Der Antragswahn bei der Deutschen Rentenversicherung. Teil 02

Der Antrag für die Übernahme der Kosten eines Handbediengeräts bei der Deutschen Rentenversicherung ist ein schönes Beispiel dafür, womit sich Antragsteller rumschlagen müssen und welche Steine einem in den Weg gelegt werden.

Es sind mittlerweile fünf Monate vergangen, nachdem der Antrag bei der DRV eingegangen ist. Wie das Drama ausgehen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. 

Der ein oder andere mag sich an dieser Stelle fragen, wie ich in der Zwischenzeit das Auto bewegen konnte. Bei einer fortschreitenden Erkrankung gibt es keinen plötzlichen Moment, zu dem alles ausgefallen ist, sondern nach und nach lässt die Kraft in den Muskeln nach und nach und nach werden diverse Hilfsmittel erforderlich, bis irgendwann der Rollstuhl in der Wohnung steht.

Nachgefragt: Darf ich mit Orthesen Auto fahren?
Es gibt dazu keine eindeutige Rechtslage. Das gilt im übrigen auch für die Fahrhilfen. Aber dazu schreibe ich einen gesonderten Beitrag. Grundsätzlich ist das Fahren mit einer Orthese erlaubt. Der Fahrer oder die Fahrerin muss eigenverantwortlich entscheiden, ob er oder sie in kritischen Situationen immer noch so reagieren könnte wie jemand, der keine Orthese trägt.

Im Falle eines Unfalls kann es zu Bedenken hinsichtlich der Versicherung kommen, weshalb bei einer dauerhaften Nutzung der Orthese es angeraten wird, bei der Versicherung sich das okay einzuholen, dass der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Ein Muss ist dies jedoch nicht.

Ich habe diesen Antrag also gestellt, um eine akut drohende Behinderung auszugleichen, um weiterhin am Arbeitsleben teilzunehmen. Dies habe ich gemacht, kurz nachdem der Rollstuhl bei uns eingezogen ist und ich für längere Strecken zunehmend auf ihn angewiesen war. Beim Auto fahren merkte ich durchaus im Stau oder Stop-and-Go-Verkehr, dass es mir zunehmend Mühe bereitete, die Pedale zu bedienen.

Also weiter mit dem DRV-Antragswahn. Wir schreiben mittlerweile August des Jahres.

10. August: Nachfrage Nr. 3

Nun hatten wir schon Anfang August, als das nächste Schreiben eintrudelte. Wieder wollte der sozialmedizinische Dienst zusätzliche Informationen. Mit Formularen, die natürlich schon eingereicht wurden. Das Schreiben trug übrigens ein Datum von Ende Juli. Es war also mindestens 10 Werktage unterwegs gewesen. Wenn ich immer noch davon ausgehe, dass die Post einen oder maximal zwei Tage benötigt, um einen Brief zuzustellen, war das Schreiben wieder sehr lange im Gebäude der DRV unterwegs. Es muss ein sehr großes Gebäude sein, von dem ich gar nicht wusste, dass sich ein solches in Deutschland befindet.

Da wir August hatten und eine allgemeine Urlaubszeit herrschte, konnte ich erst Ende August meine Neurologin darum bitten, auch das zweite Schreiben mit den entsprechenden Formularen auszufüllen. Mittlerweile wurde mir aber eine spezielle Mailadresse mit speziellen Kennzahlen mitgeteilt, so dass ich das ausgefüllte Formular direkt dorthin übersenden konnte. Mir wurde zugesichert, dass ich mit einer Antwort in maximal drei Wochen rechnen konnte. Da war es schon Mitte September.

23. August: Reha-Antrag

Damit es spannend bleibt, habe ich auf Anraten meiner Neurologin einen Reha-Antrag gestellt. Im Gegensatz zu dem Antrag zur KFZ-Hilfe muss ein Reha-Antrag in einem gewissen Zeitrahmen bearbeitet werden. Ich kann schon mal so viel verraten, dass der gesetzliche Rahmen gut ausgeschöpft wurde.

23. September: Nachfrage Nr. 4

Es ist Ende September als die Deutsche Rentenversicherung ein ärztliches Gutachten einfordert. Als Gutachterin wurde lediglich eine Ärztin benannt. In Köln gibt es nach Angaben der DRV nur einen einzigen Gutachter, weshalb man nicht in der Lage gewesen sei, mir die Wahlmöglichkeit von drei Gutachtern einzuräumen, so wie es das Sozialgesetzbuch vorgibt. Wo wenn nicht in Köln sollte mehr als ein Gutachter ansässig sein?

