Ein Schlag ins Gesicht behinderter Menschen in Deutschland

Im Jahre 2019 trat die UN-Behin­derten­recht­skon­ven­tion in Deutsch­land in Kraft. Die UN prüft regelmäßig, ob die Län­der diese auch umset­zen. Ende August hat der Fachauss­chuss getagt und heftige Kri­tik an Deutsch­lands Poli­tik geäußert. Vor allem die Seg­re­ga­tion von behin­derten Men­schen sei nicht mit der UN-Behin­derten­recht­skon­ven­tion vere­in­bar (Quelle).

Und wie reagiert das BMAS (Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales) darauf? In ein­er Pressemit­teilung war zu lesen:

Deutsch­land ist auf einem guten Weg“ 

(Quelle).

Hier hat die 26-köp­fige deutsche Del­e­ga­tion offen­bar eine andere Wahrnehmung als der UN-Fachauss­chuss. In der Mit­teilung ist eben­falls zu lesen:

„In der Anhörung ist deut­lich gewor­den, dass Deutsch­land seit der let­zten Staaten­prü­fung 2015 viel auf dem Weg zu ein­er inklu­siv­en Gesellschaft erre­icht hat.“

Und weit­er unten räumt das BMAS dann aber doch ein paar Ver­säum­nisse ein. Und zwar in den Bere­ichen:

„Die kri­tis­chen Rück­fra­gen konzen­tri­erten sich vor allem auf die The­men­bere­iche Bewusst­seins­bil­dung, Dis­abil­i­ty Main­stream­ing, Bar­ri­ere­frei­heit im pri­vat­en Sek­tor, rechtliche Betreu­ung, Zwangs­maß­nah­men und Frei­heit­sentziehung, Gewaltschutz, den Umgang mit geflüchteten Men­schen mit Behin­derun­gen, Dein­sti­tu­tion­al­isierung, inklu­sive Bil­dung und die gle­ich­berechtigte Teil­habe am Arbeit­sleben.“

Wie passen diese Aus­sagen zusam­men? Genau, gar nicht. Es ist in meinen Augen schon sehr unver­ständlich, wie man sich selb­st loben kann, wenn doch eine der­ar­tige Kri­tik im Raum ste­ht. Aber vielle­icht ändert sich die Sichtweise des BMAS, wenn Mitte Sep­tem­ber der UN-Fachauss­chuss seine abschließen­den Bemerkun­gen samt Empfehlun­gen zur konkreten Umset­zung der UN-Behin­dertenkon­ven­tion veröf­fentlicht.

Als Betrof­fen­er merkt man sehr deut­lich wie und wo Deutsch­land hin­ter­her­hinkt. Vor allem im Ver­gle­ich zu unseren europäis­chen Part­nern. Wäre Deutsch­land tat­säch­lich auf einem guten Weg hin­sichtlich der Umset­zung der UN-Behin­derten­recht­skon­ven­tion, so müssten die Betrof­fe­nen es merken. Tun sie aber nicht.

Ein Kommentar

  1. Die UN-BRK trat bere­its 2009 in Kraft.
    Und solange wir noch zu jed­er Hil­fe­pla­nung den Recht­san­walt mit­nehmen müssen um nicht “ver­arscht” zu wer­den, sind wir noch auf keinem guten Weg! Da kann das BMAS erzählen, was es will!

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