Und dann bewirbt er sich doch! Der Schwerbehinderte

Unab­hän­gig von einer Schwer­be­hin­de­rung, sind immer wie­der Stel­len­an­zei­gen zu sehen, die die eier­le­gen­de Woll­milch­sau suchen. In der Anzei­ge fin­det sich unter dem Punkt “Vor­aus­set­zun­gen” ein bun­ter Strauß an Anfor­de­run­gen, die kein Mensch der Welt in die­ser Spe­zia­li­sie­rung inne­hat. Bei Lin­ke­dIn macht sich das dadurch bemerk­bar, dass sich dort kei­ner bewirbt, wäh­rend auf Stel­len­an­zei­gen, die die Anfor­de­run­gen etwas all­ge­mei­ner hal­ten, oft­mals eine Anzahl von Bewer­bun­gen in drei­stel­li­ger Anzahl auf­wei­sen. Natür­lich kann man als Schwer­be­hin­der­ter sich genau die­se Stel­len­an­zei­gen her­aus­pi­cken und sich dar­auf bewer­ben, auch wenn vie­le Anfor­de­run­gen nicht erfüllt sind.

Hin­weis: Die­ser Bei­trag ist eine Sum­me aus Erfah­run­gen unter­schied­li­cher schwer­be­hin­der­ter Per­so­nen, die Beru­fe erlernt haben, die mal mehr (Inge­nieu­re, Pro­gram­mie­rer) und mal weni­ger (Kauf­leu­te) gefragt sind. Außer­dem flie­ßen Erfah­run­gen von Per­so­nal­lei­tern in die­sen Bei­trag mit ein. Es dürf­te ver­ständ­lich sein, dass sowohl Per­so­nen als auch Fir­men anonym blei­ben.

In vie­len Stel­len­an­zei­gen fin­det sich der Pas­sus “Schwer­be­hin­der­te Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber wer­den bei glei­cher Eig­nung beson­ders berück­sich­tigt.” Das Wört­chen beson­ders wird mitt­ler­wei­le anstel­le von bevor­zugt ver­wen­det, auch wenn bei­des nicht der Fall ist. Manch­mal hat es den Anschein, als wäre so man­cher Arbeit­ge­ber über­rascht, wenn sich tat­säch­lich ein Schwer­be­hin­der­ter bei ihm bewirbt. 

Aus diver­sen Grün­den fin­det man den Pas­sus immer sel­te­ner. Die Per­so­nal­lei­ter behaup­ten ger­ne, dass die Inte­gra­ti­on von Behin­der­ten ja mitt­ler­wei­le zum guten Ton gehört und man des­we­gen nicht expli­zit dar­auf hin­weist.

In Wahr­heit pop­pen alle Vor­be­hal­te gegen­über Schwer­be­hin­der­ten auf, die einem Per­so­nal­lei­ter ein­fal­len kön­nen. Der ist doch eh nur krank, bekommt mehr Urlaub im Jahr und hat Anspruch auf eine Reha oder sons­ti­ge Maß­nah­me und stört zudem den rei­bungs­lo­sen Ablauf der Pro­zes­se in der Fir­ma, allein nur des­we­gen, weil plötz­lich ein Behin­der­ten-WC ein­ge­baut wer­den muss. Außer­dem schwebt immer der Begriff der Unkünd­bar­keit über einem Schwer­be­hin­der­ten, obwohl dies so nicht stimmt. Es muss zwar bei einer Kün­di­gung das Inte­gra­ti­ons­amt ein­ge­schal­tet wer­den, aber das prüft nur, ob die Kün­di­gung auf­grund der Schwer­be­hin­de­rung aus­ge­spro­chen wur­de. Alle ande­ren Aspek­te (auch die sozia­len) spie­len kei­ne Rol­le.

