Wie beantrage ich ein Hilfsmittel?

Es hil­ft nichts. Wer durch eine fortschre­i­t­ende Erkrankung behin­dert wird, muss sich irgend­wann eingeste­hen, dass es ohne Hil­f­s­mit­tel nicht mehr geht. Bei vie­len ist dies ein lang­wieriger Prozess. Nicht wenige quälen sich durch den All­t­ag und nehmen oft­mals zu spät die Hil­fe durch ein Hil­f­s­mit­tel an.

Wenn die Entschei­dung getrof­fen ist, stellt sich unver­mit­telt die Frage: Wie komme ich nun zu meinem Hil­f­s­mit­tel? Im Grunde genom­men braucht man lediglich ein Hil­f­s­mit­tel­rezept, geht damit zu einem San­ität­shaus und dieses küm­mert sich um den Rest. Soweit die The­o­rie. Nun zur Prax­is.

Nehmen wir als Beispiel eine Erkrankung, die den Fußhe­ber aus­fall­en lässt. Der Arzt regt an, sich mit ein­er Schiene zu ver­sor­gen, nach­dem der Patient im Gespräch über Stolpe­run­fälle berichtet. Als ob er es nicht bess­er wüsste, schreibt er “Fußhe­ber­schiene” auf das Hil­f­s­mit­tel­rezept. Damit geht der Patient nun ins San­ität­shaus und ist über­rascht, dass er damit nicht sehr weit kommt, denn hin­ter dem Begriff “Fußhe­ber­schiene” ver­ber­gen sich sehr viele Orthe­sen­sys­teme und die Kasse bewil­ligt mit einem solchen Rezept nur die bil­lig­ste auf dem Markt befind­liche, die sich der Patient für 10 Euro auch selb­st kaufen kann.

Es macht also Sinn, sich zuerst in einem San­ität­shaus berat­en zu lassen. Ide­al­er­weise hat man sich vielle­icht schon vorher im Inter­net oder in diversen Selb­sthil­fe­grup­pen darüber schlau gemacht, welche Sys­teme es über­haupt gibt, damit man im San­ität­shaus nicht vol­lkom­men ahnungs­los ist. Dass der behan­del­nde Arzt das passende Hil­f­s­mit­tel ver­schreibt, ist mir ehrlich gesagt noch nicht untergekom­men, auch wenn das auf den meis­ten Inter­net­seit­en zu lesen ist. Das mag daran liegen, dass niederge­lassene Ärzte bei fortschre­i­t­en­den Erkrankun­gen anders berat­en müssten als wenn ein plöt­zlich­es Ereig­nis das Leben eines Men­schen verän­dert. So oder so muss der Patient selb­st aktiv wer­den.

Erst nach dieser Beratung weiß man, was auf dem Hil­f­s­mit­tel­rezept ste­hen muss. Für gewöhn­lich muss dort so genau wie möglich definiert sein, was benötigt wird. Wer die Hil­f­s­mit­tel­num­mer ken­nt, sollte auch diese auf das Rezept schreiben lassen. Her­steller und genaue Beze­ich­nung der Orthese oder des Hil­f­s­mit­tels samt Son­der­funk­tio­nen soll­ten auf das Hil­f­s­mit­tel­rezept, auch wenn der Text sehr lang wer­den kann. Es ist näm­lich sehr wichtig, dass die passende Diag­nose auf dem Rezept ste­ht. Hat man mehrere Diag­nosen, so muss die auf das Rezept, die am ehesten für das Hil­f­s­mit­tel auss­chlaggebend ist. Es inter­essiert nun mal keine neu­ro­gene Blase, wenn eine Beinorthese ange­fragt wird.

Man sollte ja meinen, dass Ärzte öfters Hil­f­s­mit­tel­rezepte ausstellen. Da ver­wun­dert es mich immer wieder, welche Hil­festel­lung Ärzte brauchen, wenn es darum geht, was auf einem solchen Hil­f­s­mit­tel­rezept ste­hen muss. Das gilt übri­gens für Ärzte und ihre Arzthelfer und Arzthelferin­nen.

Wer das Hil­f­s­mit­tel­rezept ausstellt, ist im Grunde genom­men egal. Das kann sowohl der Fach- wie auch der Hausarzt machen. Bessere Chan­cen hat man bei teuren und aufwändi­gen Hil­f­s­mit­teln allerd­ings, wenn diese vom entsprechen­den Facharzt aus­gestellt wer­den. Da die Hil­f­s­mit­tel­rezepte nicht das Bud­get des Arztes belas­ten, sind diese i.d.R. auch offen für die Ausstel­lung eines solchen Rezepts.

