Ein Schlag ins Gesicht behinderter Menschen in Deutschland

Im Jahre 2019 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Die UN prüft regelmäßig, ob die Länder diese auch umsetzen. Ende August hat der Fachausschuss getagt und heftige Kritik an Deutschlands Politik geäußert. Vor allem die Segregation von behinderten Menschen sei nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar (Quelle).

Und wie reagiert das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) darauf? In einer Pressemitteilung war zu lesen:

Deutschland ist auf einem guten Weg“ 

(Quelle).

Hier hat die 26-köpfige deutsche Delegation offenbar eine andere Wahrnehmung als der UN-Fachausschuss. In der Mitteilung ist ebenfalls zu lesen:

„In der Anhörung ist deutlich geworden, dass Deutschland seit der letzten Staatenprüfung 2015 viel auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft erreicht hat.“

Und weiter unten räumt das BMAS dann aber doch ein paar Versäumnisse ein. Und zwar in den Bereichen:

„Die kritischen Rückfragen konzentrierten sich vor allem auf die Themenbereiche Bewusstseinsbildung, Disability Mainstreaming, Barrierefreiheit im privaten Sektor, rechtliche Betreuung, Zwangsmaßnahmen und Freiheitsentziehung, Gewaltschutz, den Umgang mit geflüchteten Menschen mit Behinderungen, Deinstitutionalisierung, inklusive Bildung und die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben.“

Wie passen diese Aussagen zusammen? Genau, gar nicht. Es ist in meinen Augen schon sehr unverständlich, wie man sich selbst loben kann, wenn doch eine derartige Kritik im Raum steht. Aber vielleicht ändert sich die Sichtweise des BMAS, wenn Mitte September der UN-Fachausschuss seine abschließenden Bemerkungen samt Empfehlungen zur konkreten Umsetzung der UN-Behindertenkonvention veröffentlicht.

Als Betroffener merkt man sehr deutlich wie und wo Deutschland hinterherhinkt. Vor allem im Vergleich zu unseren europäischen Partnern. Wäre Deutschland tatsächlich auf einem guten Weg hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, so müssten die Betroffenen es merken. Tun sie aber nicht.

Ein Kommentar

  1. Die UN-BRK trat bereits 2009 in Kraft.
    Und solange wir noch zu jeder Hilfeplanung den Rechtsanwalt mitnehmen müssen um nicht “verarscht” zu werden, sind wir noch auf keinem guten Weg! Da kann das BMAS erzählen, was es will!

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