Das Beste kommt aber noch. Wir erinnern uns, dass ein Handbediengerät für ein KFZ beantragt wurde, weil ich nicht mehr laufen kann. Die Ärztin sitzt im 2. Obergeschoss und die Praxis ist natürlich nicht barrierefrei erreichbar.

Also wurde die DRV entsprechend angeschrieben und zusätzlich via Telefonat über die Zentrale über den Sachstand informiert. Gleichzeitig habe ich die Sachbearbeiterin gebeten, einen Vermerk in die Akte zu schreiben, dass Barrierefreiheit unabdingbar ist.

Nach einigen Recherchen im Netz habe ich einen Tag später eine Mail nachgeschoben, in der ich darauf hingewiesen habe, dass dieser Antrag ohne anwaltliche Hilfe gestellt wurde und nun Eile angesagt ist und ich ungern eine Entscheidung vor dem Sozialgericht herbeiführen möchte. Natürlich etwas netter formuliert.

01. Oktober: Zwischenstand

Nach einem weiteren Telefonat mit der Deutschen Rentenversicherung konnte ich einen weiteren Einblick in die Arbeit der Behörde erlangen. Es gibt eine eigene “Gutachter-Abteilung”, die für die Beauftragung der Gutachter zuständig ist. Es wurde also von der Sachbearbeiterin, die meinen Antrag für die KFZ-Hilfe bearbeitet, ein interner Antrag gestellt, damit mir die Gutachter-Abteilung einen weiteren Gutachter zuteilen möge. Ob dieser Barrierefreiheit garantiert, konnte mir die Dame am Telefon leider nicht sagen.

Immerhin ist die DRV in diesem Punkt so clever, dass das Gutachten sowohl für den Antrag auf KFZ-Hilfe wie auch für den Reha-Antrag genutzt werden sollte. Beim Reha-Antrag hat die DRV gegen diverse Vorschriften verstoßen, da mir lediglich telefonisch der Eingang des Antrags bestätigt wurde und mir nicht mitgeteilt wurde, bis wann spätestens mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Ich wollte aber keine schlafenden Hunde wecken und gab mich damit zufrieden, dass die Mitarbeiter in der Telefonzentrale im System sehen konnten, dass beide Anträge in Bearbeitung waren und nun auf das Gutachten warteten.

15. Oktober: Zwischenstand

Ich wollte ein wenig den Druck erhöhen und habe abermals bei der DRV via Telefon nachgefragt, ob die Schreiben hinsichtlich der Gutachter schon versendet worden sind. Am Telefon wurde mir zugesichert, dass der Brief am 07.10. das Haus verlassen hat, wobei vermutlich diese Angabe nicht ganz korrekt war, denn die Briefe wurden zu diesem Zeitpunkt von Sachbearbeiter auf den Weg gebracht. Wer weiß, wann sie schlussendlich das Haus verlassen haben.

18. Oktober: Nachfrage Nr. 5

Tatsächlich sind die Briefe angekommen. Sie wurden zuerst an die Gutachterstelle gesendet, die mir die Briefe nun weitergeleitet hat und mir auch gleich einen Termin nennen konnte: 02.12. Immerhin, desselben Jahres. Ein Anruf in der Klinik ergab, dass ein früherer Termin nicht möglich sei, aber ich konnte mich immerhin auf die Warteliste setzen lassen, dass wenn jemand vorher absagt, mir Bescheid gegeben wird.

Dieser Gutachter sitzt in einer Reha-Klinik, ist demnach barrierefrei erreichbar, liegt aber eine Auto-Stunde von Köln entfernt. Es gibt also tatsächlich in Köln keinen einzigen Gutachter, der für die DRV tätig sein darf. Oder möchte.

Was wenn ich bis dahin nicht mehr in der Lage gewesen wäre, ein Auto zu fahren? Darüber machen sich die Mitarbeiter der DRV keine Gedanken, denn diese Reha-Klinik lag nicht so verkehrsgünstig gelegen, als dass sie mit dem ÖPNV erreichbar gewesen wäre.

Wie ging es nun weiter? Darüber mehr in den nächsten Beitragen rund um den Antragswahn der DRV.

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