Teilhabe Kulturveranstaltungen

Die Möglichkeit, Kul­turver­anstal­tun­gen zu besuchen, sollte auch für behin­derte Men­schen möglich sein. Dadurch, dass es in Deutsch­land kein­er­lei Geset­ze gibt, dass selb­st bei pri­vat­en Neubaut­en zumin­d­est auf eine bar­ri­erearme Gestal­tung geachtet wer­den muss, ist es nicht selb­stver­ständlich, dass Behin­derte Zugang zu Kun­st & Kul­tur haben. Da ich Roll­stuhlfahrer bin, konzen­triere ich mich bei meinen Beobach­tun­gen eher auf diesen Aspekt. Wer noch ein paar Meter laufen kann, wird u.U. die Möglichkeit haben, auf alter­na­tiv­en Wegen zu einem Sitz­platz zu gelan­gen. Dies muss dann jed­er indi­vidu­ell prüfen. Dies muss die Roll­stuhlfahrerin bzw. der Roll­stuhlfahrer so oder so.

Ich habe näm­lich bish­er noch keinen Buchungsser­vice ent­deckt, bei dem man direkt Plätze für Roll­stuhlfahrer buchen kann. In jedem Fall muss bei ein­er Ser­vice-Hot­line angerufen wer­den, damit die Plätze gebucht wer­den kön­nen. Möchte man als Fam­i­lie eine Ver­anstal­tung besuchen, so kann diese nur getren­nt gebucht wer­den, was ggf. zu Schwierigkeit­en führt.
Es gibt sehr viele Seit­en, die den Ein­trittspreis rabat­tieren. Dies macht die Buchung ein­er Ver­anstal­tung mit behin­derten Fam­i­lien­mit­gliedern noch schwieriger. Denn oft­mals weiß ich nicht, wo sich die Roll­stuhlfahrerplätze befind­en. Wenn ich als Vater mit kleinen Kindern eine Ver­anstal­tung besuchen möchte, so ist dies erst gar nicht möglich, weil ich die Kinder nicht alleine in irgen­deinem Block sitzen lassen kann. Auch wenn ich eine Begleit­per­son kosten­frei mit­nehmen darf, so ist dies eben­falls keine Option, weil die Begleit­per­son (ver­ständlicher­weise) älter als 14 Jahre sein muss (das ist abhängig vom Ver­anstal­ter, ich habe auch schon Alters­gren­zen von bis zu 18 Jahren gese­hen).

Sehr schön auch, wenn Ver­anstal­ter zur Buchung der Roll­stuhlfahrerplätze eine gebührenpflichtige Hot­line angeben.

Auch schon erlebt, dass eine gebührenpflichtige Num­mer zur Buchung angegeben wird, dort der Anrufende in ein­er Warteschlange darauf aufmerk­sam gemacht wird, dass man auch online buchen könne (haha, sehr witzig!) nur um dann am Ende gesagt zu bekom­men, dass man die Karten direkt beim Ver­anstal­ter buchen muss.

Vere­inzelt tauchen Buchungssys­teme auf, die zulassen, dass auch Roll­stuhlfahrer ein­fach online ihre Karten buchen. Ein großes Kino in Köln lässt dies z.B. zu, auch wenn die Buchung nicht immer ein­deutig ist. Wenn ich näm­lich einen Roll­stuhlfahrerplatz buche und die Plätze daneben für meine Kinder eben­falls, sind dann diese Plätze mit Sitzen verse­hen oder nicht? Dies wird näm­lich auf der Buchungs­seite nicht deut­lich.

Dabei gäbe es so viele ein­fache Lösun­gen. So kön­nten Stüh­le z.B. flex­i­bel einge­set­zt wer­den. Wenn ein Roll­stuhlfahrer diesen Platz bucht, wird der Sitz ent­fer­nt, bucht ein Fußgänger, wird er unverän­dert gelassen. So kön­nte dann die Rol­li-Mama oder der Rol­li-Papa mit ihren oder seinen Kindern eine entsprechende Ver­anstal­tung buchen.

Derzeit funk­tion­iert der Buchungsvor­gang so: Zuerst über eine Inter­net­such­mas­chine erfra­gen, ob der Ver­anstal­tung­sort über­haupt Roll­stuhlplätze anbi­etet bzw. bar­ri­ere­frei ist, wozu z.B. auch ein entsprechen­des stilles Örtchen gehört. Dann her­aus­find­en, wo sich diese Plätze befind­en. Online schauen, welche Fußgänger­plätze in der Nähe und ob diese noch ver­füg­bar sind. Dann anrufen und die Tick­ets nochmal erfra­gen und dann buchen. Und oft­mals ist es ein Glücksspiel, wenn alles passt.

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