Wer zahlt das Hilfsmittel?

Es gibt mehrere Wege, wie ich zu einem Hilfsmittel komme und bei welchem Kostenträger ein Hilfsmittel beantragt werden kann. Welcher Kostenträger für die Übernahme der Kosten in Frage kommt, hängt von zwei wesentlichen Fragestellungen ab:

  • Aus welchem Grund benötige ich das Hilfsmittel und
  • für welchen Zweck benötige ich es.

Die Krankenkassen kommen immer dann in Frage, wenn das Hilfsmittel einer Behinderung (oder deren Fortschreiten) verhindert oder wenn es gilt, eine Behinderung auszugleichen. Es müssen also medizinische Gründe vorliegen, damit das Hilfsmittel genehmigt wird.

Wer sozialversicherungspflichtig angestellt ist, kann das Hilfsmittel zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen. Hier muss dargelegt werden, welche Aufgaben aktuell nicht übernommen werden können, wie z.B. Kundenbesuche, obwohl dies Teil der eigenen Arbeit ist. Auch Zugänglichkeiten können eine Rolle spielen, wenn z.B. bestimmte Örtlichkeiten in der Firma nur über Stufen oder Treppen zu erreichen sind.

Wer noch arbeitet, spricht die Deutsche Rentenversicherung an, wer arbeitssuchend ist, muss sich an die Arbeitsagentur wenden. Dank an den Sozialrat Deutschland e.V., der unten in den Kommentaren darauf hingewiesen hat, dass unter bestimmten Umständen die Arbeitsagentur auch die Berufstätige zuständig ist, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Diese sind aber leider nicht so eindeutig, wie unten im Kommentar angegeben.

Die Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaften kommen dann ins Spiel, wenn eine Behinderung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall eingetreten ist.

Alle sozialen Aspekte spielen für gewöhnlich bei den Anträgen keine Rolle. Eventuell ist es möglich, wenn ein begründeter Härtefall vorliegt, wenn z.B. ein alleinerziehendes Elternteil darlegen kann, dass die Betreuung der Kinder inkl. Arztbesuche mit dem Hilfsmittel überhaupt erst möglich ist. Dann könnte unter Umständen das Integrations- bzw. Sozialamt die Kosten übernehmen.

Wie bei der Reha gilt bei Hilfsmitteln die Devise, dass sich die Ämter untereinander austauschen müssen. Wer den Antrag beim falschen Kostenträger stellt, darf sich darauf verlassen, dass dieser den Antrag an den passenden Kostenträger weiterleitet. Geschieht dies nach sechs Wochen nicht, so muss der bisherige Kostenträger den Antrag weiterbearbeiten. Das klingt auf den ersten Blick gut, auf den zweiten hingegen nicht, denn wie oben erwähnt, bewilligen die Kostenträger die Hilfsmittel nur dann, wenn für den passenden Zweck ein guter Grund vorliegt. Besser ist es, wenn man sich schon im Vorfeld gut überlegt, bei welchem Kostenträger ein Hilfsmittel beantragt wird und wie man dies begründen möchte.

Es ist natürlich auch immer ein Privatkauf möglich (wenn der Betroffene über das nötige Kleingeld verfügt). Alternativ kann man versuchen, über Stiftungen oder Crowdfunding-Aktionen zumindest einen Teil der Kosten übernehmen zu lassen.

Wie immer der Hinweis, dass dieser Beitrag meine persönliche Meinung wiedergibt und keine verbindliche Rechtsberatung darstellt. Es ist gut vorstellbar, dass es noch weitere Kostenträger gibt, die ich an dieser Stelle übersehen habe. Ich gebe hier meine eigenen Erfahrungen wieder, die ich bei der Hilfsmittelbeschaffung gemacht habe.

2 Kommentare

  1. Die Arbeitsagentur ist auch für Menschen im Arbeitsleben zuständig, wenn diese noch nicht 15 Jahre eingezahlt haben oder in den vergangenen oder zukünftigen 6 Monaten eine Reha gemacht haben oder machen werden.

    Außerdem haben selbstständige die Möglichkeit, über das Inklusionsamt einen Rollstuhl oder andere Hilfsmittel aber auch eine Arbeitsassistenz zu beantragen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert