Hindernisse des Alltags Teil 11: Zugang zur Wohnung

Über mei­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Behin­der­ten­park­platz habe ich immer wie­der mal geschrie­ben. Dort par­ken natür­lich noch immer ger­ne Lie­fer­fahr­zeu­ge, denn Hal­te­plät­ze sind in der Innen­stadt von Köln recht rar. Wenn ich auf der Arbeit bin, dann ist der Park­platz nicht belegt, und ich bekom­me gar nicht mit, wenn sich dort tags­über jemand

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Der eigene Parkplatz vor der Tür

Der per­so­nen­be­zo­ge­ne Park­platz stellt für Schwer­be­hin­der­te mit den Merk­zei­chen aG oder Bl eine Beson­der­heit dar. Die­ser Park­platz wird im nahen Wohn­um­feld bzw. in der Nähe des Arbeits­plat­zes als Aus­nah­me­re­ge­lung ein­ge­rich­tet. Und zwar aus­schließ­lich als Aus­nah­me­re­ge­lung. Und eben­so wie der blaue Park­aus­weis ist die­se Ein­rich­tung auf fünf Jah­re befris­tet. Einen per­so­nen­ge­bun­de­nen

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