Der eigene Parkplatz vor der Tür

Der per­so­n­en­be­zo­gene Park­platz stellt für Schwer­be­hin­derte mit den Merkze­ichen aG oder Bl eine Beson­der­heit dar. Dieser Park­platz wird im nahen Wohnum­feld bzw. in der Nähe des Arbeit­splatzes als Aus­nah­meregelung ein­gerichtet. Und zwar auss­chließlich als Aus­nah­meregelung. Und eben­so wie der blaue Parkausweis ist diese Ein­rich­tung auf fünf Jahre befris­tet. Einen per­so­n­enge­bun­de­nen

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