Wer zahlt das Hilfsmittel?

Es gibt mehrere Wege, wie ich zu einem Hil­f­s­mit­tel komme und bei welchem Kos­ten­träger ein Hil­f­s­mit­tel beantragt wer­den kann. Welch­er Kos­ten­träger für die Über­nahme der Kosten in Frage kommt, hängt von zwei wesentlichen Fragestel­lun­gen ab:

  • Aus welchem Grund benötige ich das Hil­f­s­mit­tel und
  • für welchen Zweck benötige ich es.

Die Krankenkassen kom­men immer dann in Frage, wenn das Hil­f­s­mit­tel ein­er Behin­derung (oder deren Fortschre­it­en) ver­hin­dert oder wenn es gilt, eine Behin­derung auszu­gle­ichen. Es müssen also medi­zinis­che Gründe vor­liegen, damit das Hil­f­s­mit­tel genehmigt wird.

Wer sozialver­sicherungspflichtig angestellt ist, kann das Hil­f­s­mit­tel zur Teil­habe am Arbeit­sleben beantra­gen. Hier muss dargelegt wer­den, welche Auf­gaben aktuell nicht über­nom­men wer­den kön­nen, wie z.B. Kun­denbe­suche, obwohl dies Teil der eige­nen Arbeit ist. Auch Zugänglichkeit­en kön­nen eine Rolle spie­len, wenn z.B. bes­timmte Örtlichkeit­en in der Fir­ma nur über Stufen oder Trep­pen zu erre­ichen sind.

Wer noch arbeit­et, spricht die Deutsche Renten­ver­sicherung an, wer arbeitssuchend ist, muss sich an die Arbeit­sagen­tur wen­den. Dank an den Sozial­rat Deutsch­land e.V., der unten in den Kom­mentaren darauf hingewiesen hat, dass unter bes­timmten Umstän­den die Arbeit­sagen­tur auch die Beruf­stätige zuständig ist, wenn bes­timmte Kri­te­rien erfüllt sind. Diese sind aber lei­der nicht so ein­deutig, wie unten im Kom­men­tar angegeben.

Die Unfal­lver­sicherung oder die Beruf­sgenossen­schaften kom­men dann ins Spiel, wenn eine Behin­derung nach einem Arbeits- oder Wege­un­fall einge­treten ist.

Alle sozialen Aspek­te spie­len für gewöhn­lich bei den Anträ­gen keine Rolle. Eventuell ist es möglich, wenn ein begrün­de­ter Härte­fall vor­liegt, wenn z.B. ein allein­erziehen­des Eltern­teil dar­legen kann, dass die Betreu­ung der Kinder inkl. Arztbe­suche mit dem Hil­f­s­mit­tel über­haupt erst möglich ist. Dann kön­nte unter Umstän­den das Inte­gra­tions- bzw. Sozialamt die Kosten übernehmen.

Wie bei der Reha gilt bei Hil­f­s­mit­teln die Devise, dass sich die Ämter untere­inan­der aus­tauschen müssen. Wer den Antrag beim falschen Kos­ten­träger stellt, darf sich darauf ver­lassen, dass dieser den Antrag an den passenden Kos­ten­träger weit­er­leit­et. Geschieht dies nach sechs Wochen nicht, so muss der bish­erige Kos­ten­träger den Antrag weit­er­bear­beit­en. Das klingt auf den ersten Blick gut, auf den zweit­en hinge­gen nicht, denn wie oben erwäh­nt, bewil­li­gen die Kos­ten­träger die Hil­f­s­mit­tel nur dann, wenn für den passenden Zweck ein guter Grund vor­liegt. Bess­er ist es, wenn man sich schon im Vor­feld gut über­legt, bei welchem Kos­ten­träger ein Hil­f­s­mit­tel beantragt wird und wie man dies begrün­den möchte.

Es ist natür­lich auch immer ein Pri­vatkauf möglich (wenn der Betrof­fene über das nötige Klein­geld ver­fügt). Alter­na­tiv kann man ver­suchen, über Stiftun­gen oder Crowd­fund­ing-Aktio­nen zumin­d­est einen Teil der Kosten übernehmen zu lassen.

Wie immer der Hin­weis, dass dieser Beitrag meine per­sön­liche Mei­n­ung wiedergibt und keine verbindliche Rechts­ber­atung darstellt. Es ist gut vorstell­bar, dass es noch weit­ere Kos­ten­träger gibt, die ich an dieser Stelle überse­hen habe. Ich gebe hier meine eige­nen Erfahrun­gen wieder, die ich bei der Hil­f­s­mit­telbeschaf­fung gemacht habe.

Es heißt, wer mit ein­er chro­nis­chen sel­te­nen neu­ro­muskulären Erkrankung lebt, muss für diese selb­st zum Experten wer­den. Es gibt aber auch viele Über­schnei­dun­gen zu anderen Erkrankun­gen, weshalb ich alle Beiträge, die im Zusam­men­hang mit mein­er Erkrankung ent­standen, auf ein­er eige­nen Seite zusam­mengestellt habe. Dort beschreibe ich nicht nur den Weg zur Diag­nose und wie sich die CMT äußert, son­dern auch, wie ein Schwer­be­hin­der­tenantrag beantragt wird, welche Stolper­steine der All­t­ag und die Beruf­swelt für behin­derte Men­schen bere­i­thält und ich gehe das ganz große The­ma Hil­f­s­mit­tel an. Wie finde ich das passende Hil­f­s­mit­tel und wie beantrage ich es?

Zu mein­er Über­sicht.

2 Kommentare

  1. Die Arbeit­sagen­tur ist auch für Men­schen im Arbeit­sleben zuständig, wenn diese noch nicht 15 Jahre eingezahlt haben oder in den ver­gan­genen oder zukün­fti­gen 6 Monat­en eine Reha gemacht haben oder machen wer­den.

    Außer­dem haben selb­st­ständi­ge die Möglichkeit, über das Inklu­sion­samt einen Roll­stuhl oder andere Hil­f­s­mit­tel aber auch eine Arbeit­sas­sis­tenz zu beantra­gen.

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