Dass man als Patient ein Hil­f­s­mit­tel­rezept in der Hand hält, ist näm­lich nicht gle­ichbe­deu­tend damit, dass es auch genehmigt wird. Dies entschei­det erst die Krankenkassen. Mit diesem Rezept geht man nun ins San­ität­shaus, das sich um den Rest küm­mert. Dass man als Patient direkt bei der Krankenkasse den Antrag stellt, ist mir als Kassen­pa­tient nicht untergekom­men. Ich habe allerd­ings manch­mal einen Brief geschrieben, in dem ich erläutert habe, warum ich das Hil­f­s­mit­tel oder die Zusatzausstat­tung benötige. Dies habe ich direkt an die Krankenkasse gesendet, während das San­ität­shaus direkt mit der Kasse (an mir vor­bei) kom­mu­niziert hat.

Das hängt damit zusam­men, dass die Kassen beson­dere Verträge mit manchen San­ität­shäusern abgeschlossen haben, mit denen die Zusam­me­nar­beit opti­miert wer­den soll.

Hier die von mir emp­foh­lene Rei­hen­folge:

  • Beratung im San­ität­shaus, welch­es Hil­f­s­mit­tel benötigt wird.
  • Den exak­ten Text auf­schreiben lassen. Dabei nach Möglichkeit Hil­f­s­mit­tel­num­mer und Zusat­zop­tio­nen mit angeben. Diag­nose nicht vergessen.
  • Durch das San­ität­shaus das Hil­f­s­mit­tel beantra­gen lassen.
  • Die Krankenkasse entschei­det nach drei Wochen oder nach fünf Wochen, wenn ein Gutacht­en des MD einge­fordert wird. Dass eine Krankenkasse diese Zeitspanne nicht ein­hält, kommt eigentlich nicht mehr vor, denn dann gilt das Hil­f­s­mit­tel als genehmigt.

Ich habe bei allen Hil­f­s­mit­teln, die ich bish­er beantragt habe, die Erfahrung gemacht, dass ich mich selb­st informieren musste und erst mit diesen Infor­ma­tio­nen zum San­ität­shaus gehe. Denn auch bei den San­ität­shäusern gibt es Unter­schiede. Wer die Zeit hat, ist tun­lichst gut damit berat­en, mehrere San­ität­shäuser zu testen, um festzustellen, wie dort die Beratung ist und wie auf die eige­nen Bedürfnisse einge­gan­gen wird. Es gibt dabei zwei Beschränkun­gen: Nicht jedes San­ität­shaus führt alle Pro­duk­te und nicht jedes San­ität­shaus arbeit­et mit jed­er Krankenkasse zusam­men. Meist gibt es auf der Web­seite der Krankenkasse ein entsprechen­des Verze­ich­nis.

Unab­hängig davon ist der Patient natür­lich frei, sich auf dem Gebraucht­markt nach einem entsprechen­den Hil­f­s­mit­tel umzuschauen. Für gewöhn­lich passiert dies nicht mit der Erstver­sorgung, son­dern wenn man für irgen­det­was einen Ersatz haben möchte. Es ist näm­lich ein wenig Vor­sicht geboten und der Käufer sollte schon so grob wis­sen, was er haben möchte.

Mir ist das sehr oft begeg­net, dass Anwen­der sich z.B. einen Zweitroll­stuhl pri­vat kaufen, weil die Kasse nur einen bezahlt. Eine Zweitver­sorgung ist nur unter gewis­sen Umstän­den möglich. Nun möchte natür­lich nie­mand mit seinem ver­schmutzten Straßen­roll­stuhl durch die Woh­nung fahren, weshalb sich die Anwen­der eben entsprechend einen Gebraucht­en für den Innen­bere­ich kaufen.

Ein Kommentar

  1. Ich unter­stütze ger­ade eine Ver­wandte beim Umstieg auf Hil­f­s­mit­tel und suche deshalb nach Beiträ­gen, die das zum The­ma haben. Danke für den Tipp, sich erst in einem San­ität­shaus berat­en zu lassen – dem­nächst werde ich dann ein­fach ihr in ein solch­es gehen.

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