Du kriegst doch alles geschenkt Teil 4: Der Zweitrollstuhl

Es klingt zwar logisch, aber kaum einer macht sich dar­über Gedan­ken, wer nicht selbst davon betrof­fen ist. Man stel­le sich vor, es ist ein fie­ser nass­kal­ter Herbst­tag. Es reg­net, nas­ses Laub liegt auf der Stra­ße und Pfüt­zen säu­men den Geh­weg. Es braucht nicht viel Fan­ta­sie, um sich vor­zu­stel­len, wie ein Roll­stuhl aus­schaut, der durch die­ses Wet­ter in die Woh­nung gefah­ren ist.

Fuß­gän­ger machen einen gro­ßen Satz über Schlamm­pfüt­ze hin­weg, dem Roll­stuhl­fah­rer ist dies nicht mög­lich. Und so lan­det ein schlam­mi­ger Roll­stuhl in der Woh­nung. Und wäh­rend die Fuß­gän­ger ihre Schu­he aus­zie­hen, wird vom Roll­stuhl­fah­rer erwar­tet, dass er sei­nen Roll­stuhl ent­we­der selbst rei­nigt oder mit dem schmut­zi­gen und nas­sen Gefährt durch die Woh­nung fährt.

Wie läuft diese Versorgung ab?

Der Antrag auf einen Zweit­roll­stuhl ist schnell gestellt. Ich bin Kas­sen­pa­ti­ent und mit Kin­dern natür­lich gesetz­lich ver­si­chert. Die Ableh­nung dürf­te bei allen gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen ähn­lich ablau­fen. Wie es bei Pri­vat­pa­ti­en­ten aus­schaut, ver­mag ich nicht zu sagen.

Ableh­nung 1:

Sie sind bereits mit einem Adap­tiv­roll­stuhl ver­sorgt. Die Ver­sor­gung wur­de von uns […] geneh­migt. Eine Dop­pel- oder Mehr­fach­aus­stat­tung ist unwirt­schaft­lich. Eine erneu­te Ver­sor­gung ist nur dann mög­lich, wenn das bereits vor­han­de­ne Hilfs­mit­tel nicht mehr genutzt wer­den kann.

In die­sem Fall bedeu­tet eine Geneh­mi­gung sei­tens der Kran­ken­kas­se, dass ein Pau­schal­bei­trag für einen Roll­stuhl bewil­ligt wur­de und ich die Dif­fe­renz selbst tra­gen durf­te. Immer­hin deut­lich über 1.000 Euro. Nach wel­chen Kri­te­ri­en der eine Behin­der­te nur mit einer Pau­scha­le abge­speist wird, wäh­rend dem ande­ren das pas­sen­de Modell bezahlt wird, konn­te ich bis­her noch nicht in Erfah­rung brin­gen.

Gegen die­se Ableh­nung habe ich Wider­spruch ein­ge­legt und ein zwei­sei­ti­ges Doku­ment bei­gefügt, in dem ich die Zweit­ver­sor­gung begrün­de und um eine Ein­zel­fall­ent­schei­dung bit­te. Eine der Haupt­grün­de ist, dass wenn ich nur einen Roll­stuhl habe und die­ser Frei­tag Abends kaputt­geht, wird mir erst frü­hes­tens am Mon­tag wei­ter­ge­hol­fen.

Mit die­sem Wider­spruch hat die Kran­ken­kas­se den medi­zi­ni­schen Dienst ein­ge­schal­tet.

Ableh­nung 2:

Wie klingt es, wenn der medi­zi­ni­sche Dienst eine Ver­sor­gung mit einem Zweit­roll­stuhl ablehnt? So:

Aus medi­zi­ni­scher Sicht über­steigt die Ver­sor­gung mit einem zwei­ten Adap­tiv­roll­stuhl als Wech­sel­aus­stat­tung das Maß des Not­wen­di­gen.
Der vor­han­de­ne Adap­tiv­roll­stuhl ist zur Ver­sor­gung des Ver­si­cher­ten zum Erhalt der selbst­stän­di­gen Mobi­li­tät im Innen- und Außen­be­reich und zur Erschlie­ßung des Nah­be­reichs aus­rei­chend und zweck­mä­ßig.

Dass der Roll­stuhl von mir mit­fi­nan­ziert wur­de, inter­es­siert weder die Kran­ken­kas­se noch den medi­zi­ni­schen Dienst. Der MDK darf sogar so dreist sein und so tun, als hät­te die Kran­ken­kas­se den vor­han­de­nen Roll­stuhl voll­stän­dig finan­ziert, auch wenn die Kran­ken­kas­se nur einen Pau­schal­bei­trag bewil­ligt hat.

End­gül­ti­ge Ableh­nung:

Wer gegen das Gut­ach­ten des medi­zi­ni­schen Diens­tes einen Wider­spruch ein­legt, läu­tet die nächs­te Run­de ein. Die Kran­ken­kas­se hat eine Wider­spruchs­kom­mis­si­on (oder sowas ähn­li­ches), wo sol­che Fäl­le näher betrach­tet und beur­teilt wer­den. Aber auch von die­ser Stel­le habe ich mit glei­cher Begrün­dung eine Ableh­nung erhal­ten.

