So geht Jugendschutz nicht (#3): Nintendo Switch

eine nintendo switch

Der Nin­ten­do Switch ist eine wirk­lich gelun­ge­ne Kon­so­le, die sehr viel­sei­tig ein­ge­setzt wer­den kann. Wenn die­se Kon­so­le in der Fami­lie genutzt wird, dann ist es immens wich­tig, dass nur die Inhal­te genutzt wer­den kön­nen, die für das ent­spre­chen­de Alter geeig­net sind. Lei­der wur­de die Kin­der­si­che­rung beim Nin­ten­do nicht zu Ende

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So geht Jugendschutz nicht (#2): Disney Plus

Dis­ney Plus bie­tet einen bun­ten Rei­gen an unter­schied­lichs­ten Fil­men an. Nun gibt es in Deutsch­land den sehr unglück­lich gewähl­ten Alters­sprung in der FSK-Ein­s­tu­­fung. Nach FSK 6 folgt direkt FSK 12, als wenn die­se sechs Jah­re in der Ent­wick­lung des Kin­des nicht wesent­lich wären. Hier wäre sicher­lich eine freie Alters­ein­stu­fung ziel­füh­ren­der.

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So geht Jugendschutz nicht (#1): Amazon Music Unlimited

Wer möch­te es nicht gern? Den Kin­dern ein tech­ni­sches End­ge­rät in die Hand drü­cken, damit es mehr oder weni­ger frei auf Ent­de­ckungs­rei­se gehen kann. Lei­der sind alle Her­stel­ler und Ent­wick­ler mit einer funk­tio­nie­ren­den Kin­der­si­che­rung über­for­dert. Wir zei­gen in einer klei­nen Rei­he, wor­an es hapert. Heu­te: Der Musik­strea­ming Dienst Ama­zon Music

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