Ein Schlag ins Gesicht behinderter Menschen in Deutschland

Im Jah­re 2019 trat die UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on in Deutsch­land in Kraft. Die UN prüft regel­mä­ßig, ob die Län­der die­se auch umset­zen. Ende August hat der Fach­aus­schuss getagt und hef­ti­ge Kri­tik an Deutsch­lands Poli­tik geäu­ßert. Vor allem die Segre­ga­ti­on von behin­der­ten Men­schen sei nicht mit der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on ver­ein­bar (Quel­le).

Und wie reagiert das BMAS (Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les) dar­auf? In einer Pres­se­mit­tei­lung war zu lesen:

Deutsch­land ist auf einem guten Weg“ 

(Quel­le).

Hier hat die 26-köp­fi­ge deut­sche Dele­ga­ti­on offen­bar eine ande­re Wahr­neh­mung als der UN-Fach­aus­schuss. In der Mit­tei­lung ist eben­falls zu lesen:

„In der Anhö­rung ist deut­lich gewor­den, dass Deutsch­land seit der letz­ten Staa­ten­prü­fung 2015 viel auf dem Weg zu einer inklu­si­ven Gesell­schaft erreicht hat.“

Und wei­ter unten räumt das BMAS dann aber doch ein paar Ver­säum­nis­se ein. Und zwar in den Berei­chen:

„Die kri­ti­schen Rück­fra­gen kon­zen­trier­ten sich vor allem auf die The­men­be­rei­che Bewusst­seins­bil­dung, Disa­bi­li­ty Main­strea­ming, Bar­rie­re­frei­heit im pri­va­ten Sek­tor, recht­li­che Betreu­ung, Zwangs­maß­nah­men und Frei­heits­ent­zie­hung, Gewalt­schutz, den Umgang mit geflüch­te­ten Men­schen mit Behin­de­run­gen, Deinsti­tu­tio­na­li­sie­rung, inklu­si­ve Bil­dung und die gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be am Arbeits­le­ben.“

Wie pas­sen die­se Aus­sa­gen zusam­men? Genau, gar nicht. Es ist in mei­nen Augen schon sehr unver­ständ­lich, wie man sich selbst loben kann, wenn doch eine der­ar­ti­ge Kri­tik im Raum steht. Aber viel­leicht ändert sich die Sicht­wei­se des BMAS, wenn Mit­te Sep­tem­ber der UN-Fach­aus­schuss sei­ne abschlie­ßen­den Bemer­kun­gen samt Emp­feh­lun­gen zur kon­kre­ten Umset­zung der UN-Behin­der­ten­kon­ven­ti­on ver­öf­fent­licht.

Als Betrof­fe­ner merkt man sehr deut­lich wie und wo Deutsch­land hin­ter­her­hinkt. Vor allem im Ver­gleich zu unse­ren euro­päi­schen Part­nern. Wäre Deutsch­land tat­säch­lich auf einem guten Weg hin­sicht­lich der Umset­zung der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on, so müss­ten die Betrof­fe­nen es mer­ken. Tun sie aber nicht.

Ein Kommentar

  1. Die UN-BRK trat bereits 2009 in Kraft.
    Und solan­ge wir noch zu jeder Hil­fe­pla­nung den Rechts­an­walt mit­neh­men müs­sen um nicht “ver­arscht” zu wer­den, sind wir noch auf kei­nem guten Weg! Da kann das BMAS erzäh­len, was es will!

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