Der unkündbare schwerbehinderte Arbeitnehmer?!?

Wenn ein Arbeit­ge­ber keinen schwer­be­hin­derten Men­schen beschäftigt, kann es teuer wer­den. Es ste­ht geschrieben im Sozialge­set­zbuch (SGB IX), Neuntes Buch, Reha­bil­i­ta­tion und Teil­habe von Men­schen mit Behin­derun­gen § 160 SGB IX Aus­gle­ichsab­gabe, Absatz 2:720 Euro bei ein­er jahres­durch­schnit­tlichen Beschäf­ti­gungsquote von 0 Prozent. Wenn ein klein­er Arbeit­ge­ber also keinen Schwer­be­hin­derten eingestellt hat,

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