Wenn ein Arbeitgeber keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigt, kann es teuer werden. Es steht geschrieben im Sozialgesetzbuch (SGB IX), Neuntes Buch, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen § 160 SGB IX Ausgleichsabgabe, Absatz 2:720 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 0 Prozent. Wenn ein kleiner Arbeitgeber also keinen Schwerbehinderten eingestellt hat,
WeiterlesenDer unkündbare schwerbehinderte Arbeitnehmer?!?
