Der Antragswahn bei der Deutschen Rentenversicherung. Teil 02

Der Antrag für die Über­nah­me der Kos­ten eines Hand­be­dien­ge­räts bei der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung ist ein schö­nes Bei­spiel dafür, womit sich Antrag­stel­ler rum­schla­gen müs­sen und wel­che Stei­ne einem in den Weg gelegt wer­den.

Es sind mitt­ler­wei­le fünf Mona­te ver­gan­gen, nach­dem der Antrag bei der DRV ein­ge­gan­gen ist. Wie das Dra­ma aus­ge­hen wird, ist der­zeit noch nicht abseh­bar. 

Der ein oder ande­re mag sich an die­ser Stel­le fra­gen, wie ich in der Zwi­schen­zeit das Auto bewe­gen konn­te. Bei einer fort­schrei­ten­den Erkran­kung gibt es kei­nen plötz­li­chen Moment, zu dem alles aus­ge­fal­len ist, son­dern nach und nach lässt die Kraft in den Mus­keln nach und nach und nach wer­den diver­se Hilfs­mit­tel erfor­der­lich, bis irgend­wann der Roll­stuhl in der Woh­nung steht.

Nach­ge­fragt: Darf ich mit Orthe­sen Auto fah­ren?
Es gibt dazu kei­ne ein­deu­ti­ge Rechts­la­ge. Das gilt im übri­gen auch für die Fahr­hil­fen. Aber dazu schrei­be ich einen geson­der­ten Bei­trag. Grund­sätz­lich ist das Fah­ren mit einer Orthe­se erlaubt. Der Fah­rer oder die Fah­re­rin muss eigen­ver­ant­wort­lich ent­schei­den, ob er oder sie in kri­ti­schen Situa­tio­nen immer noch so reagie­ren könn­te wie jemand, der kei­ne Orthe­se trägt.

Im Fal­le eines Unfalls kann es zu Beden­ken hin­sicht­lich der Ver­si­che­rung kom­men, wes­halb bei einer dau­er­haf­ten Nut­zung der Orthe­se es ange­ra­ten wird, bei der Ver­si­che­rung sich das okay ein­zu­ho­len, dass der Ver­si­che­rungs­schutz bestehen bleibt. Ein Muss ist dies jedoch nicht.

Ich habe die­sen Antrag also gestellt, um eine akut dro­hen­de Behin­de­rung aus­zu­glei­chen, um wei­ter­hin am Arbeits­le­ben teil­zu­neh­men. Dies habe ich gemacht, kurz nach­dem der Roll­stuhl bei uns ein­ge­zo­gen ist und ich für län­ge­re Stre­cken zuneh­mend auf ihn ange­wie­sen war. Beim Auto fah­ren merk­te ich durch­aus im Stau oder Stop-and-Go-Ver­kehr, dass es mir zuneh­mend Mühe berei­te­te, die Peda­le zu bedie­nen.

Also wei­ter mit dem DRV-Antrags­wahn. Wir schrei­ben mitt­ler­wei­le August des Jah­res.

10. August: Nachfrage Nr. 3

Nun hat­ten wir schon Anfang August, als das nächs­te Schrei­ben ein­tru­del­te. Wie­der woll­te der sozi­al­me­di­zi­ni­sche Dienst zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen. Mit For­mu­la­ren, die natür­lich schon ein­ge­reicht wur­den. Das Schrei­ben trug übri­gens ein Datum von Ende Juli. Es war also min­des­tens 10 Werk­ta­ge unter­wegs gewe­sen. Wenn ich immer noch davon aus­ge­he, dass die Post einen oder maxi­mal zwei Tage benö­tigt, um einen Brief zuzu­stel­len, war das Schrei­ben wie­der sehr lan­ge im Gebäu­de der DRV unter­wegs. Es muss ein sehr gro­ßes Gebäu­de sein, von dem ich gar nicht wuss­te, dass sich ein sol­ches in Deutsch­land befin­det.

