Der Antragswahn bei der Deutschen Rentenversicherung. Teil 02

Der Antrag für die Über­nahme der Kosten eines Handbe­di­engeräts bei der Deutschen Renten­ver­sicherung ist ein schönes Beispiel dafür, wom­it sich Antrag­steller rum­schla­gen müssen und welche Steine einem in den Weg gelegt wer­den.

Es sind mit­tler­weile fünf Monate ver­gan­gen, nach­dem der Antrag bei der DRV einge­gan­gen ist. Wie das Dra­ma aus­ge­hen wird, ist derzeit noch nicht abse­hbar. 

Der ein oder andere mag sich an dieser Stelle fra­gen, wie ich in der Zwis­chen­zeit das Auto bewe­gen kon­nte. Bei ein­er fortschre­i­t­en­den Erkrankung gibt es keinen plöt­zlichen Moment, zu dem alles aus­ge­fall­en ist, son­dern nach und nach lässt die Kraft in den Muskeln nach und nach und nach wer­den diverse Hil­f­s­mit­tel erforder­lich, bis irgend­wann der Roll­stuhl in der Woh­nung ste­ht.

Nachge­fragt: Darf ich mit Orthe­sen Auto fahren?
Es gibt dazu keine ein­deutige Recht­slage. Das gilt im übri­gen auch für die Fahrhil­fen. Aber dazu schreibe ich einen geson­derten Beitrag. Grund­sät­zlich ist das Fahren mit ein­er Orthese erlaubt. Der Fahrer oder die Fahrerin muss eigen­ver­ant­wortlich entschei­den, ob er oder sie in kri­tis­chen Sit­u­a­tio­nen immer noch so reagieren kön­nte wie jemand, der keine Orthese trägt.

Im Falle eines Unfalls kann es zu Bedenken hin­sichtlich der Ver­sicherung kom­men, weshalb bei ein­er dauer­haften Nutzung der Orthese es anger­at­en wird, bei der Ver­sicherung sich das okay einzu­holen, dass der Ver­sicherungss­chutz beste­hen bleibt. Ein Muss ist dies jedoch nicht.

Ich habe diesen Antrag also gestellt, um eine akut dro­hende Behin­derung auszu­gle­ichen, um weit­er­hin am Arbeit­sleben teilzunehmen. Dies habe ich gemacht, kurz nach­dem der Roll­stuhl bei uns einge­zo­gen ist und ich für län­gere Streck­en zunehmend auf ihn angewiesen war. Beim Auto fahren merk­te ich dur­chaus im Stau oder Stop-and-Go-Verkehr, dass es mir zunehmend Mühe bere­it­ete, die Ped­ale zu bedi­enen.

Also weit­er mit dem DRV-Antragswahn. Wir schreiben mit­tler­weile August des Jahres.

10. August: Nachfrage Nr. 3

Nun hat­ten wir schon Anfang August, als das näch­ste Schreiben ein­trudelte. Wieder wollte der sozialmedi­zinis­che Dienst zusät­zliche Infor­ma­tio­nen. Mit For­mu­la­ren, die natür­lich schon ein­gere­icht wur­den. Das Schreiben trug übri­gens ein Datum von Ende Juli. Es war also min­destens 10 Werk­tage unter­wegs gewe­sen. Wenn ich immer noch davon aus­ge­he, dass die Post einen oder max­i­mal zwei Tage benötigt, um einen Brief zuzustellen, war das Schreiben wieder sehr lange im Gebäude der DRV unter­wegs. Es muss ein sehr großes Gebäude sein, von dem ich gar nicht wusste, dass sich ein solch­es in Deutsch­land befind­et.

Da wir August hat­ten und eine all­ge­meine Urlaub­szeit herrschte, kon­nte ich erst Ende August meine Neu­rolo­gin darum bit­ten, auch das zweite Schreiben mit den entsprechen­den For­mu­la­ren auszufüllen. Mit­tler­weile wurde mir aber eine spezielle Mailadresse mit speziellen Kenn­zahlen mit­geteilt, so dass ich das aus­ge­füllte For­mu­lar direkt dor­thin übersenden kon­nte. Mir wurde zugesichert, dass ich mit ein­er Antwort in max­i­mal drei Wochen rech­nen kon­nte. Da war es schon Mitte Sep­tem­ber.

23. August: Reha-Antrag

Damit es span­nend bleibt, habe ich auf Anrat­en mein­er Neu­rolo­gin einen Reha-Antrag gestellt. Im Gegen­satz zu dem Antrag zur KFZ-Hil­fe muss ein Reha-Antrag in einem gewis­sen Zeitrah­men bear­beit­et wer­den. Ich kann schon mal so viel ver­rat­en, dass der geset­zliche Rah­men gut aus­geschöpft wurde.

