkhilfe ordnungsgemäß eingetragen ist. Das gilt allerdings nur für PKW, nicht nur LKW.
Wer sich im Umfeld betroffener Menschen umhört, wird feststellen, wie viele Meinungen und Gerüchte kursieren. Dies zeigt, wie kompliziert und undurchsichtig das Thema ist. Eines ist aber sicher: Behörden kennen nur schwarz oder weiß. Die Grauschattierungen muss der Betroffene selbst abfangen.
In meinem Fall war ein offizieller Gutachter einer Reha-Klinik der erste, der sagte, dass es durchaus möglich ist, dass ein Behinderter sowohl Fahrzeuge mit Handgas als auch über die Pedalerie führen kann. Es hat attestiert, dass die Nutzung eines KFZ unter ergänzender Zuhilfenahme einer Kraftfahrzeughilfe möglich ist.
Es ist also möglich, sein Fahrzeug umzurüsten, ohne dass direkt alle Fahrhilfen im Führerschein eingetragen werden müssen. (Das gilt natürlich nicht für den Eintrag in die Fahrzeugpapiere.)
So unterschiedlich die Auswirkungen der chronischen Erkrankung ist, so unterschiedlich sind die Erfahrungen Betroffener. Nach zahlreichen Gesprächen hat sich folgender Weg als der am besten gangbare herauskristalisiert. Allerdings mit der Einschränkung, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung ersetzt.
- Attest vom Facharzt (z.B. Neurologe) erstellen lassen, dass man physisch und kognitiv in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.
- Bei den großen und namhaften Fahrzeugumrüstern gibt es viele Möglichkeiten zum Ausprobieren, was am besten für einen geeignet ist.
- Die Umrüster arbeiten mit Fahrschulen zusammen, in denen man die unterschiedlichen Systeme auf der Straße ausprobieren kann. Oder aber es wird bescheinigt, dass man ohne Einschränkung noch fahren kann.
- Gute Fahrschulen helfen, die Begutachtungsfahrt mit einem Gutachter durchzuführen.
- Erst ganz zum Schluss sollte der Betroffene den Gang zur Führerscheinstelle wagen, um die Fahrhilfen eintragen zu lassen.
Ergibt die Beobachtungsfahrt, dass der Betroffene bedenkenlos das KFZ führen kann, so muss nichts weiter unternommen werden. Dies sollte man sich aber bestätigen lassen.

Schon seit Anbeginn des Internets pflegte Eng einen Blog. Und weil es ihm Spaß macht, seine Erfahrungen zu teilen, sind es immer Mischblogs, so wie dieser hier.
Seitdem seine neuromuskuläre Erkrankung einen deutlich größeren Einfluss auf sein Leben hat, befinden sich neben den Beiträgen zur Fotografie, Aquaristik, Reisen, Verbraucherschutz und Technik auch Beiträge zu Gesundheitsthemen auf diesem Blog.
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