Bei der Bewer­bung auf eine Posi­ti­on gibt es nur einen ers­ten Platz. Es ist egal, ob man auf Platz zwei oder zehn hin­ter dem ers­ten stand. Denn nur der Erst­plat­zier­te erhält den Zuschlag und bei der Bewer­bung auf eine ande­re Stel­le, wer­den die Kar­ten wie­der voll­kom­men neu gemischt. Ein Per­so­nal­lei­ter pfif­fig, so schaut er sich die Bewer­bun­gen für sei­nen gesam­ten Stel­len­pool an und bie­tet dem Bewer­ber ggf. eine alter­na­ti­ve Posi­ti­on an. Erschre­ckend, wie sel­ten dies prak­ti­ziert wird.

Vor die­sem Gesichts­punkt hat es den Anschein, als sind Arbeit­ge­ber ganz froh, dass sie Schwer­be­hin­der­te nicht bevor­zugt ein­stel­len, son­dern die Bewer­bung beson­ders berück­sich­ti­gen. Und zwar im nega­ti­ven Sin­ne. Denn Schwer­be­hin­der­te haben es in Deutsch­land noch immer schwer, einen Job zu fin­den, der ihrer Qua­li­fi­ka­ti­on ent­spricht und auch gleich bezahlt wird. Ja, es wer­den in Deutsch­land nicht nur Frau­en und Ost­deut­sche schlech­ter bezahlt, son­dern auch Schwer­be­hin­der­te (ein biss­chen Pole­mik darf sein).

Es ist in der Tat so, dass vie­le Arbeits­plät­ze in Deutsch­land nicht bar­rie­re­frei sind. Büro­ge­bäu­de sind ver­al­tet und haben teils sehr schma­le Türen (< 65 cm) und sehr oft noch nicht mal ein WC. Das ist selbst­ver­ständ­lich ein Hin­de­rungs­grund, denn wel­cher Arbeit­ge­ber möch­te schon zuerst bau­li­che Maß­nah­men durch­füh­ren, um einen neu­en Mit­ar­bei­ter anzu­stel­len? Und da hilft es auch wenig, wenn der Mit­ar­bei­ter zu den Fach­kräf­ten gehört, an denen es einen Man­gel gibt. Ein Man­gel, der dann plötz­lich doch nicht so groß ist.

Die Per­so­nen, deren Erfah­run­gen hier ein­flie­ßen, sind sowohl bei Xing als auch bei Lin­ke­dIn aktiv und erhal­ten in bei­den Netz­wer­ken regel­mä­ßig Anfra­gen von Head­hun­tern oder Talent-Scouts (solan­ge sie in begehr­ten Beru­fen tätig sind). In bei­den Netz­wer­ken gibt es kei­ne Mög­lich­keit, im Pro­fil anzu­ge­ben, dass man auf die Nut­zung eines Roll­stuhls ange­wie­sen ist. Bevor der Bewer­bungs­pro­zess über­haupt erst star­tet, muss die­ser Aspekt geklärt wer­den. Denn was nützt es, wenn es zum ers­ten Vor­stel­lungs­ge­spräch kommt und der poten­ti­el­le neue Arbeit­ge­ber fällt aus allen Wol­ken, weil er sich plötz­lich einem Roll­stuhl­fah­rer gegen­über sieht. Und man darf ger­ne Rea­list sein und erken­nen, dass es sehr vie­le Jobs gibt, die für Roll­stuhl­fah­rer nicht geeig­net sind.

Was pas­siert, wenn die suchen­de Per­son erfährt, dass sich hin­ter dem ange­frag­ten Pro­fil ein Schwer­be­hin­der­ter ver­birgt? Es gibt fol­gen­de Mög­lich­kei­ten:

