Der eigene Parkplatz vor der Tür: Erfahrungen Teil 2

Es gibt Klischees, die sich immer wieder bestätigen. Ich habe keine Ahnung, weshalb die Fahrer sich derartig verhalten. Nehmen wir den (personenbezogenen) Behindertenparkplatz. Der scheint für viele Mitmenschen ein Dorn im Auge zu sein. In deren Augen ist es ein Unding, dass behinderte Menschen einen eigenen Parkplatz im öffentlichen Parkraum reserviert bekommen, der dann auch noch derartig groß ist.

Diesen Menschen sei gesagt, dass behinderte Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, zum Ein- und Aussteigen viel Platz benötigen. Der Rollstuhl muss neben der vollständig geöffneten Türe stehen können, damit der Fahrer sich auf den Rollstuhl umsetzen kann oder aber es gibt eine Rampe, die ausfährt und noch mehr Platz benötigt. So oder so ist es ratsam, die Beschilderung zu registrieren.

Hier haben wir mal wieder den Klassiker. Ein zu groß geratener BMW, der in der engen Stadt so seine Probleme hat. Da kommt so ein Behindertenparkplatz gerade recht. Ich weiß auch nicht, warum ich manchmal so nett bin, denn ich habe zwar die Ordnungshüter angerufen, die sich den Wagen aufgeschrieben haben, aber ich habe darauf verzichtet, ihn abschleppen zu lassen. Immerhin deutete das Nummernschild darauf hin, dass der Fahrer oder die Fahrerin aus Aachen kam und ich wollte nicht, dass die Person am Abend sein Fahrzeug suchen musste.

Im Nachhinein habe ich mir allerdings überlegt, dass diese Person vermutlich aus dieser Aktion nichts gelernt hat, weil er oder sie die Gebühren der Ordnungswidrigkeit aus der Portotaschen zahlt und sich das nächste Mal wieder auf einen Behindertenparkplatz stellt. Vermutlich werde ich beim nächsten Mal ein solches Fahrzeug dann doch entfernen lassen.

Extrem dreist war der Fahrer dieses Transporters. Er parkte auf dem Parkplatz, ohne einen Hinweis zu hinterlassen. Ich handhabe es nach wie vor so, dass ich nicht aktiv werde, wenn ein Paketzusteller sich dort hinstellt. Dann warte ich eben die 15 Minuten, denn sehr viel länger stehen die dort für gewöhnlich nicht. Die Fahrer entschuldigen sich für gewöhnlich auch, wenn sie wegfahren.

Dieser Transporter gehörte jedoch zu einem Umzugsunternehmen, das es wohl versäumt hat, eine Parkverbotszone einzurichten. Hier war ich weniger nachsichtig. Wegen der Größe des Fahrzeugs hat das Ordnungsamt auf einen Abschleppdienst verzichtet. Zumal konnte der Fahrer ausfindig gemacht werden, der den Transporter wortlos weggefahren hat. Die Verwarnung dürfte der Fahrer mittlerweile erhalten haben.

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