23. September: Nachfrage Nr. 4

Es ist Ende Sep­tem­ber als die Deutsche Renten­ver­sicherung ein ärztlich­es Gutacht­en ein­fordert. Als Gutach­terin wurde lediglich eine Ärztin benan­nt. In Köln gibt es nach Angaben der DRV nur einen einzi­gen Gutachter, weshalb man nicht in der Lage gewe­sen sei, mir die Wahlmöglichkeit von drei Gutachtern einzuräu­men, so wie es das Sozialge­set­zbuch vorgibt. Wo wenn nicht in Köln sollte mehr als ein Gutachter ansäs­sig sein?

Das Beste kommt aber noch. Wir erin­nern uns, dass ein Handbe­di­engerät für ein KFZ beantragt wurde, weil ich nicht mehr laufen kann. Die Ärztin sitzt im 2. Obergeschoss und die Prax­is ist natür­lich nicht bar­ri­ere­frei erre­ich­bar.

Also wurde die DRV entsprechend angeschrieben und zusät­zlich via Tele­fonat über die Zen­trale über den Sach­stand informiert. Gle­ichzeit­ig habe ich die Sach­bear­bei­t­erin gebeten, einen Ver­merk in die Akte zu schreiben, dass Bar­ri­ere­frei­heit unab­d­ing­bar ist.

Nach eini­gen Recherchen im Netz habe ich einen Tag später eine Mail nachgeschoben, in der ich darauf hingewiesen habe, dass dieser Antrag ohne anwaltliche Hil­fe gestellt wurde und nun Eile ange­sagt ist und ich ungern eine Entschei­dung vor dem Sozial­gericht her­beiführen möchte. Natür­lich etwas net­ter for­muliert.

01. Oktober: Zwischenstand

Nach einem weit­eren Tele­fonat mit der Deutschen Renten­ver­sicherung kon­nte ich einen weit­eren Ein­blick in die Arbeit der Behörde erlan­gen. Es gibt eine eigene “Gutachter-Abteilung”, die für die Beauf­tra­gung der Gutachter zuständig ist. Es wurde also von der Sach­bear­bei­t­erin, die meinen Antrag für die KFZ-Hil­fe bear­beit­et, ein intern­er Antrag gestellt, damit mir die Gutachter-Abteilung einen weit­eren Gutachter zuteilen möge. Ob dieser Bar­ri­ere­frei­heit garantiert, kon­nte mir die Dame am Tele­fon lei­der nicht sagen.

Immer­hin ist die DRV in diesem Punkt so clever, dass das Gutacht­en sowohl für den Antrag auf KFZ-Hil­fe wie auch für den Reha-Antrag genutzt wer­den sollte. Beim Reha-Antrag hat die DRV gegen diverse Vorschriften ver­stoßen, da mir lediglich tele­fonisch der Ein­gang des Antrags bestätigt wurde und mir nicht mit­geteilt wurde, bis wann spätestens mit ein­er Entschei­dung zu rech­nen ist. Ich wollte aber keine schlafend­en Hunde weck­en und gab mich damit zufrieden, dass die Mitar­beit­er in der Tele­fonzen­trale im Sys­tem sehen kon­nten, dass bei­de Anträge in Bear­beitung waren und nun auf das Gutacht­en warteten.

15. Oktober: Zwischenstand

Ich wollte ein wenig den Druck erhöhen und habe aber­mals bei der DRV via Tele­fon nachge­fragt, ob die Schreiben hin­sichtlich der Gutachter schon versendet wor­den sind. Am Tele­fon wurde mir zugesichert, dass der Brief am 07.10. das Haus ver­lassen hat, wobei ver­mut­lich diese Angabe nicht ganz kor­rekt war, denn die Briefe wur­den zu diesem Zeit­punkt von Sach­bear­beit­er auf den Weg gebracht. Wer weiß, wann sie schlussendlich das Haus ver­lassen haben.

18. Oktober: Nachfrage Nr. 5

Tat­säch­lich sind die Briefe angekom­men. Sie wur­den zuerst an die Gutachter­stelle gesendet, die mir die Briefe nun weit­ergeleit­et hat und mir auch gle­ich einen Ter­min nen­nen kon­nte: 02.12. Immer­hin, des­sel­ben Jahres. Ein Anruf in der Klinik ergab, dass ein früher­er Ter­min nicht möglich sei, aber ich kon­nte mich immer­hin auf die Warteliste set­zen lassen, dass wenn jemand vorher absagt, mir Bescheid gegeben wird.

Dieser Gutachter sitzt in ein­er Reha-Klinik, ist dem­nach bar­ri­ere­frei erre­ich­bar, liegt aber eine Auto-Stunde von Köln ent­fer­nt. Es gibt also tat­säch­lich in Köln keinen einzi­gen Gutachter, der für die DRV tätig sein darf. Oder möchte.

Was wenn ich bis dahin nicht mehr in der Lage gewe­sen wäre, ein Auto zu fahren? Darüber machen sich die Mitar­beit­er der DRV keine Gedanken, denn diese Reha-Klinik lag nicht so verkehrs­gün­stig gele­gen, als dass sie mit dem ÖPNV erre­ich­bar gewe­sen wäre.

Wie ging es nun weit­er? Darüber mehr in den näch­sten Beitra­gen rund um den Antragswahn der DRV.

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