Wer zahlt das Hilfsmittel?

Es gibt meh­re­re Wege, wie ich zu einem Hilfs­mit­tel kom­me und bei wel­chem Kos­ten­trä­ger ein Hilfs­mit­tel bean­tragt wer­den kann. Wel­cher Kos­ten­trä­ger für die Über­nah­me der Kos­ten in Fra­ge kommt, hängt von zwei wesent­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen ab:

  • Aus wel­chem Grund benö­ti­ge ich das Hilfs­mit­tel und
  • für wel­chen Zweck benö­ti­ge ich es.

Die Kran­ken­kas­sen kom­men immer dann in Fra­ge, wenn das Hilfs­mit­tel einer Behin­de­rung (oder deren Fort­schrei­ten) ver­hin­dert oder wenn es gilt, eine Behin­de­rung aus­zu­glei­chen. Es müs­sen also medi­zi­ni­sche Grün­de vor­lie­gen, damit das Hilfs­mit­tel geneh­migt wird.

Wer sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig ange­stellt ist, kann das Hilfs­mit­tel zur Teil­ha­be am Arbeits­le­ben bean­tra­gen. Hier muss dar­ge­legt wer­den, wel­che Auf­ga­ben aktu­ell nicht über­nom­men wer­den kön­nen, wie z.B. Kun­den­be­su­che, obwohl dies Teil der eige­nen Arbeit ist. Auch Zugäng­lich­kei­ten kön­nen eine Rol­le spie­len, wenn z.B. bestimm­te Ört­lich­kei­ten in der Fir­ma nur über Stu­fen oder Trep­pen zu errei­chen sind.

Wer noch arbei­tet, spricht die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung an, wer arbeits­su­chend ist, muss sich an die Arbeits­agen­tur wen­den. Dank an den Sozi­al­rat Deutsch­land e.V., der unten in den Kom­men­ta­ren dar­auf hin­ge­wie­sen hat, dass unter bestimm­ten Umstän­den die Arbeits­agen­tur auch die Berufs­tä­ti­ge zustän­dig ist, wenn bestimm­te Kri­te­ri­en erfüllt sind. Die­se sind aber lei­der nicht so ein­deu­tig, wie unten im Kom­men­tar ange­ge­ben.

Die Unfall­ver­si­che­rung oder die Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten kom­men dann ins Spiel, wenn eine Behin­de­rung nach einem Arbeits- oder Wege­un­fall ein­ge­tre­ten ist.

Alle sozia­len Aspek­te spie­len für gewöhn­lich bei den Anträ­gen kei­ne Rol­le. Even­tu­ell ist es mög­lich, wenn ein begrün­de­ter Här­te­fall vor­liegt, wenn z.B. ein allein­er­zie­hen­des Eltern­teil dar­le­gen kann, dass die Betreu­ung der Kin­der inkl. Arzt­be­su­che mit dem Hilfs­mit­tel über­haupt erst mög­lich ist. Dann könn­te unter Umstän­den das Inte­gra­ti­ons- bzw. Sozi­al­amt die Kos­ten über­neh­men.

Wie bei der Reha gilt bei Hilfs­mit­teln die Devi­se, dass sich die Ämter unter­ein­an­der aus­tau­schen müs­sen. Wer den Antrag beim fal­schen Kos­ten­trä­ger stellt, darf sich dar­auf ver­las­sen, dass die­ser den Antrag an den pas­sen­den Kos­ten­trä­ger wei­ter­lei­tet. Geschieht dies nach sechs Wochen nicht, so muss der bis­he­ri­ge Kos­ten­trä­ger den Antrag wei­ter­be­ar­bei­ten. Das klingt auf den ers­ten Blick gut, auf den zwei­ten hin­ge­gen nicht, denn wie oben erwähnt, bewil­li­gen die Kos­ten­trä­ger die Hilfs­mit­tel nur dann, wenn für den pas­sen­den Zweck ein guter Grund vor­liegt. Bes­ser ist es, wenn man sich schon im Vor­feld gut über­legt, bei wel­chem Kos­ten­trä­ger ein Hilfs­mit­tel bean­tragt wird und wie man dies begrün­den möch­te.

Es ist natür­lich auch immer ein Pri­vat­kauf mög­lich (wenn der Betrof­fe­ne über das nöti­ge Klein­geld ver­fügt). Alter­na­tiv kann man ver­su­chen, über Stif­tun­gen oder Crowd­fun­ding-Aktio­nen zumin­dest einen Teil der Kos­ten über­neh­men zu las­sen.

Wie immer der Hin­weis, dass die­ser Bei­trag mei­ne per­sön­li­che Mei­nung wie­der­gibt und kei­ne ver­bind­li­che Rechts­be­ra­tung dar­stellt. Es ist gut vor­stell­bar, dass es noch wei­te­re Kos­ten­trä­ger gibt, die ich an die­ser Stel­le über­se­hen habe. Ich gebe hier mei­ne eige­nen Erfah­run­gen wie­der, die ich bei der Hilfs­mit­tel­be­schaf­fung gemacht habe.

Es heißt, wer mit einer chro­ni­schen sel­te­nen neu­ro­mus­ku­lä­ren Erkran­kung lebt, muss für die­se selbst zum Exper­ten wer­den. Es gibt aber auch vie­le Über­schnei­dun­gen zu ande­ren Erkran­kun­gen, wes­halb ich alle Bei­trä­ge, die im Zusam­men­hang mit mei­ner Erkran­kung ent­stan­den, auf einer eige­nen Sei­te zusam­men­ge­stellt habe. Dort beschrei­be ich nicht nur den Weg zur Dia­gno­se und wie sich die CMT äußert, son­dern auch, wie ein Schwer­be­hin­der­ten­an­trag bean­tragt wird, wel­che Stol­per­stei­ne der All­tag und die Berufs­welt für behin­der­te Men­schen bereit­hält und ich gehe das ganz gro­ße The­ma Hilfs­mit­tel an. Wie fin­de ich das pas­sen­de Hilfs­mit­tel und wie bean­tra­ge ich es?

Zu mei­ner Über­sicht.

2 Kommentare

  1. Die Arbeits­agen­tur ist auch für Men­schen im Arbeits­le­ben zustän­dig, wenn die­se noch nicht 15 Jah­re ein­ge­zahlt haben oder in den ver­gan­ge­nen oder zukünf­ti­gen 6 Mona­ten eine Reha gemacht haben oder machen wer­den.

    Außer­dem haben selbst­stän­di­ge die Mög­lich­keit, über das Inklu­si­ons­amt einen Roll­stuhl oder ande­re Hilfs­mit­tel aber auch eine Arbeits­as­sis­tenz zu bean­tra­gen.

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