  • Der­je­ni­ge, der den Schwer­be­hin­der­ten ange­spro­chen hat, mel­det sich gar nicht mehr. Eine sehr unhöf­li­che Vari­an­te.
  • Der­je­ni­ge, der den Schwer­be­hin­der­ten ange­spro­chen hat, gibt eine kur­ze Info, dass die Stel­le nicht bar­rie­re­frei ist.
  • Die Bewer­ber erhal­ten eine über­schwäng­li­che Mit­tei­lung, dass Bar­rie­re­frei­heit heut­zu­ta­ge doch über­haupt kein Pro­blem sei und erhal­ten eini­ge Tage spä­ter die Absa­ge, weil der Wer­ben­de vom Kun­den erfah­ren hat, dass die Stel­le nicht bar­rie­re­frei ist.
  • Sehr, sehr sel­ten erhal­ten Bewer­ber das Feed­back, dass die Stel­le bar­rie­re­frei ist. Eine nicht reprä­sen­ta­ti­ve Schät­zung ergibt einen Anteil von 1–5% der ange­bo­te­nen Posi­tio­nen, die für einen Schwer­be­hin­der­ten infra­ge kom­men. Eine Absa­ge gibt es dann den­noch. Der Grund ist wie bei allen ande­ren Bewer­bern (denen abge­sagt wird) nicht ersicht­lich.
Wer sich direkt auf eine Posi­ti­on bewirbt, erhält für gewöhn­lich eine Stan­dard-Absa­ge, auch wenn im Bewer­bungs­pro­zess eine Schwer­be­hin­de­rung erfasst und dem Bewer­ber mit­ge­teilt wird, dass sich ein HR-Mit­ar­bei­ter vor­ab noch­mals kon­tak­tie­ren wür­de, um die Schwer­be­hin­de­rung bes­ser erfas­sen zu kön­nen (eben weil nicht alle Posi­tio­nen für Schwer­be­hin­der­te geeig­net sind). Natür­lich mel­det sich kei­ner und die Absa­ge tru­delt ohne Gespräch ein. Vor allem bei Groß­kon­zer­nen ist die­ses Ver­hal­ten zu beob­ach­ten.

Erstaun­li­cher­wei­se sind es vor allem die Groß­kon­zer­ne, die sich mit Schwer­be­hin­der­ten schwer­tun. Zumin­dest solan­ge sie eben­so ent­lohnt wer­den möch­ten wie ihre nicht-behin­der­ten Kol­le­gen. Und es ist erstaun­lich, wie krea­tiv die HR-Abtei­lun­gen gro­ßer Kon­zer­ne sein kön­nen, um dies zu ver­schlei­ern, denn der Betriebs­rat und die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung müs­sen ja zumin­dest auf dem Papier ruhig­ge­stellt wer­den.

Die Arbeits­stät­te ist neben der Mobi­li­tät und medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung ein wich­ti­ger Bestand­teil im Leben eines Schwer­be­hin­der­ten. Es ist beschä­mend, wie wenig inklu­siv Deutsch­lands Arbeits­welt ist. Vor allem Schwer­be­hin­der­te bekom­men an allen Ecken und Kan­ten zu spü­ren, wo es in Deutsch­land nicht rund läuft. Der öffent­li­che Nah­ver­kehr funk­tio­niert nur mit­tel­mä­ßig (für Schwer­be­hin­der­te oft­mals gar nicht), die Digi­ta­li­sie­rung ist qua­si nicht vor­han­den (was bei den vie­len Anträ­gen zu spü­ren ist, die ein Schwer­be­hin­der­ter stel­len muss) und die Gesell­schaft rich­tet sich immer mehr auf einen erfolg­rei­chen Kar­rie­re­men­schen aus, der bes­ten­falls auch kei­ne Fami­lie hat.

Es heißt, wer mit einer chro­ni­schen sel­te­nen neu­ro­mus­ku­lä­ren Erkran­kung lebt, muss für die­se selbst zum Exper­ten wer­den. Es gibt aber auch vie­le Über­schnei­dun­gen zu ande­ren Erkran­kun­gen, wes­halb ich alle Bei­trä­ge, die im Zusam­men­hang mit mei­ner Erkran­kung ent­stan­den, auf einer eige­nen Sei­te zusam­men­ge­stellt habe. Dort beschrei­be ich nicht nur den Weg zur Dia­gno­se und wie sich die CMT äußert, son­dern auch, wie ein Schwer­be­hin­der­ten­an­trag bean­tragt wird, wel­che Stol­per­stei­ne der All­tag und die Berufs­welt für behin­der­te Men­schen bereit­hält und ich gehe das ganz gro­ße The­ma Hilfs­mit­tel an. Wie fin­de ich das pas­sen­de Hilfs­mit­tel und wie bean­tra­ge ich es?

Zu mei­ner Über­sicht.

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