Der eigene Parkplatz vor der Tür

Der personenbezogene Parkplatz stellt für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen aG oder Bl eine Besonderheit dar. Dieser Parkplatz wird im nahen Wohnumfeld bzw. in der Nähe des Arbeitsplatzes als Ausnahmeregelung eingerichtet. Und zwar ausschließlich als Ausnahmeregelung. Und ebenso wie der blaue Parkausweis ist diese Einrichtung auf fünf Jahre befristet. Einen personengebundenen

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