Da wir August hat­ten und eine all­ge­mei­ne Urlaubs­zeit herrsch­te, konn­te ich erst Ende August mei­ne Neu­ro­lo­gin dar­um bit­ten, auch das zwei­te Schrei­ben mit den ent­spre­chen­den For­mu­la­ren aus­zu­fül­len. Mitt­ler­wei­le wur­de mir aber eine spe­zi­el­le Mail­adres­se mit spe­zi­el­len Kenn­zah­len mit­ge­teilt, so dass ich das aus­ge­füll­te For­mu­lar direkt dort­hin über­sen­den konn­te. Mir wur­de zuge­si­chert, dass ich mit einer Ant­wort in maxi­mal drei Wochen rech­nen konn­te. Da war es schon Mit­te Sep­tem­ber.

23. August: Reha-Antrag

Damit es span­nend bleibt, habe ich auf Anra­ten mei­ner Neu­ro­lo­gin einen Reha-Antrag gestellt. Im Gegen­satz zu dem Antrag zur KFZ-Hil­fe muss ein Reha-Antrag in einem gewis­sen Zeit­rah­men bear­bei­tet wer­den. Ich kann schon mal so viel ver­ra­ten, dass der gesetz­li­che Rah­men gut aus­ge­schöpft wur­de.

23. September: Nachfrage Nr. 4

Es ist Ende Sep­tem­ber als die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung ein ärzt­li­ches Gut­ach­ten ein­for­dert. Als Gut­ach­te­rin wur­de ledig­lich eine Ärz­tin benannt. In Köln gibt es nach Anga­ben der DRV nur einen ein­zi­gen Gut­ach­ter, wes­halb man nicht in der Lage gewe­sen sei, mir die Wahl­mög­lich­keit von drei Gut­ach­tern ein­zu­räu­men, so wie es das Sozi­al­ge­setz­buch vor­gibt. Wo wenn nicht in Köln soll­te mehr als ein Gut­ach­ter ansäs­sig sein?

Das Bes­te kommt aber noch. Wir erin­nern uns, dass ein Hand­be­dien­ge­rät für ein KFZ bean­tragt wur­de, weil ich nicht mehr lau­fen kann. Die Ärz­tin sitzt im 2. Ober­ge­schoss und die Pra­xis ist natür­lich nicht bar­rie­re­frei erreich­bar.

Also wur­de die DRV ent­spre­chend ange­schrie­ben und zusätz­lich via Tele­fo­nat über die Zen­tra­le über den Sach­stand infor­miert. Gleich­zei­tig habe ich die Sach­be­ar­bei­te­rin gebe­ten, einen Ver­merk in die Akte zu schrei­ben, dass Bar­rie­re­frei­heit unab­ding­bar ist.

Nach eini­gen Recher­chen im Netz habe ich einen Tag spä­ter eine Mail nach­ge­scho­ben, in der ich dar­auf hin­ge­wie­sen habe, dass die­ser Antrag ohne anwalt­li­che Hil­fe gestellt wur­de und nun Eile ange­sagt ist und ich ungern eine Ent­schei­dung vor dem Sozi­al­ge­richt her­bei­füh­ren möch­te. Natür­lich etwas net­ter for­mu­liert.

01. Oktober: Zwischenstand

Nach einem wei­te­ren Tele­fo­nat mit der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung konn­te ich einen wei­te­ren Ein­blick in die Arbeit der Behör­de erlan­gen. Es gibt eine eige­ne “Gut­ach­ter-Abtei­lung”, die für die Beauf­tra­gung der Gut­ach­ter zustän­dig ist. Es wur­de also von der Sach­be­ar­bei­te­rin, die mei­nen Antrag für die KFZ-Hil­fe bear­bei­tet, ein inter­ner Antrag gestellt, damit mir die Gut­ach­ter-Abtei­lung einen wei­te­ren Gut­ach­ter zutei­len möge. Ob die­ser Bar­rie­re­frei­heit garan­tiert, konn­te mir die Dame am Tele­fon lei­der nicht sagen.