Nach die­sem Ableh­nungs­be­scheid wäre nun der Gang vor das Sozi­al­ge­richt mög­lich. In der ers­ten Instanz besteht noch kei­ne Anwalts­pflicht und ich hät­te dies selbst ver­su­chen kön­nen. Aller­dings gibt es eini­ge Prä­ze­denz­fäl­le, die alle gegen den Pati­en­ten aus­ge­fal­len sind. Mei­ne Erfolgs­aus­sich­ten sind da sehr gering, wes­halb ich es dabei belas­sen habe.

In Deutsch­land wer­den Behin­der­te, die von den Kran­ken­kas­sen und Sozi­al­äm­tern ver­sorgt wer­den, nicht im glei­chen Maße ver­sorgt, wie Behin­der­te, die von einem ande­ren Kos­ten­trä­ger ver­sorgt wer­den. Bei allen Kos­ten­trä­gern außer der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se und dem Sozi­al­amt wer­den Zweit­roll­stüh­le mit der glei­chen Begrün­dung bewil­ligt. Wer also das Glück hat und ent­spre­chend ver­sorgt wird, soll­te unbe­dingt einen Ver­such star­ten.

Und nun?

Man darf sich in Deutsch­land nicht direkt von den Hilfs­mit­tel­an­bie­tern ver­sor­gen las­sen. Auch dann nicht, wenn man die Rech­nung selbst bezahlt. Es steht aber natür­lich jedem frei, sich über das Sani­täts­haus auf eige­ne Kos­ten einen Roll­stuhl zu bestel­len. Die­sen Weg bin ich nicht gegan­gen, aber Erfah­rungs­be­rich­te aus dem Netz zei­gen, dass man dafür bes­ser Online­händ­ler wählt, die beim Preis eini­ges mehr machen kön­nen als die nie­der­ge­las­se­nen Sani­täts­häu­ser.

Ich selbst bin den Weg gegan­gen und habe eine zeit­lang den Gebraucht­markt beob­ach­tet, ob nicht irgend­wann ein Roll­stuhl inse­riert wird, der wenigs­tens so eini­ger­ma­ßen passt. Dabei habe ich mich an der Sitz­brei­te und ‑tie­fe ori­en­tiert. Ein Roll­stuhl der eine glei­che Sitz­flä­che hat wie mein Haupt­roll­stuhl, soll­te so eini­ger­ma­ßen pas­sen. Es hat zwar etwas gedau­ert, bis ich einen gefun­den habe, aber ich habe einen gefun­den, so dass ich nun als Zweit­roll­stuhl einen Gebrauch­ten fah­re, der zwar nicht auf mich abge­stimmt ist, ich aber den­noch damit zurecht­kom­me.

Den deut­lichs­ten Unter­schied erkennt man sofort. Wäh­rend beim rech­ten Roll­stuhl die Sitz­flä­che höher ist, so ist auch die Fuß­ras­te höher. Das habe ich spä­ter selbst gemacht, weil mir der Roll­stuhl zu oft mit der Fuß­ras­te auf­ge­setzt hat. Die­se war näm­lich zuerst so tief wie beim lin­ken Roll­stuhl.

Der rech­te Roll­stuhl ist mein Haupt­roll­stuhl – ein Sopur Xenon 2 mit dem e‑Motion von Alber – und der lin­ke der Zweit­roll­stuhl – ein ProAc­tiv Tra­vel­ler – , den ich auch fürs Hand­bi­ken gekauft hat­te. Immer­hin ist der Tra­vel­ler einen Zen­ti­me­ter schma­ler (in einer klei­nen Woh­nung in der Stadt kann das ein nicht zu unter­schät­zen­der Fak­tor sein) und durch die tie­fe­re Sitz­flä­che kom­me ich auch bes­ser unter unse­ren Küchen­tisch.

Es heißt, wer mit einer chro­ni­schen sel­te­nen neu­ro­mus­ku­lä­ren Erkran­kung lebt, muss für die­se selbst zum Exper­ten wer­den. Es gibt aber auch vie­le Über­schnei­dun­gen zu ande­ren Erkran­kun­gen, wes­halb ich alle Bei­trä­ge, die im Zusam­men­hang mit mei­ner Erkran­kung ent­stan­den, auf einer eige­nen Sei­te zusam­men­ge­stellt habe. Dort beschrei­be ich nicht nur den Weg zur Dia­gno­se und wie sich die CMT äußert, son­dern auch, wie ein Schwer­be­hin­der­ten­an­trag bean­tragt wird, wel­che Stol­per­stei­ne der All­tag und die Berufs­welt für behin­der­te Men­schen bereit­hält und ich gehe das ganz gro­ße The­ma Hilfs­mit­tel an. Wie fin­de ich das pas­sen­de Hilfs­mit­tel und wie bean­tra­ge ich es?

Zu mei­ner Über­sicht.

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