Ignoranz deutscher Regierungen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Das Komi­tee, das prüft, ob Deutsch­land die UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on ein­hält, hat sei­ne Ergeb­nis­se ver­öf­fent­licht. Die­ser Text ist lei­der nur auf Eng­lisch ver­füg­bar. Aber es wird schon ersicht­lich, dass etwas im Argen ist, wenn man sich das 16 sei­ti­ge Doku­ment anschaut. Hier fin­det sich näm­lich im zwei­ten Teil die posi­ti­ven Aspek­te, also das, was die deut­schen Regie­run­gen in der Ver­gan­gen­heit gut umge­setzt haben. Die­ser Part wird auf einer hal­ben Sei­te abge­han­delt. Dann fol­gen 14 Sei­ten(!) mit den Aspek­ten, die in Deutsch­land nicht so gut oder gar nicht umge­setzt wur­den. Anschlie­ßend gibt es wei­te­re Sei­ten, auf denen zwar gesagt wird, dass die Sou­ve­rä­ni­tät Deutsch­lands nicht in Fra­ge gestellt wird, aber die Umset­zung der Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on end­lich mal ange­gan­gen wer­den muss.

14 Jah­re hat­ten die deut­schen Regie­run­gen Zeit, wenigs­tens ein paar Aspek­te umzu­set­zen. Aber durch alle Par­tei­en und Regie­run­gen hin­weg bestand kei­ner­lei Inter­es­se, die rati­fi­zier­te UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on umzu­set­zen. Und genau dies wird bemän­gelt. Schon Kin­der wer­den ange­sichts ihrer Behin­de­rung von ande­ren Kin­dern sepa­riert. Und hier ist eben nicht nur das schwerst mehr­fach behin­der­te Kind gemeint, son­dern es sind auch Kin­der gemeint, die sehr gut in einen Klas­sen­ver­bund inte­griert wer­den könn­ten, wenn man denn nur woll­te.

Es gibt kei­nen Aspekt, wo sich Deutsch­land posi­tiv her­vor­ge­ho­ben hat. Denn auch in der Arbeits­welt gibt es mas­si­ve Defi­zit, weil Arbeit­ge­ber sich scheu­en, schwer­be­hin­der­te Men­schen ein­zu­stel­len und sie kaum Unter­stüt­zung bekom­men. Und bei der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung, weil der Groß­teil der Arzt­pra­xen nicht bar­rie­re­frei ist. Oder bei der Mobi­li­tät, weil bes­ten­falls der Nah­ver­kehr bar­rie­re­frei zugäng­lich ist. Der Fern­ver­kehr aber nicht.

Es ist wenig ver­wun­der­lich, dass es nun im Nach­gang mit den kon­kre­ten Emp­feh­lun­gen, erheb­li­che Kri­tik gibt, die vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les nicht kom­men­tiert wird.

Ja, das The­ma ist sehr kom­plex. Wenn ich in mei­nem Bekann­ten­kreis die­ses The­ma anspre­che, dann haben die meis­ten das inten­siv­me­di­zi­nisch zu betreu­en­de Kind vor Augen, das einen 24/7‑Unterstützung zum Über­le­ben benö­tigt. Das ist aber quatsch. Wir reden auch nicht nur von Men­schen, die auf einen Roll­stuhl ange­wie­sen sind. Wir reden auch von gehör­lo­sen, blin­den oder lern­be­hin­der­ten Men­schen. Es gibt sehr vie­le Arten von Behin­de­run­gen und nur die wenigs­ten wer­den in die deut­sche Gesell­schaft inte­griert.

»So ein rei­ches Land tut so wenig!« Sagt Ama­lia Gamio Rios, Vize­prä­si­den­tin des UN Aus­schus­ses für die Rech­te von Men­schen mit Behin­de­run­gen. »Die Regie­rungs­de­le­ga­ti­on sagt nicht die Wahr­heit und alle hier im Raum wis­sen das.«

Das Komi­tee lässt ver­lau­ten, dass behin­der­te Men­schen in Deutsch­land Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in ihrem All­tag erle­ben und dass die auch so benannt wer­den muss. Wie ger­ne schau­en die deut­schen Regie­run­gen ins Aus­land und Pran­gern dort Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an. Und ver­ges­sen dabei, vor ihrer eige­nen Haus­tü­re zu keh­ren.

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