Immer­hin ist die DRV in die­sem Punkt so cle­ver, dass das Gut­ach­ten sowohl für den Antrag auf KFZ-Hil­fe wie auch für den Reha-Antrag genutzt wer­den soll­te. Beim Reha-Antrag hat die DRV gegen diver­se Vor­schrif­ten ver­sto­ßen, da mir ledig­lich tele­fo­nisch der Ein­gang des Antrags bestä­tigt wur­de und mir nicht mit­ge­teilt wur­de, bis wann spä­tes­tens mit einer Ent­schei­dung zu rech­nen ist. Ich woll­te aber kei­ne schla­fen­den Hun­de wecken und gab mich damit zufrie­den, dass die Mit­ar­bei­ter in der Tele­fon­zen­tra­le im Sys­tem sehen konn­ten, dass bei­de Anträ­ge in Bear­bei­tung waren und nun auf das Gut­ach­ten war­te­ten.

15. Oktober: Zwischenstand

Ich woll­te ein wenig den Druck erhö­hen und habe aber­mals bei der DRV via Tele­fon nach­ge­fragt, ob die Schrei­ben hin­sicht­lich der Gut­ach­ter schon ver­sen­det wor­den sind. Am Tele­fon wur­de mir zuge­si­chert, dass der Brief am 07.10. das Haus ver­las­sen hat, wobei ver­mut­lich die­se Anga­be nicht ganz kor­rekt war, denn die Brie­fe wur­den zu die­sem Zeit­punkt von Sach­be­ar­bei­ter auf den Weg gebracht. Wer weiß, wann sie schluss­end­lich das Haus ver­las­sen haben.

18. Oktober: Nachfrage Nr. 5

Tat­säch­lich sind die Brie­fe ange­kom­men. Sie wur­den zuerst an die Gut­ach­ter­stel­le gesen­det, die mir die Brie­fe nun wei­ter­ge­lei­tet hat und mir auch gleich einen Ter­min nen­nen konn­te: 02.12. Immer­hin, des­sel­ben Jah­res. Ein Anruf in der Kli­nik ergab, dass ein frü­he­rer Ter­min nicht mög­lich sei, aber ich konn­te mich immer­hin auf die War­te­lis­te set­zen las­sen, dass wenn jemand vor­her absagt, mir Bescheid gege­ben wird.

Die­ser Gut­ach­ter sitzt in einer Reha-Kli­nik, ist dem­nach bar­rie­re­frei erreich­bar, liegt aber eine Auto-Stun­de von Köln ent­fernt. Es gibt also tat­säch­lich in Köln kei­nen ein­zi­gen Gut­ach­ter, der für die DRV tätig sein darf. Oder möch­te.

Was wenn ich bis dahin nicht mehr in der Lage gewe­sen wäre, ein Auto zu fah­ren? Dar­über machen sich die Mit­ar­bei­ter der DRV kei­ne Gedan­ken, denn die­se Reha-Kli­nik lag nicht so ver­kehrs­güns­tig gele­gen, als dass sie mit dem ÖPNV erreich­bar gewe­sen wäre.

Wie ging es nun wei­ter? Dar­über mehr in den nächs­ten Bei­tra­gen rund um den Antrags­wahn der DRV.

Es heißt, wer mit einer chro­ni­schen sel­te­nen neu­ro­mus­ku­lä­ren Erkran­kung lebt, muss für die­se selbst zum Exper­ten wer­den. Es gibt aber auch vie­le Über­schnei­dun­gen zu ande­ren Erkran­kun­gen, wes­halb ich alle Bei­trä­ge, die im Zusam­men­hang mit mei­ner Erkran­kung ent­stan­den, auf einer eige­nen Sei­te zusam­men­ge­stellt habe. Dort beschrei­be ich nicht nur den Weg zur Dia­gno­se und wie sich die CMT äußert, son­dern auch, wie ein Schwer­be­hin­der­ten­an­trag bean­tragt wird, wel­che Stol­per­stei­ne der All­tag und die Berufs­welt für behin­der­te Men­schen bereit­hält und ich gehe das ganz gro­ße The­ma Hilfs­mit­tel an. Wie fin­de ich das pas­sen­de Hilfs­mit­tel und wie bean­tra­ge ich es?

Zu mei­ner Über­sicht.

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