Es ist Ende September als die Deutsche Rentenversicherung ein ärztliches Gutachten einfordert. Als Gutachterin wurde lediglich eine Ärztin benannt. In Köln gibt es nach Angaben der DRV nur einen einzigen Gutachter, weshalb man nicht in der Lage gewesen sei, mir die Wahlmöglichkeit von drei Gutachtern einzuräumen, so wie es das Sozialgesetzbuch vorgibt. Wo wenn nicht in Köln sollte mehr als ein Gutachter ansässig sein?
Das Beste kommt aber noch. Wir erinnern uns, dass ein Handbediengerät für ein KFZ beantragt wurde, weil ich nicht mehr laufen kann. Die Ärztin sitzt im 2. Obergeschoss und die Praxis ist natürlich nicht barrierefrei erreichbar.
Also wurde die DRV entsprechend angeschrieben und zusätzlich via Telefonat über die Zentrale über den Sachstand informiert. Gleichzeitig habe ich die Sachbearbeiterin gebeten, einen Vermerk in die Akte zu schreiben, dass Barrierefreiheit unabdingbar ist.
Nach einigen Recherchen im Netz habe ich einen Tag später eine Mail nachgeschoben, in der ich darauf hingewiesen habe, dass dieser Antrag ohne anwaltliche Hilfe gestellt wurde und nun Eile angesagt ist und ich ungern eine Entscheidung vor dem Sozialgericht herbeiführen möchte. Natürlich etwas netter formuliert.
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